Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

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BAUZEITUNÖ 
Nr. 22 
Gewässer auf genommen sind bezw. aus den YorSchriften, 
bei deren Einhaltung die Kreisregierung von der Einleitung 
des flußpolizeilichen Verfahrens abgesehen hat, mögen für 
die oben angeführten Einzelfälle die nachstehenden hervor 
gehoben werden. In denjenigen Fällen, wo das Abwasser 
nicht unmittelbar, sondern durch Vermittlung der Orts 
kanäle in den Fluß gelangt, ist die Dispensation von den ent 
gegenstehenden Vorschriften des Ortsstatuts seitens des 
Ministeriums des Innern erforderlich. 
Zu B 2. Ziff. 2. Für die Spülungen der Schulaborte, 
Pißschalen und Pißstände sind die in der Beschreibung 
angegebenen Wassermengen und Zeiten einzuhalten. So 
lange in irgendeiner Klasse des Schulgebäudes Unterricht 
erteilt wird, hat die Klosettspülung in Tätigkeit zu bleiben. 
Ziff. 3. Die Heber in dem Meßbehälter und den 
Oxydationskörpern müssen so beschaffen sein, daß ihre 
Saugwirkung in Tätigkeit tritt, sobald der Wasserspiegel 
in diesen Bäumen seinen höchsten Stand erreicht hat. 
Das Entleeren der einen Grube in die andre muß durch 
künstlichen Wasserzufluß so geregelt und beaufsichtigt 
werden, daß das zu beschickende Oxydationsfilter zuvor 
mindestens zwei Stunden lang leer ausgeruht hat. 
Zu B 3. Ziff. 3. Der Schlamm im Absitzbehälter 
ist regelmäßig zu entfernen und abseits von öffentlichen 
Flußläufen und Plätzen so zu lagern, daß niemand durch 
üblen Geruch belästigt wird. 
Durch Eiuschalten eines Prelldiels in der Nähe des 
Wassereinlaufs und Einsetzen eines Bogenrohrs in die 
Trennungswand beider Behälter ist für möglichst lang 
same Durchströmung dieser Gruben und für das Absetzen 
des im Abwasser enthaltenen Schlammes zu sorgen. Zur 
I 
Beförderung des Luftwechsels sind weite Abzugsrohren 
aufzustellen. 
Ziff. 4. Der Betrieb der Pumpe, durch welche das 
geklärte Wasser auf die Schlackenfilter gehoben wird, 
muß so gehandhabt werden, daß kein Schlamm mitgerissen 
und das allzurasche Beschicken und Durchfließen der 
Schlackenfilter vermieden wird; ebenso ist das etwaige 
Ueberfließen der Absitzgruben zu verhindern. 
Zu 0 4. Ziff. 2. Durch genügend hohe und an 
passender Stelle hochkantig eingesetzte Tauchwände ist 
dafür zu sorgen, daß das einströmende Wasser zur Buhe 
kommt und Gelegenheit hat, seine Schlammteile abzu 
setzen; es ist daher darauf zu achten, daß das Laufen 
des in der Bleicherei oder Färberei verbrauchten Wassers 
langsam und nicht in Stößen vor sich geht. Die Ablaß 
vorrichtungen an den Bottichen sind dementsprechend 
einzurichten. 
Ziff. 3. Um das Abwasser vor seinem Ablauf in die 
Weißach möglichst zu neutralisieren, ist beim Betrieb 
dafür zu sorgen, daß die entstehenden Säuren und Laugen 
in passenden Verhältnissen in die‘Klärbecken gelangen 
und sich dort gut vermischen. 
Zum Schluß möge noch ein Beispiel folgen über eine 
Filteranlage zur Wasserentnahme aus dem Neckar für 
die Bierbrauerei von Endriß in Plochingen, und zwar 
zur Speisung der Dampfkessel sowie zur Kühlung der 
Ammoniakkondensatoren für die Bereitung von Eis (Fig. 6). 
Der ins rechte Neckarufer eingebaute Behälter von 
^3 m Länge und 3 m Breite ist mit Ausnahme des Bodens 
allseitig verwahrt und liegt mit seiner Decke unter Mittel 
wasser; unter dem Druck des diesen Behälter umgebenden 
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