31. August 1907
BAÜZEITUNÖ
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Reiseskizze Kleinlaufenburg a. Rh,
Architekt R. Restle, Frankfurt
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Wasserkraft verständigen, um so mehr, als auch von andrer
Seite Neigung besteht, an ein derartiges Unternehmen
heranzutreten. Wie nämlich aus Karlsruhe verlautet, ist
gegenwärtig ein Konsortium unter Führung einer der
bedeutendsten badischen Banken damit beschäftigt, ein
Projekt des Ingenieurs Fischer-Rheinau in allen Einzel
heiten bearbeiten und auf seine Durchführbarkeit prüfen
zu lassen.
Interieurs
In dem unter* obigem Titel in Nr. 24 unsrer Zeit
schrift veröffentlichten Aufsatz bedürfen einige Punkte
einer genaueren und präziseren Fassung, da sonst un
richtige Folgerungen daraus gezogen werden könnten.
Das Weinrestaurant „Der Küchenmeister“ befindet sich in
dem Hause Grolmannstraße 4/5 der Berliner Yerwaltungs-
und Baugesellschaft. Die Raumanordnungen, Raum Ver
hältnisse, Deckengestaltungen, Paneele, Türen u. s. w.
stammen von Architekt Albert Geßner, Mobiliar und
Beleuchtungskörper von Architekt Christ. Schneider, Berlin.
Die Entwürfe zu den von der Berliner Yerwaltungs- und
Baugesellschaft ausgeführten Häusern Grolmannstraße 4/5
und Schillerstraße 11/12 und dem Gebäudekomplex, Sophie-
Charlotte-Park genannt, lieferte Architekt Albert Geßner,
Berlin. Die Oberleitung der Häuser Schillerstraße 13/14
und 15/16 des Sophie-Charlotte-Parks übernahm Architekt
Christ. Schneider während des Yerputzens, als wesentliche
äußerliche Veränderungen dieser Bauten nicht mehr vor
genommen werden konnten.
Das Brandunglück in Darmsheim
Schon wieder ist ein schweres Brandunglück in
Württemberg zu verzeichnen. Ueber hundert Gebäude sind
ein Opfer der Flammen geworden. Bei Besichtigung der
Brandstelle am Tag nach dem Unglück hat sich dem
Einsender dieses folgendes aufgedrängt.
Die Gebäude sind ziemlich eng zusammengebaut, dabei
sehr viele Oekonomiegebäude, worin Heu und Sommer
früchte auf bewahrt waren, die dem Feuer reichliche
Nahrung gewährten. Der größte Teil dieser Gebäude
bestand aus Riegelfachwerk, wodurch eine Uebertragung
des Feuers wesentlich gefördert wurde. Auf dem ganzen
Brandplatz war nur ein Brandgiebel zu entdecken,
der stolz und selbstbewußt noch dastand und eigentlich
als Wahrzeichen sich darstellt, wie gebaut werden sollte.
Die Hitze war so groß, daß das Feuer, durch den
ungünstigen Wind beeinflußt, den östlichen Teil des Dorfes
über der in der Mitte des Brandplatzes durchführenden
Straße von 14 m Breite auch noch in Brand steckte. Das
Holzwerk in den Brandobjekten ist vollständig verbrannt.
Es ist sehr interessant, zu beobachten, wie noch ganze
Riegelwände auf dem Boden liegen, an denen nur die
Holzteile dazwischen fehlen; diese sind eben vollständig
verbrannt. Es müssen zum Teil recht alte Gebäude
gewesen sein, da noch Riegelwände mit Hohlziegel
ausmauerung sichtbar sind. Daß bei einem solch aus
gedehnten Brand es auch an Wasser gefehlt hat, ist
begreiflich, zumal die Gemeinde nur eine ganz bescheidene
Wasserversorgung hat.
Der Wiederaufbau des abgebrannten Dorfteiles wird
noch manche Schwierigkeit bereiten, weil ein solch enges
Zusammenbauen wie vorher nicht mehr möglich ist. Es
muß deshalb ein Teil der Gebäude außerhalb der bis
herigen Ortsgrenze aufgebaut werden, was eine Regelung
des alten Grundbesitzes bedingt.
Durch den Wiederaufbau in Ilsfeld und Binsdorf
sind allerdings Vorgänge geschaffen, die hier verwertet
werden können. Aber eines ist vom baupolizeilichen
Standpunkt klar ins Auge zu fassen, daß entsprechende
Brandmauern eben doch nicht zu unterschätzen sind,
wenn wir auch in Württemberg uns oft sehr besinnen,
eine Brandmauer auszuführen. Meiner Erfahrung nach
ist eine ordnungsmäßige Brandmauer ein größerer Schutz
als die von der Bauordnung verlangte Entfernung von
2,30 m von Dachvorsprung zu Dachvorsprung gemessen.
Auch sollte es möglichst vermieden werden, in Brand
mauern Oeffnungon zu machen, da dieselben, wenn auch