Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1906)

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BAUZEITUNG 
Nr. 27 
Schaft Biberach zu einem Beitrag herangezogen werden. 
Als Schulvorstand ist ein höher gebildeter Architekt, als 
weiterer Lehrer ein tüchtiger Bauwerkmeister, außerdem 
die nötigen Hilfslehrer vorgesehen. Die Forderung fand 
allseitig Beifall, auch wurden Wünsche auf Errichtung 
ähnlicher Schulen in andern Handwerkskammerbezirken 
laut. Für die bewährte Einrichtung von staatlich unter 
stützten Lehrlingswerkstätten, die weiter aus 
gedehnt werden sollen, werden 3000 M. mehr gefordert. 
Zur Ermöglichung stärkerer Heranziehung von sach 
verständigen Meistern aus dem Land wurden für die 
Landesausstellungen von Lehrlingsarbeiten 1500 M., bei 
der Beratungsstelle für das Baugewerbe werden 
11500 M. mehr notwendig. Die Beratungsstelle wird 
sehr stark in Anspruch genommen. Der Mehraufwand 
rührt hauptsächlich von der Herausgabe der Beilage zum 
Gewerbeblatt „Für Bauplatz und Werkstatt“, von der 
Vorbereitung der baugewerblichen Wettbewerbe u. a. her. 
Die Veranstaltung von Meister- und Gesellen 
kursen verursacht einen Mehraufwand von 7000 M. 
infolge der geplanten Ausdehnung und Erweiterung dieser 
Kurse. Aus den für sonstige Unterrrichts- und Fort 
bildungszwecke bestimmten Mitteln sollen künftig ins 
besondere auch Vorträge über Unfallverhütung und Ge 
werbehygiene veranstaltet werden. In den nächsten 
Jahren sollen mehrere größere Sonderausstellungen ver 
anstaltet werden, weshalb hierfür 5000 M. gefordert 
werden. Für Wettbewerbe zur Erlangung kunst 
gewerblicher Entwürfe, die im Gewerbeblatt veröffentlicht 
werden, und für Wettbewerbe zur Förderung meister 
mäßiger, technischer Arbeitsausführung wurden zum 
erstenmal 2000 M. verlangt. 
Schutz bei Feuersgefahr in Theatergebäuden. 
Laut einer Mitteilung des Süddeutschen Patentbureaus 
von Karl Bosch in Stuttgart vom 18. Juni d. J. ist dem 
Gravem-geschäftsinhaber Rud. Hoffmann in Stuttgart, 
Kornbergstraße 18, eine „Einrichtung zum Schutz der 
Menschen bei Feuersgefahr in Theatergebäuden“ durch 
Erteilung des D. R. P. Nr. 174065 staatlich geschützt 
worden. Die Erbauung eines Theaters nach dem System 
des Erfinders bietet die größtmögliche Sicherheit für 
Publikum und Bühnenpersonal. Ein Schadenfeuer, auf 
der Spielbühne ausgebrochen, wird auf diese unbedingt 
lokalisiert. Das Theater kann von allen im Hause An 
wesenden, unbelästigt durch Feuer und Rauch, in wenigen 
Sekunden verlassen und das Freie erreicht werden. 
Schreckensszenen wie seither können sich nicht wieder 
holen. Das Modell hat, wie man uns mitteilt, die un 
geteilte Anerkennung der Kgl. Hoftheaterintendanz in 
Stuttgart, der Kgl. Zentralstelle für Gewerbe und Handel, 
der Finanzkommission des Landtags und andrer berufener 
Personen gefunden. Auch die Frau Herzogin Wera be 
sichtigte das Modell und äußerte sich sehr anerkennend 
darüber. Wir werden auf die Einzelheiten später zurück 
kommen. 
Zur Heidelberger Schloß-Frage. Wie aus Karls 
ruhe berichtet wird, hat die Budgetkommission der 
Kammer am 4. Juli mit allen gegen eine Stimme die 
Nachforderung der Regierung (erste Rate 100 000 M.) 
für Fortführung der Wiederherstellungsarbeiten am Heidel 
berger Schloß ab gelehnt und beschlossen, die Regierung 
aufzufordern, Preisausschreiben zu erlassen zur Auf 
findung von Mitteln zur Erhaltung der Ruine. 
Mainz. Zur Ausführung einer Reihe bedeutender 
Bauprojekte steht die Stadt Mainz vor der Aufnahme 
einer Anleihe. Vorgesehen sind; Die Erbauung eines 
neuen Wasserwerks, eines neuen Rathauses, die Anlage 
eines neuen bezw. die Vergrößerung des seitherigen Floß 
hafens, die Anlage eines Klärbassins zwecks Einleitung 
der Latrinen in den Rhein, der Umbau des Stadttheaters, 
die Erweiterung der Stadthalle u. s. w. Die Kosten für 
sämtliche Anlagen sind auf 12 Millionen Mark veranschlagt. 
III. Deutsche Kullstgewerbeausstellung• Dres 
den 1906, Das Preisrichterkollegium trat am 15. Juni 
zusammen. Es besteht u. a. aus folgenden Architekten; 
Stadtbauamtmann W. Bertsch, München, Architekt H. 
