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13. Juli 1907
BAUZEITUNG
219
Wettbewerb Schule für Wangen
Motto „Natur“
Einheitlicher Bebauungsplan
für Groß-Berlin
Es ist mit Freude zu begrüßen, daß
die bisherige, fast planlose Ausdehnung
Groß-Berlins, wie sie in der bruchstückweise
erfolgenden Bebauung von Vororten
und in der Ansiedlung von Landhausvierteln
und gewerblichen Anlagen,
in der Yerhökerung fiskalischer Wälder
und kommunalen Besitzes, in dem Fehlen
irgendeines großzügigen Gesamtplanes
sich kundgibt, eine Reaktion in den beiden
großen Architektenvereinen Berlins hervorgerufen
und zur Einsetzung eines gemeinsamen
Ausschusses geführt hat, der
die Gewinnung des fehlenden Grundplanes
für die bauliche Entwicklung Groß-Berlins in
die Hand nehmen soll. Die „Leitsätze“ dieses Ausschusses
sind nunmehr in einer soeben im Verlag von
Ernst Wasmuth-Berlin erschieneilen Schrift Groß-Berlin
bekanntgegeben. Sie bezwecken die Ausschreibung
eines künstlerisch-technischenWettbewerbs, zu welchem
die Mittel durch einen Zweckverband der beteiligten
Stadt- und Landkreise beschafft werden sollen. Ist
die Aufgabe an sich eine ungewöhnlich große und
wichtige, da es sich um die Regelung der Ansiedlung
von 2—3 Millionen Menschen handelt — so
hoch wird der in den nächsten 25 Jahren zu erwartende
Bevölkerungszuwachs Groß-Berlins eingeschätzt —, so ist
anderseits die Ueberzeugung eine ziemlich allgemeine, daß
es mit der zersplitterten Behandlung dieser Fragen wie
bisher nicht weitergehen kann. Man bedenke, daß außer
der eigentlichen Stadt Berlin etwa 20 Vorortgemeinden
selbständig über die großen Verkehrslinien und Bebauungsfragen
entscheiden! Es ist nicht zuviel gesagt, wenn man
behauptet, daß Groß-Berlin in bezug auf das, was man
Stadtbauplan nennt, nicht bloß hinter den meisten deutschen
Großstädten wie München, Breslau, Frankfurt a. M.,
sondern auch hinter vielen Mittelstädten erheblich zurücksteht.
Man glaubt deshalb], daß die in Betracht kommenden
Stadtgemeinden Berlin, Charlottenburg, Wilmersdorf,
Schöneberg, Rixdorf, Potsdam, sowie die beteiligten
Landkreise Hiederbarnim, Teltow und Westhavelland in
der Erkenntnis innerer Notwendigkeit auf die Anregung
der Architektenvereine eingehen werden. Der gemeinsame
Ausschuß, zu welchem Persönlichkeiten wie Geheimrat
March, Oberbaurat Stübben, Prof. Bodo Ebhardt,
Stadtbaurat Krause, Landesbaurat Th. Göcke gehören,
will, wie im Hauptverein der Architekten mitgeteilt
wurde, demnächst eine Versammlung der Beteiligten
einberufen, auch Volkswirte und Hygieniker
heranzuziehen, damit von vornherein schon
bei der Programmfeststellung dem großen Unternehmen
in sachkundigster Weise der Boden geebnet
werde. Wie gewaltig die Aufgabe ist, die
es zu lösen gilt, erhellt aus folgendem:
Der Inhalt des zu entwerfenden Grundplanes
soll ein doppelter sein, nämlich: a) die grundsätzliche
Regelung der Ansiedlung auf dem vom Anbau
noch nicht erreichten Gelände von Groß-Berlin
in der beschriebenen Ausdehnung, b) die möglichen
Verbesserungen in den bereits bebauten Teilen
Berlins und seiner Vororte. Beide Teile der Aufgabe
sind unter Beachtung der fortgeschrittenen
technischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen
Ansprüche des neuzeitlichen Städtebaues in künstlerischer
Weise zu lösen. Nach den individuellen
Eigenschaften der einzelnen Gebietsteile sind die
Bedingungen eines auch im sozialen Sinne befriedigenden
Wohnungsbaues für die verschiedenen
Ein Preis 800 M.
Architekt Fritz Müller, Stuttgart
Bevölkerungsschichten sowie der zweckmäßigen und erleichterten
Ansiedlung von Groß- und Kleingewerben vollauf
zu berücksichtigen. Im wesentlichen handelt es sich
um ein großzügiges Netz von Hauptverkehrsstraßen, von
Schnellbahnen und Wasserwegen, um die Freihaltung ausgedehnter
Wald- und Wiesenflächen, die Durchdringung
der Baumassen mit Parkstraßen und Promenaden, Sportund
Spielplätzen und um die tunlichste Vorherbestimmung
von Plätzen für öffentliche Bauten. Die wohldurchdachte,
von künstlerischem Geist getragene Regelung dieser Grundlinien
der Stadtentwicklung soll in enger Anlehnung an
die wasserreiche Schönheit der märkischen Landschaft
die technische und ästhetische Einheit einer mächtigen
Großstadt des 20. Jahrhunderts vorbereiten. Der so beschaffene
Grundplan soll die Ausgangspunkte liefern und
das Gerippe bilden für die von den Gemeinden nach den
gesetzlichen Vorschriften zu entwerfenden und festzustellenden
Bebauungspläne.
Wie sich der Ausschuß die Ausführung seiner großzügigen
Pläne denkt, wird in der Schrift des näheren
ausgeführt. In dem Ring der Vor- und Nachbarorte
Berlins wird die Bebauung aus ideellen Gründen viel
weniger dicht als im Innern sein dürfen, vielleicht etwa
nur einem Drittel des Flächenausmaßes entsprechen; als
Gesamtareal wird nach dieser Schätzung ein Kreis erforderlich
sein, der den Potsdamer Platz zum Mittelpunkt
hat und 25 km im Halbmesser mißt; Spandau und Potsdam
werden darin aufgehen. Wie aber soll sich zu diesem
Zukunftsgelände die Gegenwart stellen? Ist es richtig,
wenn weiterhin in diesem ganzen großen Umkreis ohne
Einheitlichkeit drauflos gebaut wird? Nein! sagt der
Ausschuß. Zwar ist London trotz seiner großen „Grafschafts
“-Gemeinschaft baulich ein mittelpunktloses Agglo-