Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

22 
BAUZEITUNG 
Nr. 3 
Prüfungs 
gegenstand 
Prüfungsdauer 
in Stunden 
Umfang des Prüfungs 
gebiets 
Zeugnis zählt 
la. 
Baukonstruktionen 
von Stein. 
8 
Mauerverbände, Fenster- und 
Türeneinfassungen, Bogen und 
Gewölbe, Treppen, Steinschnitt 
in Anwendung auf Mauern und 
Verkragungen, Gewölbe und 
deren Durchdringungen, Ge- 
wölbrippen. 
zwei 
fach 
b. 
Baukonstruktionen 
von Holz. 
4 
Holzverbindungen, Balken 
lagen , Fachwerksverbände, 
Dachkonstruktionen u. Dach 
kombinationen, Schreiner- und 
Glaserarbeiten. 
ein 
fach 
c. 
Baukonstruktionen 
von Eisen. 
4 
Verwendung des Eisens, Her 
stellung von Decken, eiserne 
Dächer einfacher Art, Blitz 
ableiter. 
ein 
fach 
2. 
Baumechauik. 
4 
Berechnung einfacher Verstre 
bungen und kleiner Dachstühle 
sowie ebener Decken, Säulen 
und einfacher Steinkonstruk 
tion mit ruhender Belastung. 
ein 
fach 
a; 
Feuerungskunde. 
4 
Die hauptsächlichsten Feue 
rungsanlagen , Ofen-, Herd- 
u. Kesselmauerungeu, Schorn 
steine. 
ein 
fach 
4a. 
Bürgerliche ßau- 
kunde (Entwurf). 
40 
Städtische und ländliche Ge 
bäude für Körperschaften, 
Gemeinden und Private. 
vier 
fach 
b. 
Landwirtschaft 
liche Baukunde. 
8 
Die hauptsächlichsten land 
wirtschaftlich. Anlagen (Stal 
lungen, Scheuern u. s. w.). 
zwei 
fach 
5. 
Weg- und Brücken 
bau. 
11 
Anlage, Bau und Unterhaltung 
der Staats-, Nachbarschafts- 
u. Ortsstraßen, Dohlen, Durch 
lässe und kleine Brücken in 
Holz, Eisen und Stein (Beton). 
Entwurf u. Kostenvoranschlag 
für einfachere Straßenbauten. 
zwei 
fach 
6. 
Angewandte Bau 
materialienlehre. 
4 
Natürliche u. künstliche Bau 
steine , Bindemittel, Hölzer, 
Metalle und Nebenrnaterialien. 
ein 
fach 
7. 
Bauführung. 
4 
Elemente der Buch- und 
Rechnungsführung. Bau 
verträge, Tagbücher, Berichte, 
Schnur- und Baugerüste, Bau 
maschinen und ihre Gerüste. 
Grunduntersuchungen. 
ein 
fach 
8. 
Veranschlagung 
von Gebäuden. 
8 
Veranschlagung eines gege 
benen Gebäudeteils ohne Aus 
rechnung. 
zwei 
fach 
9a. 
Gesetze und Ver 
ordnungen über 
Bau- u.Feuerpolizei 
sowie Gebäude 
brandversicherung. 
2 
Württembergisehe Gesetze und 
Verordnungen über Bau- und 
Feuerpolizei sowie Gebäude 
brandversicherung. 
ein 
fach 
b. 
Gesetze und Ver 
ordnungen überdas 
Straßen- und 
Brückenbauwesen. 
1 
Württembergische Gesetze und 
Verordnungen über d. Straßen- 
und Brückenbauwesen. 
ein 
fach 
10. 
Feuerlöscheinrich 
tungen. 
2 
Feuerlöscheinrichtungen ein 
schließlich der Organisation 
der Feuerwehr. 
ein 
fach 
Rathaus in Steinheira a.'Murr 
Aufnahme von Architekt Sichart in Ludwigsburg 
4. Hinsichtlich des Maßes der Anforderungen bei der 
Prüfung ist der Umfang bestimmend, in welchem die 
einzelnen Prüfungsgegenstände an der Baugewerkeschule 
gemäß dem Studienplan in den Klassen III bis YI be 
handelt werden. Zum Nachweis eines entsprechenden 
theoretischen Bildungsgangs sind in der Regel für jedes 
der Prüfungsfächer Zeugnisse zu erbringen. 
5. Die beurkundeten Zeichnungen, welche nach § 5 
Buchstabe d der Prüfungsverfügung mit den Meldungen 
zur Bauwerkraeisterprüfung vorzulegen sind, werden bei 
der Feststellung des Prüfungsergebnisses in der Weise 
berücksichtigt, daß für sie ein bei der Feststellung des 
Durchschnittszeugnisses einfach zählendes Zeugnis erteilt 
wird. Unter ihnen müssen sich in der Regel die folgen 
den Darstellungen befinden: 
Baukonstruktionen; Steinschnitt, Maurer-, Stein 
hauerarbeiten 8 Blätter, Zimmer-, Glaser- und Schreiner 
arbeiten 4 Blätter, Eisenkonstruktionen 1 Blatt. Bau- 
mech’anik: 2 Blätter. Feuerungskunde: 2 Blätter. 
Bürgerliche Baukunde: 2 Entwürfe. Landwirt 
schaftliche Baukunde: 1 Entwurf. Weg- und 
Brückenbau: 2 Entwürfe. Bauführung: 1 Blatt. 
Ein Verzeichnis der Zeichnungen ist der Meldung bei 
zufügen. 
6. Die Prüfung ist teils schriftlich und zeichnerisch, 
teils mündlich. Bei denjenigen Fächern, in denen schrift 
lich geprüft wird, ist die mündliche Prüfung als Er- 
Klosterkelter in Steinheim a. Murr 
Aufnahme von Architekt Sichard in Ludwigsburg
	        
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