Billing, Karlsruhe, Prof. M. Dülfer, Dresden, Stadtbaurat 
H. Erlwein, Dresden, Prof. Th. Fischer, Stuttgart, Baurat 
Grässel, München, Geh. Hofrat Prof. Dr. Gurlitt, Dresden, 
W. Lossow, Dresden, Prof. H. Pfeiffer, Braunschweig. 
Prof. O. Rieth, Berlin, Prof. B. Schmitz, Charlottenburg. 
Zürich. Ingenieur August Waldner, Herausgeber 
und Redakteur der von ihm gegründeten „Schweizerischen 
Bauzeitung“, ist am 29. Juni nach langem Leiden in 
Cannes, 62 Jahre alt, gestorben. Der Dahingeschiedene 
war einer der geschätztesten Techniker der Schweiz und 
hat die genannte Bauzeitung zu einer der vornehmsten 
und bestgeleiteten Fachzeitschriften gestaltet. 
Personalien 
Württemberg. Uebertragen: die Stelle des Vorstands der 
Baugewerkschule in Stuttgart dem Professor P. Sohmohl, Vorstand 
der Beratungsstelle für das gesamte Baugewerke an der Zentral 
stelle für Gewerbe und Handel daselbst, unter Verleihung des Titels 
eines Direktors auf der VI. Stufe der Rangordnung; die Stelle eines 
Flußmeisters am Neckar mit dem Wohnsitz in Heilbronn dem 
tit. Flußmeister Huber in Heilbronn. Verliehen: dem Landes 
feuerlöschinspektor Gmelin der Titel eines Bauinspektors. 
Badeu. Erteilt: dem Vorstand der Wasser- und Straßeu- 
bauinspektion Donaueschingen, Oberbauinspektor H. Frey, die 
Erlaubnis zum Tragen des ihm verliehenen Prenß. Roten Adler 
ordens IV. Klasse. An gestellt: signaturmäßig der zweite Beamte 
des Hofbauamts, Hofbauinspektor K. Freyß. 
Hessen. Verliehen: dem Kirchenbaumeister L. Hofmann 
zu Herborn das Ritterkreuz 2. Klasse des Verdienstordens Philipps 
des Großmütigen mit der Krone. 
Anfragen 
Bei Beantwortung der Anfrage in Nr. 26 betreffend das Ver 
halten des städtischen Baukontrolleurs wird man unter 
scheiden müssen, ob es sich bei der Kontrolle um ein Bauwesen 
handelt, das noch im Bau begriffen ist, oder um ein fertiges Gebäude. 
Im ersteren Falle ist die Beiziehung des Besitzers aus verschiedenen 
Gründen — wenn er nicht zugleich Techniker ist — nicht wohl 
tunlich; in letzterem Falle ist dieselbe manchmal zweckmäßig, da 
sie die Ausstellung etwaiger Anstände vereinfachen kann. Häufig 
ist vom Bauherrn seinem Architekten die Vollmacht erteilt, die 
Rechte und Pflichten, welche aus dem Bauwesen erwachsen, den 
Behörden gegenüber bis zur bauordnungsmäßigen Fertigstellung des 
Gebäudes wahrzunehmen; dann empfiehlt es sich, bei der Kontrolle 
diesen oder dessen verantwortlichen Bauführer beizuziehen. 
Eine gesetzliche Verpflichtung in dem angefragten Sinne be 
steht aber nicht, es ist ohne Zweifel dem Takte und der Erwägung 
des Beamten überlassen, was im einzelnen Falle zur pflichtmäßigen 
Vornahme der Kontrolle vorzukehren und zu beobachten ist. 
Auch bezüglich der Frage 2 ist zu sagen, daß es selbstverständ 
lich einer besonderen Erlaubnis des Besitzers eines Pabrik- 
etablissements zum Betreten des letzteren nicht bedarf, daß man 
sich aber dem Besitzer oder dessen Vertreter im allgemeinen heim Be 
treten der Fabrik vorstellen wird. In dem speziellen Fall lag nun 
der Raum unmittelbar an der Straße, er war offen und vielleicht 
schon von außen wahrzunehmen, daß eine Bauerei in demselben 
vorgenommen wird; in einem solchen Fall durfte das betreffende 
Lokal meines Erachtens ohne weitere zeitraubende Förmlichkeiten 
betreten werden. 
Gemäß § 139 b der Reichs-Gewerbeordnung ist den Gewerbe 
aufsichtsbeamten (Gewerbeinspektoren) sowie den Polizeibehörden 
bezw. deren Organen, die Revision von Gewerbebetrieben jeder 
zeit (nächtliche Revisionen nur, wenn die Anlage nachts im Betrieb 
ist) zu gestatten. H. Burkhardt, 
Stuttgart, 3. Juli 1906. städt. Bezirksbaumeister. 
Verantwort!. Schriftleiter: Adolf Fausel n Stuttgart. Adresse filr alle Sendungen 
Bauzeitung-Stuttgart, Hegelatr, 68. Druck: Deutsche Verlags-Anstalt in Stuttgart
	        

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