der Bauerlaubnis für ein Bauwerk, welches ganz oder
zum Teil aus Eisenbeton bergestellt werden soll, Zeichnungen,
statische Berechnungen und Beschreibungen beizubringen,
aus denen die Gesamtanordnung und alle
wichtigen Einzelheiten zu ersehen sind.
Diese Unterlagen können unter Umständen auch noch
nachträglich beigebracht werden — was bezüglich der
Zeichnungen für wichtige Einzelheiten manchmal das geeignetere
sein kann. — In der Beschreibung ist der Ursprung
und die Beschaffenheit der zum Beton zu verwendenden
Baustoffe und ihr Mischungsverhältnis anzugeben.“
Das Verlangen so eingehender Vorlagen geht meines
Erachtens nicht zu weit, es entspricht sogar nur einer
der Bauweise begründeten Notwendigkeit. Dieses
Verlangen soll nicht nur vor Bauunfällen sichern, sondern
es hat weitergehende, volkswirtschaftliche Bedeutung, insofern
durch das Vorhandensein dieser Vorlagen für spätere
Käufer des betreffenden Gebäudes der Grad der Tragfähigkeit
der Konstruktionen einwandfrei bestimmbar ist.
Von der Tragfähigkeit der Decken und Säulen hängt aber
beispielsweise der Kaufwert für ein Warenlager, für eine
Eabrik u. s. w. hauptsächlich ab. Es ist auch von größtem
Wert, zu wissen, welcher Sicherheitskoeffizient gegen
Bruch bei einer bestimmten Belastung in dem Bau vorhanden
ist. Die Größe des Sicherheitskoeffizienten gibt
einenMaßstab für die allenfalls zulässigen teilweisenUeberschreitungen
der berechneten Belastung in einzelnen
Räumen; aber auch für die zu gewärtigenden Erzitterungen
bei gewissen Betrieben ist durch die Kenntnis des Sicherheitskoeffizienteu
ein Fingerzeig gegeben.
Eine andre Frage ist es, ob mit dem Verlangen so
eingehender Vorlagen das Baugewerbe nicht zu sehr
belastet wird. Diese Frage ist entschieden zu verneinen.
Zu dieser Verneinung führen folgende Erwägungen:
Die Fertigung von statischen Berechnungen oder
bei häufiger vorkommenden Konstruktionen die Vornahme
von Auszügen von Tabellen für Eisenbetonkonstruktionen
muß jeder zuverlässige Unternehmer
seiner Bauausführung doch vorangehen lassen; jeder
gewissenhafte Bauleitende wird diesen Nachweis
schon von sich aus fordern, selbst wenn er sich
nicht in der Lage sieht, die Berechnung zu prüfen.
In diesem Fall muß ihm die baupolizeiliche Prüfung
sogar erwünscht sein. Es handelt sich also im wesentlichen
nur noch um Fertigung einer Abschrift, welche
bei den heute gebräuchlichen Vervielfältigungsverfahren
nicht mehr als Erschwerung oder gar hindernde Belästigung
angesehen werden kann.
Bei Untersuchung der Frage, für welche Konstruktionen
statische Nachweise zu fordern seien, kommt man zu der
üeberzeugung, daß recht wohl auch für einfachere Konstruktionen
die Forderung des statischen Nachweises aufgestellt
werden kann, denn als ein solcher werden Auszüge
aus guten Tabellenwerken sicherlich nirgends be-I
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Gehöftanlage
Architekt Hohlbauoh, Geislingen
gerade diese „stilvollen“ Bauten, deren Erbauer doch
offenbar ebensolche Schwärmer und Kenner alter Meister
waren wie er und sie studiert, ja kopiert hatten, ihn
durchaus abstießen! Jetzt ward’s ihm klar: die paßten
hier halt einerseits durchaus nicht her und waren zweitens
poesielose, herzlose Kopien! Sie wirkten wie ein protziges,
schreiend buntes Bukett aus Zeug- oder Papierblumen,
auf eine Wiese gestellt, während die alten, heimischen
Bauten so frisch natürlich aussahen wie ein Stück Heimatnatur,
wie ein anmutiger, zartfarbiger, blumiger Fleck
am Feldrain, der dasteht, als könne es gar nicht anders
sein, der gar nicht tut, als sei er etwas besonders
Schönes und dabei ein Ausbund intimster Schönheit ist!
Tiefer und tiefer drang er ein in die Erkenntnis der
altheimischen Kunst seines Städtchens, immer offener
ward sein Auge für die Erkenntnis ihrer feinsten Reize!
Größer und größer stellte er sich seine Aufgaben: Er
tat so, als solle er eine Kunstgeschichte der Stadt
schreiben!
In den Dörfern der Nachbarschaft studierte er zu
dem Zweck das ursprünglichste Haus der Gegend, wie es
sich aus Notwendigkeit, nächstliegendem, natürlichem,
heimatlichem Material, einfachster, ungesuchter Technik
und der persönlichen Art der Bevölkerung naturnotwendig
ergeben mußte. Deutlich konnte er dann feststellen, wie
aus diesem für, die Zwecke der Landwirtschaft berechneten
Hause infolge der Verpflanzung in die Stadt
und der Anpassung an andre Berufs- und Lebensweise
das städtische Haus entstand, wie dieses durch allerlei
äußere Einflüsse, für die ihm seine Stilkenntnisse jetzt
sehr gute Handhaben boten, sich im Laufe der Zeit umgestaltete.
Hatte er früher zum Beispiel gemeint, von
Renaissance u. dgl. sei in der Stadt nichts zu finden,
weil er immer nach Pninkäußerungen gesucht hatte, so
fand er jetzt in allerlei feinen Kleinigkeiten, Giebeln,
Erkern, Türformen u. a., deutlich Renaissance-, Barock-,
Rokoko-, Zopf-, Empireeinflüsse heraus, die liebenswürdig
höflich, aber bestimmt in den heimischen Gruudton übersetzt
waren und so etwas Gesundes und weit Schöneres
geworden waren als die späteren, lediglich die gleichen
Anregungen sklavisch geistlos kopierenden Neubauten der
„Jetztzeit“. Grundriß, Bautechnik, Schmuckart, Bemalungsart,
Türform, Fensterart, ja selbst den mit kleinen
Kieseln aus dem nahen Bach nett gepflasterten Zugang
zum Hause — alles suchte er historisch zu ordnen, und
groß war seine Freude, wenn er nach bisweilen langem
Suchen das bisher ihm fehlende Mittelglied einer Entwicklungsreihe
dieser oder jener Einzelheit auffand! Rathaus,
Zehnthof, Stadtwage, das alte Schulhaus u. a. ließen
sich ohne Schwierigkeit in die Entwicklungsgeschichte
der allgemeinen bürgerlichen Bauweise einreihen, ja auch
bei der Kirche fand er jetzt in dem, was er früher für
barbarisch gehalten, die gut heimatliche Art heraus und
empfand diese Selbständigkeit gegenüber den fremden
Anregungen als etwas sehr Anerkennenswertes und Erfreuliches.