Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

21.  September  1907

BAUZBITUNG

303

Wenn  nun  aber  die  Baupolizei  auf  die  Architektur
bzw.  die  Kunst  einen  Einfluß  ausübt,  so  ergibt  sich  folgerichtig ­
  die  Notwendigkeit,  daß  das  Gesetz  selber  auf
künstlerischen  Tendenzen  aufgebaut  ist  und  daß  dasselbe
auf  eine  schöne  Gestaltung  der  Bauwesen  hinzielen  muß.
Man  kann  nun  gegen  letzteres  einwenden,  daß  die  Gestaltung ­
  der  Bauwesen  Privatsache  des  Besitzers  ist  und
Yorschriften  ästhetischer  Art  als  Eingriff  in  die  privaten
liechte  einzelner  anzusehen  seien.  Dieser  beim  Publikum
hauptsächlich  zu  findenden  Auffassung  trete  ich  folgendermaßen ­
  entgegen:
Die  Schönheit  unsers  Erdballs  bildet  die  Versöhnung
aller  Weltanschauungen.  Der  Theist,  der  Pantheist  und
der  Atheist  reichen  hier  einander  die  Hände  und  schöpfen
—  bewußt  oder  unbewußt  —  ihre  ethische  Kraft  aus  der
Erhabenheit  der  Natur.  Durch  das  Bauen  von  Straßen,
Brücken,  Häusern  u.  s.  w.  wird  nun  —  großzügig  betrachtet ­
  —  unser  Erdball  verändert;  es  werden  demselben
Materialien  entzogen  und  damit  Werke  geschaffen,  die
den  fortschreitenden  Bedürfnissen  der  Menschen  entsprechen. ­
  Daß  dabei  die  ästhetischen  Naturgesetze  eingehalten ­
  werden  müssen,  dafür  zu  sorgen  ist  wohl  ebenso
Pflicht  des  Staates  wie  die  Beobachtung  der  Einhaltung
der  physikalischen  Naturgesetze.
Altmeister  Goethe  mahnt  schon:  „Was  du  ererbt  von
deinen  Vätern  hast,  erwirb  es,  um  es  zu  besitzen.“
Die  landschaftlichen  Schönheiten,  die  schönen  alten
Städtebilder,  Gebäude  und  Pflanzen,  sind  sie  nicht  ein
Erbe  unsrer  Väter  und  ist  für  die  Erhaltung  desselben ­
  nicht  in  erster  Linie  der  Staat  verantwortlich?
Ist  es  nicht  Aufgabe  des  Staates,  darüber  zu  wachen,
daß  unsre  Jetztzeit  in  der  Umgestaltung  unsers  Planeten
der  Nachwelt  eine  Arbeit  liefert,  die  unserm  Zeitgeist,
Lebenszweck  und  Lebensart  entspricht?  Ohne  auf  die
Beziehungen  zwischen  Aesthetik  und  Religion  einzugehen ­
  und  ohne  der  Konsequenzen  zu  gedenken,  möchte
ich  doch  noch  anführen,  daß  es  im  eigensten  Interesse
des  Staates  gelegen  ist,  wenn  er  ähnlich  wie  die  Religion
auch  die  Wahrung  der  Natur  Schönheiten  unter  seine
Fittiche  nimmt.
Die  württembergische  Regierung  hat  nun  diese  Pflicht
erkannt  und  hat  in  dem  Entwurf  einer  neuen  Bauordnung
der  ästhetischen  Seite  der  Bautechnik  gebührend  Rechnung ­
  getragen  und  damit  ein  neues  Gebiet  der  Baupolizei
erschlossen.  Wohl  begegnete  sie  damit  nicht  überall
Anhängern,  und  insbesondere  finden  wir  auch  in  bautechnischen ­
  Kreisen ­
  viele  Gegner.
Mögen  speziell
hier  die  vorstehenden ­
  Zeilen
eine  angenehme
Wirkung  ausüben ­
  !
Icbkomme  nun
zur  Bauordnung
selber  und  insbesondere ­
  zum
fraglichen  Art.  55
betreffend  die
Kunst.  Es  wurden
schon  bei  der
Generaldebatte
im  Landtag  gewaltige ­
  Bedenken
über  die  Anwendung ­
  desselben
laut.  Der  Wille
ist  wohl  da,  wie
aberwird  dieTat?
Der  Baupolizeibeamte ­
  kann  wohl

