19. Januar 1907
BAUZEITUNG
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gänzung der schriftlichen und zeichnerischen Prüfung zu
betrachten. Es können nur solche Kandidaten von der
mündlichen Prüfung freigelassen werden, deren Befähigung
nach dem Ergebnis der schriftlichen und zeichnerischen
Prüfung keinem Zweifel unterliegt. Eine mündliche
Prüfung findet jedenfalls statt in der angewandten Baumaterialienlehre,
in der Bauführung sowie über die Gesetze
und Verordnungen betreffend das Straßen- und
Brückenbauwesen. Die mündliche Prüfung jeder Abteilung
(bis zu vier Kandidaten) in jedem der drei genannten
Fächer soll etwa eine Viertelstunde währen.
7. Für jedes Fach sowie für das Zeichnen (auf Grund
der eingereichten Zeichnungen) sind besondere Zeugnisse
zu erteilen, wobei die Stufen (1—9) auf eine Dezimale
abzurunden sind. Das Durchschnittszeugnis wird erhalten
durch Teilung der Gesammtsumme durch 22. Die Prüfung
ist bestanden, wenn die ermittelte Gesamtdurchschnittsnote
mindestens 3,5 beträgt.
8. Die Prüfungsnoten sind: 3,5—4,2 (Illb) zureichend;
4,3—-4,9 (lila) ziemlich gut; 5—5,6 (Ilb) ziemlich gut bis
gut; 5,7—6,3 (Ha) gut; 6,4—7 (Ib) recht gut; 7,1 und
mehr (la) ausgezeichnet.
Von den angeführten Bestimmungen sind insbesondere
die unter Ziff. 4 und 5
als wichtig und neu hervorzuheben.
Sie bedeuten
gegenüber den bisherigen
Bestimmungen
und deren Handhabung
eine wesentliche Verschärfung
der Bedingungen
für die Zulassung
zur Bauwerkmeisterprüfung.
Die Vorbildungsfrage
konnte natürlich
durch die Prüfungsanweisung
nicht gelöst
werden. Neu ist, daß
für das Zeichnen ein
besonderes Zeugnis erteilt
und daß bei der
Bauführung auch in der
Buch- und Rechnungsführung
geprüft wird.
Die Bewertung der einzelnen
Prüfungsgegenstände
ist im allgemeinen
dieselbe geblieben, nur die bürgerliche Baukunst (Entwurf)
zählt statt siebenfach nur noch vierfach, womit die
seitherige zu hohe Bewertung dieses Faches in ein richtigeres
V erhältnis zu den andern Fächern gebracht wird.
Exemplare der Prüfungsanweisung können zum Preise
von 20 Pf. von der Expedition des Amtsblatts des
Ministeriums des Innern bezogen werden. —y.
Yereinsinitteil imgen
Akademischer Architekten-Verein „Motiv“,
Stuttgart. Am 11. Januar fand im Kneiplokal in der
Liederhalle die Besprechung der Postkartenkonkurrenz
durch Kunstmaler Lebrecht statt. Nachdem Redner die
Lösungen im allgemeinen als gut bezeichnet hatte, ging
er näher auf die einzelnen ein und erkannte dem aktiven
Mitgliede Herrn Kerner den Preis zu. G.
Württemlmrgischer Baubeamten-Verein. Einladung
des Ausschusses zu einer Sitzung am Sonntag,
den 3. Februar d. J., vormittags 11 Uhr, im Restaurant
Friedrichshau, Stuttgart, hinteres Zimmer. Tagesordnung:
Bekanntgabe der Einläufe, Neuaufnahmen, Bestimmung
des Tages der Mitgliederversammlung sowie
der Tagesordnung für dieselbe u. s. w. Um 1 Uhr findet
ein gemeinschaftliches einfaches Mittagessen statt, wozu
auch die übrigen verehrlichen Mitglieder herzlich eingeladen
werden. Nach dem Essen Besichtigung einiger
Neubauten.
Um möglichst vollzähliges Erscheinen bittet
Der Vorstand.
Dem Verein haben ihren Beitritt angemeldet: Brenkmann,
Fr., Inspektor, Stuttgart, Uhlandstraße 8III; Wegmann,
Bauamtswerkmeister, Rottweil.
Wettbewerbe
Entwürfe für die Umgestaltung des Schillerplatzes
in Frankfurt a. M. Der Architekten- und
Ingenieur-Verein daselbst erläßt im Aufträge der Stadt
für in Frankfurt ansässige Bewerber ein Ausschreiben
mit drei Preisen von 700, 500 und 300 M. und mit dem
Vorbehalte des Rechtes des Ankaufes zweier nicht preisgekrönter
Entwürfe für je 200 M.
Rheinplakate. Um die Bestrebungen zur Hebung
des Fremdenverkehrs am Rhein haben sich auch die am
Rheinweg interessierten preußischen und süddeutschen
Eisenbahnverwaltungen verdient gemacht, und zwar durch
ein Preisausschreiben für deutsche Künstler zur Gewinnung
eines wirksamen Plakats,
das mit künstlerisch zusammengestellten
Bildern
vom Rhein oder
durch Hervorhebung eines
einzelnen wii'ksamen
Motivs die Schönheit
des Stromes veranschaulichen
und die Lust an
seinem Besuche beleben
soll. Unter den mehr
als 300 Entwürfen, die
daraufhin eingegangen
und zurzeit im Kunstgewerbemuseum
in Köln
ausgestellt sind, findet
sich recht viel Beachtenswertes
, aber keine
einzige wahi’haft großzügige
Leistung. Dieses
unbefriedigende Ergebnis
dürfte teilweise auf
dieForderungeinesHochformats
(100 X 63 cm)
zurückzuführen sein, das ja geradezu die Betonung der
aufstrebenden Burg oder Ruine zu erheischen scheint.
Der I. Preis von 1200 M. ist nicht zur Verwendung gekommen;
dagegen sind zwei II. zu je 1000 M. den
Herren Meinhard Jacoby in Grunewald-Berlin und Max
Kittier in Charlottenburg, ein III. zu 800 M. dem Herrn
Robert Harries in Wilmersdorf-Berlin, und ein IV. zu
600 M. dem Herrn Ernst Wiemann in Garstedt (Holstein)
zuerkannt worden. 8 Entwürfe sind durch Ankauf (für
je 200 M.) und 25 durch lobende Erwähnungen ausgezeichnet
worden. Unter den ersteren befinden sich
solche von Otto Feldmann - München, Lassar Varel-München,
Franz Hein-Leipzig, Joseph Urbach-Neuß,
Berthold Clauß-Charlottenburg, Lotte Klopsch-Berlin und
Max Liebers-Charlottenburg.
Breslau. Denkmal zur Erinnerung an die Sage vom
Glockenguß. Die Breslauer städtische Kunstdeputation
hat jetzt ein Preisausschreiben erlassen zur Erlangung
von Entwürfen und Modellen für ein entsprechendes
Denkmal. Zum Wettbewerbe zugelassen sind die dem
Deutschen Reiche ungehörigen Bildhauer. Die Kosten
für Herstellung des Denkmals dürfen 40000 M. nicht
übersteigen. Als Preise sind ausgesetzt: 1200, 800 und
600 M. Die Bedingungen für den Wettbewerb werden
kostenfrei vom Magistratsbureau VII, Blücherplatz 16,
Aus Neckarsulm. Aufnahme von Bauwerkmeister Göser, Heilbronn