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BAUZE1TÜNG
Nr. 36
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kältend auf die Füße wirken. Dieser Nachteil soll da
durch vermieden werden, daß diese Platten an ihrer
Oberfläche mit einer dünnen Schicht Wärme schlecht
leitenden Stoffes, beispielsweise Papiermasse, bedeckt
werden. Ein derartig gebildeter Fußboden weist gegenüber
den bekannten Anordnungen den Vorteil auf, daß das
Linoleum unmittelbar auf die Isolierschicht gebracht
werden kann und eine Zwischenschicht, z. B. Estrich,
sich erübrigt. Weiterhin weisen diese Platten den Vor
zug auf, daß die Isolierschicht schon vor dem Einbau
angebracht wird und der ganze Fußboden daher schnell
gelegt werden kann, da das Befördern der fertigen Platten
nach der Verwendungsstelle schnell zu bewerkstelligen ist.
Die Herstellung dieser Platten geschieht derart, daß altes
Zeitungspapier in bekannter Weise gestampft und zu
einem Brei aufgelöst wird. Nachdem von diesem Brei
die wässerige Lösung entfernt ist, werden aus ihm größere
und kleinere Krümel nach Art eines mittelgroßen Kieses
hergestellt, welche, mit einer geringen Menge Zement
vermischt, dann als Schicht aufgebracht werden.
Das neueste hierher gehörige Verfahren beschäftigt
sich mit der Verhütung des Hochklappens infolge Los
lösens der Klebmasse an den Zusammenstoßstellen. Es
wird hierzu die Verwendung von Drahtklammern empfohlen,
welche über die Bänder greifend eingetrieben werden
sollen. J. K.
Y er einsmitteilimgen
Deutscher Arbeitgeberbund für das Baugewerbe.
Landesverband Württemberg. Unter der Spitz
marke Gipserstreik und Submission klagt ein
Gipsermeister F. J. H. (warum nicht der volle Name) in
der Nr. 35 „Das deutsche Handwerk“ vom 1. September,
daß ihm die durch das Kgl. Bezirksbauamt Stutt
gart übertragenen Gipserarbeiten durch Verfügung des
Kgl. Finanzministeriums wieder abgenommen wor
den seien, weil er es mit seinem Ansehen als Meister
nicht vereinbaren konnte, die Forderungen der streiken
den Gipsergesellen anzunehmen und demgemäß auch
nicht in der Lage war, die übernommenen Arbeiten recht
zeitig auf die eingegangenen Termine fertigstellen zu
können.
Mit dieser unbegreiflichen Verfügung stellt sich das
Kgl. Finanzministerium auf die Seite der ausständigen
Gipsergesellen, ein bis heute noch nicht dagewesener
Fall. — In Nr. 31 der „Bauzeitung für Württemberg etc.“
sind die Forderungen der Gipsergesellen besprochen
worden, und würde es sicher nicht schaden, wenn im
Kgl. Finanzministerium, neben der „Tagwacht“ auch das
Organ der Baugewerksmeister aufgelegt und gelesen
würde.
Bezahlt denn das Kgl. Finanzministerium allen seinen
niederen Angestellten einer Kategorie den gleichen
Gehalt, wenn sie das 19. Lebensjahr überschritten
haben? Die Gipsermeister wollen ihre Hilfspersonen,
genau wie das Kgl. Finanzministerium und andre hohe
Staatsbehörden, nach deren Leistungen bezahlen und
nicht nach dem Lebensalter. — Wir müssen annehmen,
daß die ergangene Verfügung ohne Kenntnis der tat
sächlichen Verhältnisse erlassen worden ist. Mag die
Sache aber liegen, wie sie will, so wird das Vorgehen
dieser hohen Staatsbehörde in allen baugewerblichen
Kreisen bedenklichem Kopfschütteln und entschiedener
Mißbilligung begegnen.
Wir hoffen zuversichtlich, daß diese Stellungnahme
des Finanzministeriums in der Kammer der Abgeordneten
die gebührende Zurückweisung erfahren wird.
Wir behalten uns vor, auf diese leidige Angelegenheit
noch eingehender zurückzukommen.