17. MÄRZ 1006
BAUZBITUNG
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Decke in Flachrelief, ausgestellt in den Räumen des Württembergischen Kunstvereina im Landesgewerbemuseum
zu Stuttgart. Entworfen von Paul HAUsiEm-Stuttgart, ausgeführt von Dekorationsmalermeister Fb. RocK-Stuttgart
nicht mit Sicherheit wahrgenommen werden. Einzelne
Stellen der Ständer waren bereits losgelöst, bei einem
nur wenig größeren hezw. länger andauernden Hitzegrad
wäre die Standhaltung dieser Umhüllungen mindestens
in Frage gestellt worden. Beachtenswert ist ferner, daß
auch das Wasser einen nicht unwesentlichen Einfluß auf
die Widerstandsfähigkeit der genannten Umhüllungen
ausgeübt zu haben schien.
Daß eine eiserne Türe von dem ersten bezw. obersten Stock
der Verkaufsräume nach dem feuersicheren Treppenhaus
diesem Feuer nicht standhielt, ist nicht verwunderlich,
denn das bewiesen schon eine Reihe von Vorgängen und
sog. Brandproben. Jede Holztüre beiderseits mit starkem
Eisenblech beschlagen leistet mehr Widerstand als eine
bloß eiserne. Allein eine solche Türöffnung nach dem
Treppenhaus, das zu Wohnstockwerken führt, überhaupt
einzurichten, sollte endlich, den Vorgängen andrer Städte
folgend, rundweg als unzulässig bezeichnet werden. Wenn
in einem Warenhaus einmal Wohnungen zugelassen wur
den und dazu noch in drei aufeinander folgenden Stock
werken, dann ist man es den Bewohnern derselben schuldig,
ein separates, von den Geschäftsräumen vollständig ge
trenntes Treppenhaus anzuordnen, daß die Rettung der
Personen auch bei vollständiger Verqualmung der Ge
schäftsräume und ihrer Treppen durchaus gefahrlos und
rechtzeitig geschehen kann; in dem mehrgenannten Brand
falle war dies kaum mehr möglich.
Die Annahme, daß die Feuerübertragung von den eigent
lichen Warenhausstockwerken nach den Wohnstockwerken
infolge der ausgeführten Konstruktion, wie behauptet
wird, vollständig ausgeschlossen erschien, dürfte nicht
zutreffen, da die feuersicheren Ueberdeckungen der Schau
fenster nicht genügend weit unter die Decke des Stockwerks
herahreichten und weil unter den Wohnzimmerfenstern
stark ausladende Gesimse oder Ueberdachungen u. s. w.
fehlten, welche die auflodernden Stichflammen zurück
gehalten hätten.
Wenn endlich das Feuer auch von dem einen nach dem
andern Wohnstockwerk an der Fassade bis über das
Dach hinauf seinen Weg nahm, so dürfte darin nichts
Neues wahrzunehmen sein, vielmehr ist dies eine ganz
natürliche Sache und wird in Stuttgart mit Strenge
darauf geachtet, daß jede Fensteröffnung in jedem Stock
werk auf die volle Mauerstärke feuersicher überdeckt und
durch Rolladenkästen nicht unterbrochen wird. Hierauf
wurde an dem Warenhaus, wie anzunehmen ist, wohl
versehentlich zu wenig Wert gelegt. Die Anbringung
hölzerner Rolläden an sich wäre nicht so bedenklich ge
worden, wenn wenigstens dafür gesorgt worden wäre, daß
über ihnen ein feuersicherer Gebälkabschluß vorhanden war.
Der Zwischenraum zwischen den Fensterstürzen und den
eisernen Gebälkträgern bildete für das Feuer einen will
kommenen Abzug.
Zum Schlüsse möge der Verwunderung darüber noch Aus
druck verliehen werden, daß es gestattet werden konnte,
innerhalb der Schaufensterausstellungsräume offene Gas
flammen zu verwenden, anstatt die Räume von außen zu
beleuchten. E. Loim. “