Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1906)

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BAUZEITUNG

Nr.  39

Saalbau  Mülhausen  i.  B.
kannte  Sache,  daß  dreistöckige  Bauweise  bei  den  in
Stuttgart  ortsüblichen  Bauverhältnissen  nur  dann  rentabel
ist,  wenn  große  Wohnungen  eingebaut  werden;  wenn
aber  billige,  bescheidene  Wohnungen  gebaut  werden
sollen,  dann  muß  der  —  in  unserm  bergigen  Gelände
ganz  erhebliche  Kosten  verursachende  —  Unterbau  durch
mindestens  vier  Stockwerke  ausgenutzt  werden.  Eine
natürliche  Folge  davon  wird  sein,  daß  der  Wert  der
Bauplätze  sinkt,  die  Bautätigkeit  infolge  Unrentabilität
abnimmt  und  die  Miete,  insbesondere  bei  kleinen  Wohnungen, ­
  sich  bedeutend  steigern  wird,  welch  letzteres
durch  die  enorme  Steigerung  der  Baumaterialien  und
Arbeitslöhne  der  letzten  fünfzehn  Jahre  ohnehin
hereinzubrechen  droht.  Außerdem  hat  die  Beschränkung ­
  der  Stockwerkszahl  auf  den  allgemeinen  Steuerbeutel ­
  insofern  einen  Einfluß,  als  die  Neuanlage  und
somit  auch  die  Unterhaltung  der  Straßen  ausgedehnt
werden  muß.
Daß  aber  dadurch  eine  Wirkung  durch  diese  Neufassung ­
  des  §  27  hervorgerufen  wäre,  die  von  weittragender ­
  Bedeutung  ist  und  neue  Wirkungen  folgerichtig  gebären ­
  müßte,  bedarf  einer  Erörterung  nicht.  Sucht  man
im  Amtsblatt  nach  Gründen,  die  diese  Aenderung  veranlasssen,
  so  findet  man  folgendes:  „.  .  .  die  Aenderung
enthebe  der  Notwendigkeit,  immer  wieder  besondere  Bestimmungen ­
  in  dieser  Richtung  zu  treffen.  Außerdem  sei
eine  Klarheit  in  der  Richtung  erwünscht,  was  für  ein
Unterschied  bestehe  zwischen  Gebäuden  mit  2,  3  und  4
und  solchen  mit  2 1 / 2 ,  3^2  und  4'/ 2  Stockwerken.  ...  Im
weiteren  habe  sich  eine  andre  Anordnung  des  ganzen
Paragraphen  im  Interesse  der  Uebersichtlichkeit,  Verständlichkeit ­
  und  Folgerichtigkeit  nahegelegt.“  Das  sind
die  Gründe,  die  das  Amtsblatt  anführt:  kleine  Ursachen,
große  Wirkungen  —!?
Wohl  darf  zugegeben  werden,  daß  in  bezug  auf  Lichtund
  Luftverhältnisse  unsre  Bauvorschriften  etwas  zu
wünschen  übriglassen.  Hier  kann  aber  nicht  durch  Beschränkung ­
  der  Stockwerkszahl,  sondern  durch  Schaffung
größerer  Lichtquellen  abgeholfen  werden,  und  die  Abänderung ­
  des  §  47,  betreffend  die  Baudichtigkeit,  wäre  in
der  Art  gerechtfertigt,  daß  Abstände  zwischen  Vorderund
  Hinterhäusern  statt  6  m  mindestens  8  m  betragen
müssen.
Vergleicht  man  nun  die  Ursachen  der  Aenderung  des
§27  mit  den  Wirkungen  und  zieht  man  unsre  zurzeit
bestehenden  außerordentlich  teuren  Existenzverhältnisse
in  Betracht,  so  ist  es  eine  humane  Pflicht,  gegen  die
seitens  der  Stadtgemeinde  Stuttgart  im  Eiltempo  vorgeschlagene ­
  Neufassung  des  §  27  des  Ortsbaustatuts  Front
zu  machen.  Dem  Kgl.  Ministerium  aber  wäre  zu  raten,
derartige  einschneidende  Aenderungen  prinzipiell  ahzuweisen
  und  die  Beratungen  und  Beschlüsse  im  Landtag
über  die  neue  Bauordnung  abzuwarten,  welche  ein  objektives ­
  Bild  unsrer  Bauverhältnisse  in  Württemberg  zeitigen
dürften.

Architekt  Albert  Schieber,  Stuttgart
Wettbewerb  Saalbau  Mülhausen  i.  Eis.
(Schluß)
Mit  heutiger  Nummer  schließen  wir  die  Reihe  der
Konkurrenzentwürfe  des  interessanten  Wettbewerbs.  Ueber
den  Entwurf  mit  dem  Kennwort:  „Parkstimmung“,  Verfasser ­
  Architekt  Ohr.  Städler-Tübingen,  urteilte  das  Preisgericht ­
  wie  folgt;  Der  Entwurf  zeigt  ein  anerkennenswertes ­
  Streben  nach  eigenartigen  Lösungen  und  eine
ansprechende  Architektur,  die  mit  bescheidenen  Mitteln
auskommt.  Im  Grundriß  sind  die  Garderoben  zu  beschränkt, ­
  das  Podium  ist  zu  schmal;  der  Haupteingang
liegt  an  der  Modenheim  erstraße  nicht  besonders  zweckmäßig. ­
  Sehr  hübsch  ist  die  Verbindung  des  Hauses  mit
dem  Garten  gelöst.
Den  prämiierten  Entwürfen  lassen  wir  ein  weiteres
Projekt  folgen  von  Architekt  Albert  Schieber-Stuttgart.
Auch  hier  liegen  der  Hauptsaal  längs  der  Modenheimerstraße,
  die  Gesellschaftssäle  mit  darunterliegendem  Restaurant ­
  an  dem  Salvatorplatz.  Eigenartig  an  der  Gesamtdisposition ­
  ist  die  Lage  des  Orchesters  auf  der  Seite  des
Haupteingangs,  über  welchem  die  Stimm-  und  Solistenzimmer ­
  liegen.  Durch  diese  Anordnung  ist  der  Anforderung ­
  des  Programms,  daß  Stimmzimmer  und  Gesellschaftsräume ­
  von  einem  gemeinsamen  Treppenhaus  zugänglich ­
  sein  sollen,  entsprochen.  Die  Fassaden  sind  schlicht
mit  großem  Motiv  des  Hauptsaals  am  Salvatorplatz.
            
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