Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1906)

17. MÄRZ 1006 
BAUZBITUNG 
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Decke in Flachrelief, ausgestellt in den Räumen des Württembergischen Kunstvereina im Landesgewerbemuseum 
zu Stuttgart. Entworfen von Paul HAUsiEm-Stuttgart, ausgeführt von Dekorationsmalermeister Fb. RocK-Stuttgart 
nicht mit Sicherheit wahrgenommen werden. Einzelne 
Stellen der Ständer waren bereits losgelöst, bei einem 
nur wenig größeren hezw. länger andauernden Hitzegrad 
wäre die Standhaltung dieser Umhüllungen mindestens 
in Frage gestellt worden. Beachtenswert ist ferner, daß 
auch das Wasser einen nicht unwesentlichen Einfluß auf 
die Widerstandsfähigkeit der genannten Umhüllungen 
ausgeübt zu haben schien. 
Daß eine eiserne Türe von dem ersten bezw. obersten Stock 
der Verkaufsräume nach dem feuersicheren Treppenhaus 
diesem Feuer nicht standhielt, ist nicht verwunderlich, 
denn das bewiesen schon eine Reihe von Vorgängen und 
sog. Brandproben. Jede Holztüre beiderseits mit starkem 
Eisenblech beschlagen leistet mehr Widerstand als eine 
bloß eiserne. Allein eine solche Türöffnung nach dem 
Treppenhaus, das zu Wohnstockwerken führt, überhaupt 
einzurichten, sollte endlich, den Vorgängen andrer Städte 
folgend, rundweg als unzulässig bezeichnet werden. Wenn 
in einem Warenhaus einmal Wohnungen zugelassen wur 
den und dazu noch in drei aufeinander folgenden Stock 
werken, dann ist man es den Bewohnern derselben schuldig, 
ein separates, von den Geschäftsräumen vollständig ge 
trenntes Treppenhaus anzuordnen, daß die Rettung der 
Personen auch bei vollständiger Verqualmung der Ge 
schäftsräume und ihrer Treppen durchaus gefahrlos und 
rechtzeitig geschehen kann; in dem mehrgenannten Brand 
falle war dies kaum mehr möglich. 
Die Annahme, daß die Feuerübertragung von den eigent 
lichen Warenhausstockwerken nach den Wohnstockwerken 
infolge der ausgeführten Konstruktion, wie behauptet 
wird, vollständig ausgeschlossen erschien, dürfte nicht 
zutreffen, da die feuersicheren Ueberdeckungen der Schau 
fenster nicht genügend weit unter die Decke des Stockwerks 
herahreichten und weil unter den Wohnzimmerfenstern 
stark ausladende Gesimse oder Ueberdachungen u. s. w. 
fehlten, welche die auflodernden Stichflammen zurück 
gehalten hätten. 
Wenn endlich das Feuer auch von dem einen nach dem 
andern Wohnstockwerk an der Fassade bis über das 
Dach hinauf seinen Weg nahm, so dürfte darin nichts 
Neues wahrzunehmen sein, vielmehr ist dies eine ganz 
natürliche Sache und wird in Stuttgart mit Strenge 
darauf geachtet, daß jede Fensteröffnung in jedem Stock 
werk auf die volle Mauerstärke feuersicher überdeckt und 
durch Rolladenkästen nicht unterbrochen wird. Hierauf 
wurde an dem Warenhaus, wie anzunehmen ist, wohl 
versehentlich zu wenig Wert gelegt. Die Anbringung 
hölzerner Rolläden an sich wäre nicht so bedenklich ge 
worden, wenn wenigstens dafür gesorgt worden wäre, daß 
über ihnen ein feuersicherer Gebälkabschluß vorhanden war. 
Der Zwischenraum zwischen den Fensterstürzen und den 
eisernen Gebälkträgern bildete für das Feuer einen will 
kommenen Abzug. 
Zum Schlüsse möge der Verwunderung darüber noch Aus 
druck verliehen werden, daß es gestattet werden konnte, 
innerhalb der Schaufensterausstellungsräume offene Gas 
flammen zu verwenden, anstatt die Räume von außen zu 
beleuchten. E. Loim. “
	        

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