durch  das  Gesetz,  nie  und  nimmer  zum  künstlerischen
Zensor  ernannt  werden.
Ich  werde  in  nächster  Nummer  unter  dem  Titel
„Zweckmäßige  Anwendung  der  Baupolizei  auf  dem  Gebiete ­
  der  Aesthetik“  auf  diese  Frage  näher  eingehen.
Max  Müller.
A  Vom  Holzmarkt
Man  kann  jetzt  feststellen,  daß  sich  die  auf  das  Herbstgeschäft ­
  im  rheinischen  Holzhandel  gesetzten  Hoffnungen
nur  zum  Teil  erfüllten.  Immerhin  wird  die  Lage  des
Holzhandels  jetzt  mehr  von  der  optimistischen  Seite  aus
betrachtet,  wenn  auch  der  Bedarf  sich  als  schwach  erweist. ­
  Betont  muß  werden,  daß  das  Baufach  mit  seinen
Entnahmen  aus  dem  Markte  hinter  den  Erwartungen
zurückbleiht,  was  aber  nicht  etwa  auf  das  Fehlen  des
Bedürfnisses  für  Herstellung  von  Bauten,  sondern  nur
auf  das  Konto  des  hohen  Zinsfußes  und  der  hohen
Materialpreise  zu  setzen  ist.  Die  Produzenten  von  Schnittwaren ­
  haben  aber  trotz  des  ruhigeren  Geschäftsgangs
noch  keine  Miene  gemacht,  den  Abnehmern  Preiszugeständnisse ­
  zu  machen,  soweit  Bretter  erster  Produktionen ­
  in  Betracht  kommen.  Der  Großhandel  befindet
sich  entschieden  in  der  ungünstigsten  Lage,  weil  er  die
Preise,  die  er  bei  Tätigung  von  Jahresabschlüssen  im
Frühjahr  bezahlen  mußte,  nun  nicht  auf  die  Konsumenten
abwälzen  kann.  Das  Geschäft  mit  oberbayrischer  und
Schwarzwälder  16'  langer  Ware  befindet  sich  gegenüber
dem  Handel  mit  10'  langer  Ware  in  unverkennbar
schlechterer  Lage  hinsichtlich  der  Erzielung  von  Preisen.
Das  Angebot  von  schmalen  Brettern  nimmt  den  stärksten
Umfang  ein.  Was  hiervon  am  Markte  liegt,  kann  nicht
so  schnell  in  den  Handel  übergehen,  als  dies  erforderlich
ist,  eine  Erscheinung,  die  ihre  Einwirkung  auf  die  Preisgestaltung ­
  nicht  verfehlt.  Breite  Bretter  gehen  verhältnismäßig ­
  viel  besser  ab.  Was  hiervon  an  disponibler  Ware
am  Markte  ist,  drückt  nicht  auf  die  Preise,  denn  die
Vorräte  darin  sind  normaler.  Mit  dem  Versand  süddeutscher ­
  Bretter  nach  den  mittel-  und  niederrheinischen
Stationen  wurde  nur  in  beschränkter  Weise  fortgefahren.
Die  Frachten  sind  im  Anziehen  begriffen.  Das  Geschäft
mit  Kanthölzern  bewegte  sich  in  engeren  Bahnen.  Das
Baufach  hat  jetzt  nur  noch  schwachen  Bedarf,  und  deshalb ­
  ist  auch  das  Angebot  von  den  süddeutschen  Werken
schon  dringend.  Die  Preise  haben  dadurch  ihren  matten
Stand  beibehalten.  Von  den  Schwarzwälder  Werken  abgegebene ­
  Offerten  lauteten  für  mit  üblicher  Waldkante
geschnittene  Hölzer,  Tannen  und  Fichten,  auf  42—43  M.
für  das  Festmeter  frei  oberrheinischen  Plätzen.  Das
Rundholzgeschäft  lag  verhältnismäßig  ruhig.  Was  aus
dem  Markte  genommen  wurde,  waren  nur  kleinere  Posten,
die  dem  naheliegenden  Bedarf  oder  als  Ergänzung  einzelner
Sortimente  dienten.  Größere  Abschlüsse  waren  selten,
weil  die  Werke  des  Mittel-  und  Niederrheins  in  der  Erwartung ­
  billigerer  Preise  in  nächster  Zeit  Zurückhaltung
bekundeten.
Y  ereinsmitteilungen
Württ.  Baubeamten-Verein.  Einladung  des  Ausschusses ­
  zu  einer  Sitzung  am  Sonntag,  den  6.  Oktober  d.  J.,
vormittags  IOV2  Uhr,  im  Erdgeschoß  des  Gesellschaftshauses ­
  der  „Bauhütte“,  Büchsenstraße  63  in  Stuttgart.
Tagesordnung:  Bekanntgabe  der  Einläufe,  Vorbildungsfrage, ­
  Neuaufnahmen  u.  s.  w.  Vollzähliges  Erscheinen
sehr  erwünscht.  Der  Vorstand.
Wettbewerbe
Neubau  eines  Gymnasiums  zu  Bottrop  i.  W.
Zur  Erlangung  von  Skizzen  wird  vom  Amtmann  daselbst
für  die  im  Deutschen  Reiche  wohnenden  Architekten  ein
Preisausschreiben  zum  21.  November  d.  J.  erlassen.  Es
            
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