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anstandet werden. Ein derartiges Tabellenwerk ist zum
Beispiel das von Gr. Kaufmann, welches im Rahmen der
preußischen amtlichen Bestimmungen zusammengestellt
und im Buchhandel für 2 M. zu bekommen ist.
Die besondere Aufstellung einer statischen Berechnung
für schwierigere Fälle wird aber mit vermehrtem
Recht gefordert. Es liegen hier ganz besonders schwerwiegende
Gründe vor, die statische Bestimmung der Abmessungen
des Eisenbetons zu fordern und der gefühlsmäßigen
Einlegung von Eisenstäben einen Riegel vorzuschieben.
Wenn dadurch die Unternehmer, die sich andernfalls
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nicht technisch beraten lassen würden oder die nicht
selbst in Berechnungen von Eisenbeton bewandert sind,
gezwungen werden, aut technisch-wissenschaftlichen Grundlagen
vorzugehen, so ist das nicht nur für die Anwendung
des Eisenbetons im allgemeinen ein Gewinn, sondern es
kommt auch den Bauherren zugut, welche — in der Regel
nicht selbst sachverständig — durch diese baupolizeilichen
Maßnahmen vor Pfuschereien bewahrt bleiben.
Bei größeren Bauunternehmungen, die besondere Ingenieure
für die Fertigung ihrer statischen Berechnungen
angestellt haben, kommt noch ein andrer Gesichtspunkt
herein, welcher die Forderung erschöpfender Vorlagen
rechtfertigt.
Jenen Ingenieuren könnte gelegentlich auch einmal
unter dem schweren Druck der Konkurrenz zugemutet
werden, ihr technisches Wissen zugunsten ihres Auftraggebers
zu mißbrauchen; es könnte kommen, daß sie in
solchen Fällen ihrem Chef gegenüber sich in einer sehr
mißlichen Lage befinden. Wenn es wahr ist, daß solche
Fälle Vorkommen, so ist diesen Ingenieuren sicherlich ein
kräftiger und sehr erwünschter Rückhalt in dem Umstand
gegeben, daß ihre Berechnungen die baupolizeiliche
Prüfung durchlaufen müssen, denn diese Behörde wird
ungerechtfertigt kühne Annahmen oder unzuverlässige
Berechnungsmethoden oder sonstige Wagnisse nicht gutheißen.
Es ist somit auch von diesen Erwägungen aus
nur empfehlenswert, möglichst allgemein statische Berechnung
für Eisenbetonbauten im baupolizeilichen Genehmigungsverfahren
zu fordern.
Es ließe sich noch eine Anzahl von Gründen für
die Berechtigung dieser Forderung und für die Einverleibung
von Werkzeichnungen in die baupolizeilichen
Genehmigungsakten anführen. Diese Werkzeichnungen
können bei Genehmigungen künftig beantragter
Benutzungsänderungen oder beabsichtigter
baulicher Aenderungen überaus wertvolle, nachträglich
häufig nicht mehr sicher zu beschaffende
Grundlagen bilden.
Es ist auch eine nicht bloß formelle, sondern
die Konstruktion erfassende Baukontrolle ohne Zuhilfenahme
von Werkzeichnungen gar nicht denkbar
u. s. w.
Die angeführten Begründungen dürften für den
vorliegenden Zweck zünächst hinreichen.
Er brachte es sogar dahin, daß er bisweilen trotz
aller Einfachheit in der Gesamtheit aller Häuser der
Stadt doch deutlich sah, daß diese und jene Häuser von
einem und demselben Baumeister gebaut waren — warum,
das konnte er zwar nicht in einfachen Worten aussprechen,
er fühlte eben, es war so! Ebenso war’s in
Kleinigkeiten, er fand zum Beispiel die Hand ein und
desselben alten Steinmetzen an ein paar Grabsteinen, die
an die Kirche gelehnt dastanden, und in diesen und jenen
Steinmetzarbeiten in der Stadt, Schlußsteinen über ein
paar Türen u. dgl. heraus. Ganz besondere Freude
machte es ihm da natürlich, durch Nachforschungen in
dem Archiv des Rathauses sogar bisweilen die Namen
der alten Handwerksmeister herauszufinden.
Das trug nicht wenig dazu bei, daß die ganze alte
Stadt sich für ihn in fast an Märchen erinnernder Weise
zu beleben begann! Die Vision, die er zuerst ab und
zu einmal gehabt, wurde zu einem immerwährenden köstlichen
Gefühl: die alten Häuser waren ihm keine Holzund
Steinkästen, die Straßen waren ihm keine bloßen
Häuserreihen mehr, die Plätze keine leeren Flecke im
„Häusermeer“ des Städtleins, die Stadt war kein zufällig
so und so aufgestellter Kinderbaukasten mehr — alles
lebte, alles war beseelt, nickte ihm zu, lächelte ihn an,
redete ernsthaft oder lustig mit ihm. Jeder Weg im
Ort wurde ihm jetzt ein Genuß wie ein Plauderstündchen
mit lieben Menschen oder wie das Lesen eines schönen
Dichterwerkes, das ja auch erst nur ein Haufe krauser
schwarzer Buchstaben ist, die während des Lesens aber
just so märchenhaft lebendig werden und dem Leser lange
oder kurze, lustige oder andre Geschichten dahererzählen,
wie’s die alten Häuser jetzt für ihn taten!
Kurz und gut, der junge Mann, der einst achtlos an
den Schätzen seiner Vaterstadt vorübergegangen, brachte
es mit der Zeit dahin, daß seine Mitbürger seine Anschauungen
teilen lernten und in einem Örtsverein für
Heimatkunst ihre Bestrebungen zur Pfiege und Erhaltung
heimischer Kunst vereinigten. Als der Fremde nach
Jahr und Tag das Städtchen wieder besuchte, war er
überrascht von dem hübschen Bahnhof und von der zu
ersterem führenden geschmackvollen neuen Straße wie
von den vergnüglich guten Leuten, denen er begegnete.
Und als ihm noch der frühere Kommis, dem er die Augen
geöffnet, als Ohef der Firma gegenübertrat, konnte er
nicht umhin, über das, was er gesehen, was der Verein
Heimatkunst gewirkt, vom Zeichenunterricht und Handfertigkeitsunterricht
in der Schule an bis zu den Werkstätten
der Handwerker und den echt heimatlich anmutenden
fertigen oder geplanten Neubauten, dem kleinen
Ortsmuseum, der wieder in alter Schönheit hergestellten
Kirche, dem malerischen Friedhof mit seinen Anlagen und
seinem Grabschmuck, seine Bewunderung auszusprechen
und als Zauberin, die das alles zuwege gebracht, die alte
deutsche Kunst zu preisen. F.