Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

19.  Januar  1907

BAUZEITUNG

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antworten,  kann  nicht  unsre  Aufgabe  sein.  Man
wird  auch  da  den  Rat  eines  erfahrenen  Heizungstechnikers ­
  eiuholen  und  seinem  Rate  vertrauen
müssen. 1 )  Nach  ihrer  Natur  ordnen  sich  alle
Systeme  in  drei  Klassen,  in  Luft-,  Wasser-  und
Dampfheizungen.  Ihre  besonderen  Unterschiede,
Vor-  und  Nachteile  wollen  wir  im  folgenden  kurz
zu  erörtern  versuchen,  wobei  wir  in  der  Hauptsache ­
  das  vom  Baugewerksschuldirektor  Wustandt
in  Koburg  neubearbeitete  Buch  „Jeeps  Feuerungsaulagen“ ­
  als  Unterlage  benutzen.
Bei  der  Luftheizung  wird  die  von  außen
zugeführte  Luft  entweder  unmittelbar  an  der  Feuerstelle ­
  (Feuerluftheizung)  oder  mittelbar  durch
Wasser  oder  Dampf  erwärmt  (Wasser  oder  Dampfluftheizung). ­
  Wird  frische  Luft  zugeführt,  so
spricht  man  von  Frischluftheizung,  bei  Wiedererwärmung ­
  derselben  Luft  von  Umlaufluftheizung.
Die  Luftheizung  eignet  sich  wegen  der  mit  ihr  verbundenen ­
  starken  Lüftung  vornehmlich  für  Versammlungsräume ­
  ,  Theater,  Kirchen  u.  s.  w.,  in
denen  Menschen  in  großer  Zahl,  aber  mit  Unterbrechung ­
  sich  aufhalten,  auch  für  Schulen  und  Familienhäuser, ­
  sofern  ihre  Hauptausdehnung  in  die  Höhe
sich  erstreckt,  da  die  Warmluftkanäle  von  der  Feuerstelle ­
  aus  sich  höchstens  12  m  weit  wagerecht  führen  lassen.
Schwierigkeiten  bereitet  oft  die  Unterbringung  der  aufsteigenden ­
  Luftkanäle  in  den  dünnen  Wandungen  moderner
Hausbaukonstruktion.  Bei  freistehenden,  dem  Windanfall
besonders  stark  ausgesetzten  Gebäuden  treten  Störungen
in  der  Erwärmung  leicht  dadurch  ein,  daß  der  erhöhte
Luftdruck  einerseits  den  Austritt  der  warmen  Luft  in
das  Zimmer  verhindert,  anderseits  noch  kalte  Luft  in  sie
hineintreibt.  Der  Verbrennungsprozeß  erfordert  sorgfältige
Ueberwachung,  da  ein  zu  starker  Betrieb  neben  Ueberwärmung
  der  Räume  auch  durch  Verbrennen  des  in  der
Luft  enthaltenen  organischen  Staubes  die  Luft  verschlechtert. ­
  Die  Vorteile  der  Luftheizung  liegen  einmal
in  ihrer  Gefahrlosigkeit  und  leichten,  bequemen  Handhabung, ­
  dann  aber  in  ihrer  Billigkeit  gegenüber  andern
Zentralanlagen.  Die  Einfachheit  der  Feuerstelle  sowohl
wie  der  Kanäle,  welche  von  den  Bauunternehmern  selbst
ausgeführt  werden  können,  und  der  Fortfall  jeglicher
Heizkörper  machen  die  Luftheizung  zum  billigsten  System
in  der  Anlage;  der  Betrieb  stellt  sich  aber  insofern
teurer,  als  die  notwendige  Ableitung  von  Luft  Wärmeverluste ­
  bedingt.  Allerdings  ist  dieser  Nachteil  dort  ein
Vorzug,  wo  Menschenansammlungen  u.  s.  w.  einen  kräftigen ­
  Luftwechsel  erfordern.
Die  Wasserheizung  unterscheidet  man  nach  der  erreichten ­
  Wasserwärme  von  90°—130°—160°  als  Nieder-,
Mittel-  und  Hochdruckwasserheizung;  erstere  bezeichnet
man  wohl  auch  mit  Warmwasserheizung,  letztere  mit  Heißwasser- ­
  oder  Perkinsheizung.  Die  Heizungsanlage  besteht
in  einem  System  von  Rohren,  in  denen  warmes  Wasser
umläuft,  das  seine  Wärme  an  die  Zimmerluft  abgibt  und
dann  zur  Erwärmungsstelle  zurückkehrt,  um  aufs  neue
erwärmt  seinen  Umlauf  zu  wiederholen.  Der  Kreislauf
erfolgt  selbsttätig  durch  die  Erwärmung.  Zur  Regelung
und  zum  Ausgleich  der  durch  die  Erhitzung  eintretenden
Spannungen  dient  das  Ausdehnungsgefäß.  Es  ist  offen
bei  Warmwasserheizungen,  und  steht  unter  Druck  bei
den  übrigen  Systemen,  um  das  Wasser  über  100°  erhitzen
zu  können.  Der  Vorteil  der  Hochdruckheizung,  die  leichtere ­
  Verteilung  der  im  ganzen  System  gleichen,  meist
23  mm  weiten  Rohre  wird  reichlich  durch  die  nahe
*)  Wir  wollen  hier  auch  nicht  auf  die  Besonderheiten  eingehen,
die  durch  die  Bezeichnungen  Stockwerksheizung  im  Gegensatz  zur
Hausheizung,  Fernheizung,  Fußboden-  oder  Wandheizung  gekennzeichnet ­
  werden.

