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BAUZEITUNÖ
Nr. 22
Gewässer auf genommen sind bezw. aus den YorSchriften,
bei deren Einhaltung die Kreisregierung von der Einleitung
des flußpolizeilichen Verfahrens abgesehen hat, mögen für
die oben angeführten Einzelfälle die nachstehenden hervor
gehoben werden. In denjenigen Fällen, wo das Abwasser
nicht unmittelbar, sondern durch Vermittlung der Orts
kanäle in den Fluß gelangt, ist die Dispensation von den ent
gegenstehenden Vorschriften des Ortsstatuts seitens des
Ministeriums des Innern erforderlich.
Zu B 2. Ziff. 2. Für die Spülungen der Schulaborte,
Pißschalen und Pißstände sind die in der Beschreibung
angegebenen Wassermengen und Zeiten einzuhalten. So
lange in irgendeiner Klasse des Schulgebäudes Unterricht
erteilt wird, hat die Klosettspülung in Tätigkeit zu bleiben.
Ziff. 3. Die Heber in dem Meßbehälter und den
Oxydationskörpern müssen so beschaffen sein, daß ihre
Saugwirkung in Tätigkeit tritt, sobald der Wasserspiegel
in diesen Bäumen seinen höchsten Stand erreicht hat.
Das Entleeren der einen Grube in die andre muß durch
künstlichen Wasserzufluß so geregelt und beaufsichtigt
werden, daß das zu beschickende Oxydationsfilter zuvor
mindestens zwei Stunden lang leer ausgeruht hat.
Zu B 3. Ziff. 3. Der Schlamm im Absitzbehälter
ist regelmäßig zu entfernen und abseits von öffentlichen
Flußläufen und Plätzen so zu lagern, daß niemand durch
üblen Geruch belästigt wird.
Durch Eiuschalten eines Prelldiels in der Nähe des
Wassereinlaufs und Einsetzen eines Bogenrohrs in die
Trennungswand beider Behälter ist für möglichst lang
same Durchströmung dieser Gruben und für das Absetzen
des im Abwasser enthaltenen Schlammes zu sorgen. Zur
I
Beförderung des Luftwechsels sind weite Abzugsrohren
aufzustellen.
Ziff. 4. Der Betrieb der Pumpe, durch welche das
geklärte Wasser auf die Schlackenfilter gehoben wird,
muß so gehandhabt werden, daß kein Schlamm mitgerissen
und das allzurasche Beschicken und Durchfließen der
Schlackenfilter vermieden wird; ebenso ist das etwaige
Ueberfließen der Absitzgruben zu verhindern.
Zu 0 4. Ziff. 2. Durch genügend hohe und an
passender Stelle hochkantig eingesetzte Tauchwände ist
dafür zu sorgen, daß das einströmende Wasser zur Buhe
kommt und Gelegenheit hat, seine Schlammteile abzu
setzen; es ist daher darauf zu achten, daß das Laufen
des in der Bleicherei oder Färberei verbrauchten Wassers
langsam und nicht in Stößen vor sich geht. Die Ablaß
vorrichtungen an den Bottichen sind dementsprechend
einzurichten.
Ziff. 3. Um das Abwasser vor seinem Ablauf in die
Weißach möglichst zu neutralisieren, ist beim Betrieb
dafür zu sorgen, daß die entstehenden Säuren und Laugen
in passenden Verhältnissen in die‘Klärbecken gelangen
und sich dort gut vermischen.
Zum Schluß möge noch ein Beispiel folgen über eine
Filteranlage zur Wasserentnahme aus dem Neckar für
die Bierbrauerei von Endriß in Plochingen, und zwar
zur Speisung der Dampfkessel sowie zur Kühlung der
Ammoniakkondensatoren für die Bereitung von Eis (Fig. 6).
Der ins rechte Neckarufer eingebaute Behälter von
^3 m Länge und 3 m Breite ist mit Ausnahme des Bodens
allseitig verwahrt und liegt mit seiner Decke unter Mittel
wasser; unter dem Druck des diesen Behälter umgebenden
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