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BAUZEITEN G
Nr. 43
zwar durch Ueberbauung
eines Teils desselben. Um
bei der großen Zahl (35)
auch hier etwas zu siebten,
lassen sieb die Arbeiten am
einfachsten danach scheiden,
ob sie eine symmetrische oder
unsymmetrische Anordnung
vorsehen. Im ersteren Fall
ist entweder die Möglichkeit,
die Westfront durch ihr parallele
Gebäude einzurahmen,
um geradlinig auf das Portal
hinzuführen, wie es zum
Beispiel die Entwürfe „Böblinger“
(42) oder „Alice“ (47)
tun. Aber schon der Gedanke,
so den Münsterplatz
vom Münster abzurücken, wird unbedingt von der Hand
zu weisen sein. Eine zweite Möglichkeit, in der Achse des
Münsters, ihm gegenüber, große gegen das Münster sich
öffnende Flügelbauten zu erstellen, die also den Münsterplatz
umfassen, wird durch den Entwurf (eine von zwei
Varianten) „Schwaben“ (31) vertreten. Dieser Entwurf,
an dem vielleicht mancher Beschauer achselzuckend vorbeigeht,
hat unzweifelhaft etwas Großartiges. Der Verfasser,
dem dabei der römische Petersplatz vorschwebt,
denkt sich einen innen auf Säulen ruhenden, gegen
Westen offenen Halbrundbau, mit einem nicht ganz in
der Mitte, sondern in Südwesten, also bei der Hirschgasse,
angebrachten gewaltigen Bogendurchgang. Freilich
ist der ganze Plan zu fremdartig, steht unsrer heimatlichen
Bauweise zu fern, als daß irgend ernstlich daran
zu denken wäre. Die Gesamtheit der symmetrisch angelegten
Projekte tut dem Vorhandenen viel zu viel Gewalt
an; sie wollen sich allesamt dem Münsterplatz, wie
er nun einmal ist, nicht einfügen und beweisen nur, was
freilich viele schon vorher wußten, daß es ein Unding
ist, in der Altstadt Ulms einen symmetrischen Platz
schaffen zu wollen.
Das Ausscheiden auch dieser Entwürfe führt endlich
zu denjenigen, die in zwangloser, nicht durch äußeres
Ebenmaß, sondern nur durch die Harmonie der Wirkung
III. Preis. Verfasser: Regierungsbaumeister Schuster, Stuttgart
bedingter Anordnung Bauten
zu erstellen vorschlagen.
Weitgehende Meinungsverschiedenheiten
zeigen sich
hier bezüglich des Maßes der
Ueberbauung. Daß aber gerade
auf die Einhaltung eines
weisen Maßes ausschlaggebender
Wert gelegt werden
muß und auch tatsächlich
gelegt worden ist, zeigt der
Spruch des Preisgerichts.
Manche Arbeiten gehen sehr
weit; wenn wir übrigens eine
derselben (Variante von 47),
die den alten Platz völlig, und
zwar mit Arbeitermietkasernen
zubaut, als Kuriosum
anführen, so hindert das nicht, daß unter diesen Entwürfen
einige von durchaus künstlerischem Empfinden und Können
Zeugnis ablegen. Namentlich das (an sich durchaus nicht
von vornherein zu verwerfende) Bestreben, die zwei unteren
Stockwerke des Turms, also Vorhalle und Martinfenster,
mit einer nächsten Umgebung zu völlig intimem geschlossenen
Bilde zusammenzufassen und so die packendste
Steigerung der Wirkung zu erzielen, hat manche Bewerber
veranlaßt, eine Baumasse bis nahe an den Westturm
zu führen. Daß dieser Gedanke zu sehr hübschen
Möglichkeiten sich ausgestalten läßt, dafür ist als Beispiel
der talentvolle Entwurf: „Fortiter in re, suaviter
in modo“ (62) anzuführen; mit reicher und doch streng
im Zaum gehaltener Phantasie entrollt der Künstler eine
Reihe malerischer Durchblicke bis zu dem mehr hofartig
traulich gedachten Vorplatz selbst. Doch, wie gesagt,
eine Bauanlage, die den Platz zu sehr einschränkt oder
ihm gar das Gepräge eines solchen ganz nimmt, kann
nicht voll befriedigen. So fällt der Blick endlich auf
die Lösung, die nach dem Urteil der Preisrichter am
besten dazu führen kann, der Schwierigkeiten Herr zu
werden, und die wir als übereinstimmenden Grundzug
in sämtlichen preisgekrönten Entwürfen
linden: Die Einschiebung einer Gebäudewand zwischen
der dem Durchgangsverkehr dienenden Verlängerung der
Angekaufter Entwurf. Verfasser: Regierungsbaumeister Karl Jung, Stuttgart