Explosionsgefahr  aufgewogen,  wozu  die  mangelnde  Wärmeregelung,
  die  eigentlich  nur  bei  einem  einzigen  zu  heizenden ­
  Raum  möglich  ist,  und  die  schlechtere  Ausnutzung
des  Brennstoffes  kommt.  Auch  bei  der  Mitteldruckheizung
erkauft  man  die  etwas  billigere  Anlage  mit  der  größeren
Strahlung  des  Heizkörpers  und  der  Explosionsgefahr.
Dagegen  kann  bei  der  Warmwasserheizung  ohne  Umstände ­
  eine  bestimmte  Wassertemperatur  im  Kessel  erhalten ­
  werden,  so  daß  hiermit  eine  weitgehende  zentrale
Regelung  der  Wärmeabgabe  sich  von  selbst  gibt.  Im
Gegensatz  zur  Luftheizung  hat  man  bei  der  Warmwasserheizung ­
  Apparate,  die  nach  Einstellung  selbsttätig  den
Verbrennungsprozeß  so  regeln,  daß  das  Wasser  eine  bestimmte ­
  Temperatur  erhält.  Die  Anlage  ist  haltbar  und
geräuschlos,  wenn  auch  teuer  in  der  Herstellung;  der
Betrieb  stellt  sich  billig.
(Schluß  folgt)
Prüfungsanweisung  zur  württembergisclien
  Bauwerkmeisterprüfung
Das  Ministerium  des  Innern  hat  nunmehr  auf  Grund
der  Ministerialverfügung  vom  26.  April  1902  die  Prüfungsanweisung ­
  für  die  Bauwerkmeisterprüfung  erlassen.  Wir
heben  aus  der  Anweisung  folgendes  hervor:
1.  Die  Prüfungskommission  besteht  aus  dem  Vorstand
der  Ministerialabteilung  für  das  Hochbauwesen  oder  dessen
Stellvertreter  als  Vorsitzendem,  aus  Lehrern  der  Baugewerkeschule, ­
  technischen  Mitgliedern  der  Ministerialabteilungen
  für  das  Hochbauwesen  und  für  den
Straßen-  und  Wasserbau  und  andern  praktischen  Bautechnikern. ­
  Sie  wird  wie  seither  vom  Ministerium  des
lunern  bestellt.
2.  Bei  Bemessung  der  von  den  Kandidaten  nachzuweisenden, ­
  in  der  Regel  dreijährigen  praktischen  Vorbereitungszeit ­
  ist  die  praktische  Beschäftigung  entsprechend
zu  berücksichtigen,  die  schon  vor  der  Vorprüfung  stattgefunden ­
  hat.  (Hiermit  soll  wohl  die  auch  schon  in
diesem  Blatt  hervorgehobene  Unstimmigkeit  zwischen  der
betreffenden  Bestimmung  der  Ministerialverfügung  vom
26.  April  1902  [§  5  lit.  cj  und  der  Verfügung  des  Kultministeriums ­
  über  die  Vorprüfung  vom  13.  Mai  1902
[§  1  Ziff.  2]  beseitigt  werden.)
3.  Die  Prüfungsgegenstände,  die  Prüfungsdauer  und
der  Umfang  des  Prüfungsgebiets  sowie  der  Wert  der
Prüfungsergebnisse  sind  wie  folgt  bestimmt:

Abb.  8.  Kraftstation  bei  Heimbach
            
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