Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

18.  April  1907

BAUZEITUNG

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in  keiner  Weise  persönlichen ­
  oder  egoistischen ­
  Ursprungs  ist,  sondern ­
  lediglich  eine  Folge
der  eminenten  Klagen,
die  durch  die  Schädigung
der  Allgemeinheit  hervorgerufen ­
  wurden.
In  dem  Artikel  im
Amtsblatt  urteilt  sich
die  Ratschreiberei  selbst.
Charakteristisch  ist  der
in  dem  Artikel  deutlich
hervortretende  Unterschied ­
  zwischen  Technikern ­
  und  Nichttechnikern, ­
  wie  auch  der
Abs.  3  in  Worten  anführt. ­
  Hier  liegt  der
Keim  der  Mißstände.
Das  älteste  Glied  der
Ratschreiberei  für  Baupolizeisachen ­
  lebt  in  dem
konstanten  Gedanken,  daß  nicht  der  Techniker,  sondern
der  Yerwaltungsmann  in  baupolizeilichen  Fragen  maßgebend ­
  sein  kann.  Ich  beweise  dies  mit  folgendem;
Von  verschiedener,  teils  sehr  geschätzter  Seite  wurde
mir  gesagt,  daß,  nachdem  die  Lehrstelle  für  Baugesetz
an  der  Baugewerkschule  durch  den  stellvertretenden  Bauschauvorstand ­
  hilfsweise  besetzt  wurde,  sich  der  älteste
Ratschreiber  für  Baupolizeisachen  auf  dem  Absatz  gedreht
haben  soll  mit  dem  Ausruf:  „Jetzt  werden  auch  noch
Techniker  Lehrer  für  Baugesetz.“  (Ich  bemerke,  daß
stets  durch  Techniker  dieses  Fach  gelehrt  wird.)
Weiter'erklärte  er  einem  sich  zu  verteidigen  suchenden ­
  Stuttgarter  Architekten,  daß  der  Techniker  unmöglich ­
  imstande  sei,  ein  sachliches  Urteil  in  Baupolizeisachen ­
  abzugehen,  er  sei  von  Zirkel  und  Reißschiene
voreingenommen  und  nicht  fähig,  sich  in  den  Geist  des
Gesetzes  einzuleben.  Auf  die  Antwort  des  Architekten,
daß  der  Techniker  wie  jeder  andre  Mensch  ein  Objektivierungsvermögen ­
  besitze,  erklärte  der  Ratschreiber:
„Sie  können  nicht  aus  Ihrer  Haut  heraus  und  bleiben
eben  immer  nur  Techniker.“
Diese  Anschauung  der  Ratschreiberei  für  Baupolizeisachen ­
  wird  auch  dem  Uneingeweihten  eine  Klarheit
verschaffen,  und  es  erklärt  sich  hieraus,  daß  seitens  der

Ratschreiberei  ein  Ringen ­
  nach  der  Machtstellung ­
  in  Baupolizeisachen ­
  besteht.  Dieses
Ringen  nach  Macht  erklärt ­
  wiederum  die  immer ­
  weiter  sich  steigernde ­
  Kleinlichkeitskrämerei
  der  Ratschreiberei ­
  und  ganz  insbesondere ­
  die  grenzenlose
Verschleppung  der  Baugesuche. ­
  Das  Publikum,
die  Allgemeinheit  ist  dabei ­
  das  beklagenswerte
Opfer.
Zurückkommend  auf
den  Kanzleitrost  am
Schlüsse  der  Erklärung
der  Bauratschreiberei:
„Im  übrigen  kann  der
Architekt  M.  Elsäßer,  Stuttgart  K  Gang,  den  ein  Baugesuch
in  Stuttgart  zu  durchlaufen ­
  hat,  erst  dann  wesentlich  beschleunigt  werden,
wenn  die  kommende  neue  Bauordnung  eine  geeignete
Reorganisation  der  Stuttgarter  Baupolizei  ermöglicht,“
entgegne  ich,  daß  die  jetzt  noch  zu  Recht  bestehende
Bauordnung  eine  rasche  Erledigung  ermöglicht.  Es  beweist ­
  dies  am  besten  die  Bauschau  und  das  K.  Ministerium, ­
  welche  in  der  Regel  die  Baugesuche  beschleunigen.
Nicht  umsonst  wurde  in  dem  Artikel  in  Nr.  11  dieses
Blattes  auf  §  66  der  Vollzugsverftigung  hingewiesen;
dort  ist  die  Tätigkeit  der  Ratschreiberei  angegeben  und
bei  Einhaltung  desselben  ist  eine  rasche  Erledigung  der
Baugesuche  auch  hier  möglich.
Trotzdem  die  Ratschreiberei  für  Baupolizeisachen  erklärt, ­
  daß  sie  im  beständigen  Auftrag  des  Stadtschultheißenamtes ­
  handle,  bin  ich  und  mit  mir  jedenfalls  die
gesamte  Architekten-  und  Technikerschaft  Stuttgarts  der
festen  Ueberzeugung,  daß  die  gegenwärtigen  Zustände
bei  der  Ratschreiberei  für  Baupolizeisachen  nicht  im
Sinne  unsere  fortschrittlich  gesinnten  Oberbürgermeisters
noch  auch  der  bürgerlichen  Kollegien  gelegen  sind,  sondern ­
  daß  diese,  nachdem  die  Oeffentlichkeit  sich  in  so
wuchtiger  Weise  gegen  die  Mißstände  aufgelehut  hat,
tunlichst  für  Abhilfe  besorgt  sein  werden.  Hoffen  wir,
daß  die  Stadtverwaltung  sachlicheren  Einblick  in  die  Yer-Pfarrhaus

  in  Leutenbach  bei  Winnenden.
            
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