Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

31. August 1907 
BAÜZEITUNÖ 
277 
Reiseskizze Kleinlaufenburg a. Rh, 
Architekt R. Restle, Frankfurt 
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Wasserkraft verständigen, um so mehr, als auch von andrer 
Seite Neigung besteht, an ein derartiges Unternehmen 
heranzutreten. Wie nämlich aus Karlsruhe verlautet, ist 
gegenwärtig ein Konsortium unter Führung einer der 
bedeutendsten badischen Banken damit beschäftigt, ein 
Projekt des Ingenieurs Fischer-Rheinau in allen Einzel 
heiten bearbeiten und auf seine Durchführbarkeit prüfen 
zu lassen. 
Interieurs 
In dem unter* obigem Titel in Nr. 24 unsrer Zeit 
schrift veröffentlichten Aufsatz bedürfen einige Punkte 
einer genaueren und präziseren Fassung, da sonst un 
richtige Folgerungen daraus gezogen werden könnten. 
Das Weinrestaurant „Der Küchenmeister“ befindet sich in 
dem Hause Grolmannstraße 4/5 der Berliner Yerwaltungs- 
und Baugesellschaft. Die Raumanordnungen, Raum Ver 
hältnisse, Deckengestaltungen, Paneele, Türen u. s. w. 
stammen von Architekt Albert Geßner, Mobiliar und 
Beleuchtungskörper von Architekt Christ. Schneider, Berlin. 
Die Entwürfe zu den von der Berliner Yerwaltungs- und 
Baugesellschaft ausgeführten Häusern Grolmannstraße 4/5 
und Schillerstraße 11/12 und dem Gebäudekomplex, Sophie- 
Charlotte-Park genannt, lieferte Architekt Albert Geßner, 
Berlin. Die Oberleitung der Häuser Schillerstraße 13/14 
und 15/16 des Sophie-Charlotte-Parks übernahm Architekt 
Christ. Schneider während des Yerputzens, als wesentliche 
äußerliche Veränderungen dieser Bauten nicht mehr vor 
genommen werden konnten. 
Das Brandunglück in Darmsheim 
Schon wieder ist ein schweres Brandunglück in 
Württemberg zu verzeichnen. Ueber hundert Gebäude sind 
ein Opfer der Flammen geworden. Bei Besichtigung der 
Brandstelle am Tag nach dem Unglück hat sich dem 
Einsender dieses folgendes aufgedrängt. 
Die Gebäude sind ziemlich eng zusammengebaut, dabei 
sehr viele Oekonomiegebäude, worin Heu und Sommer 
früchte auf bewahrt waren, die dem Feuer reichliche 
Nahrung gewährten. Der größte Teil dieser Gebäude 
bestand aus Riegelfachwerk, wodurch eine Uebertragung 
des Feuers wesentlich gefördert wurde. Auf dem ganzen 
Brandplatz war nur ein Brandgiebel zu entdecken, 
der stolz und selbstbewußt noch dastand und eigentlich 
als Wahrzeichen sich darstellt, wie gebaut werden sollte. 
Die Hitze war so groß, daß das Feuer, durch den 
ungünstigen Wind beeinflußt, den östlichen Teil des Dorfes 
über der in der Mitte des Brandplatzes durchführenden 
Straße von 14 m Breite auch noch in Brand steckte. Das 
Holzwerk in den Brandobjekten ist vollständig verbrannt. 
Es ist sehr interessant, zu beobachten, wie noch ganze 
Riegelwände auf dem Boden liegen, an denen nur die 
Holzteile dazwischen fehlen; diese sind eben vollständig 
verbrannt. Es müssen zum Teil recht alte Gebäude 
gewesen sein, da noch Riegelwände mit Hohlziegel 
ausmauerung sichtbar sind. Daß bei einem solch aus 
gedehnten Brand es auch an Wasser gefehlt hat, ist 
begreiflich, zumal die Gemeinde nur eine ganz bescheidene 
Wasserversorgung hat. 
Der Wiederaufbau des abgebrannten Dorfteiles wird 
noch manche Schwierigkeit bereiten, weil ein solch enges 
Zusammenbauen wie vorher nicht mehr möglich ist. Es 
muß deshalb ein Teil der Gebäude außerhalb der bis 
herigen Ortsgrenze aufgebaut werden, was eine Regelung 
des alten Grundbesitzes bedingt. 
Durch den Wiederaufbau in Ilsfeld und Binsdorf 
sind allerdings Vorgänge geschaffen, die hier verwertet 
werden können. Aber eines ist vom baupolizeilichen 
Standpunkt klar ins Auge zu fassen, daß entsprechende 
Brandmauern eben doch nicht zu unterschätzen sind, 
wenn wir auch in Württemberg uns oft sehr besinnen, 
eine Brandmauer auszuführen. Meiner Erfahrung nach 
ist eine ordnungsmäßige Brandmauer ein größerer Schutz 
als die von der Bauordnung verlangte Entfernung von 
2,30 m von Dachvorsprung zu Dachvorsprung gemessen. 
Auch sollte es möglichst vermieden werden, in Brand 
mauern Oeffnungon zu machen, da dieselben, wenn auch
	        
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