Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

19.  Januar  1907

BAUZEITUNG

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gänzung  der  schriftlichen  und  zeichnerischen  Prüfung  zu
betrachten.  Es  können  nur  solche  Kandidaten  von  der
mündlichen  Prüfung  freigelassen  werden,  deren  Befähigung
nach  dem  Ergebnis  der  schriftlichen  und  zeichnerischen
Prüfung  keinem  Zweifel  unterliegt.  Eine  mündliche
Prüfung  findet  jedenfalls  statt  in  der  angewandten  Baumaterialienlehre, ­
  in  der  Bauführung  sowie  über  die  Gesetze ­
  und  Verordnungen  betreffend  das  Straßen-  und
Brückenbauwesen.  Die  mündliche  Prüfung  jeder  Abteilung ­
  (bis  zu  vier  Kandidaten)  in  jedem  der  drei  genannten
Fächer  soll  etwa  eine  Viertelstunde  währen.
7.  Für  jedes  Fach  sowie  für  das  Zeichnen  (auf  Grund
der  eingereichten  Zeichnungen)  sind  besondere  Zeugnisse
zu  erteilen,  wobei  die  Stufen  (1—9)  auf  eine  Dezimale
abzurunden  sind.  Das  Durchschnittszeugnis  wird  erhalten
durch  Teilung  der  Gesammtsumme  durch  22.  Die  Prüfung
ist  bestanden,  wenn  die  ermittelte  Gesamtdurchschnittsnote ­
  mindestens  3,5  beträgt.
8.  Die  Prüfungsnoten  sind:  3,5—4,2  (Illb)  zureichend;
4,3—-4,9  (lila)  ziemlich  gut;  5—5,6  (Ilb)  ziemlich  gut  bis
gut;  5,7—6,3  (Ha)  gut;  6,4—7  (Ib)  recht  gut;  7,1  und
mehr  (la)  ausgezeichnet.
Von  den  angeführten  Bestimmungen  sind  insbesondere
die  unter  Ziff.  4  und  5
als  wichtig  und  neu  hervorzuheben. ­
  Sie  bedeuten ­
  gegenüber  den  bisherigen ­
  Bestimmungen
und  deren  Handhabung
eine  wesentliche  Verschärfung ­
  der  Bedingungen ­
  für  die  Zulassung
zur  Bauwerkmeisterprüfung. ­
  Die  Vorbildungsfrage ­
  konnte  natürlich
durch  die  Prüfungsanweisung ­
  nicht  gelöst
werden.  Neu  ist,  daß
für  das  Zeichnen  ein
besonderes  Zeugnis  erteilt ­
  und  daß  bei  der
Bauführung  auch  in  der
Buch-  und  Rechnungsführung ­
  geprüft  wird.
Die  Bewertung  der  einzelnen ­
  Prüfungsgegenstände ­
  ist  im  allgemeinen
dieselbe  geblieben,  nur  die  bürgerliche  Baukunst  (Entwurf) ­
  zählt  statt  siebenfach  nur  noch  vierfach,  womit  die
seitherige  zu  hohe  Bewertung  dieses  Faches  in  ein  richtigeres ­
  V  erhältnis  zu  den  andern  Fächern  gebracht  wird.
Exemplare  der  Prüfungsanweisung  können  zum  Preise
von  20  Pf.  von  der  Expedition  des  Amtsblatts  des
Ministeriums  des  Innern  bezogen  werden.  —y.
Yereinsinitteil  imgen
Akademischer  Architekten-Verein  „Motiv“,
Stuttgart.  Am  11.  Januar  fand  im  Kneiplokal  in  der
Liederhalle  die  Besprechung  der  Postkartenkonkurrenz
durch  Kunstmaler  Lebrecht  statt.  Nachdem  Redner  die
Lösungen  im  allgemeinen  als  gut  bezeichnet  hatte,  ging
er  näher  auf  die  einzelnen  ein  und  erkannte  dem  aktiven
Mitgliede  Herrn  Kerner  den  Preis  zu.  G.
Württemlmrgischer  Baubeamten-Verein.  Einladung ­
  des  Ausschusses  zu  einer  Sitzung  am  Sonntag,
den  3.  Februar  d.  J.,  vormittags  11  Uhr,  im  Restaurant
Friedrichshau,  Stuttgart,  hinteres  Zimmer.  Tagesordnung: ­
  Bekanntgabe  der  Einläufe,  Neuaufnahmen,  Bestimmung ­
  des  Tages  der  Mitgliederversammlung  sowie
der  Tagesordnung  für  dieselbe  u.  s.  w.  Um  1  Uhr  findet
ein  gemeinschaftliches  einfaches  Mittagessen  statt,  wozu

auch  die  übrigen  verehrlichen  Mitglieder  herzlich  eingeladen ­
  werden.  Nach  dem  Essen  Besichtigung  einiger
Neubauten.
Um  möglichst  vollzähliges  Erscheinen  bittet
Der  Vorstand.
Dem  Verein  haben  ihren  Beitritt  angemeldet:  Brenkmann,
  Fr.,  Inspektor,  Stuttgart,  Uhlandstraße  8III;  Wegmann, ­
  Bauamtswerkmeister,  Rottweil.
Wettbewerbe
Entwürfe  für  die  Umgestaltung  des  Schillerplatzes ­
  in  Frankfurt  a.  M.  Der  Architekten-  und
Ingenieur-Verein  daselbst  erläßt  im  Aufträge  der  Stadt
für  in  Frankfurt  ansässige  Bewerber  ein  Ausschreiben
mit  drei  Preisen  von  700,  500  und  300  M.  und  mit  dem
Vorbehalte  des  Rechtes  des  Ankaufes  zweier  nicht  preisgekrönter ­
  Entwürfe  für  je  200  M.
Rheinplakate.  Um  die  Bestrebungen  zur  Hebung
des  Fremdenverkehrs  am  Rhein  haben  sich  auch  die  am
Rheinweg  interessierten  preußischen  und  süddeutschen
Eisenbahnverwaltungen  verdient  gemacht,  und  zwar  durch
ein  Preisausschreiben  für  deutsche  Künstler  zur  Gewinnung
eines  wirksamen  Plakats,
das  mit  künstlerisch  zusammengestellten ­
  Bildern ­
  vom  Rhein  oder
durch  Hervorhebung  eines ­
  einzelnen  wii'ksamen
Motivs  die  Schönheit
des  Stromes  veranschaulichen ­
  und  die  Lust  an
seinem  Besuche  beleben
soll.  Unter  den  mehr
als  300  Entwürfen,  die
daraufhin  eingegangen
und  zurzeit  im  Kunstgewerbemuseum ­
  in  Köln
ausgestellt  sind,  findet
sich  recht  viel  Beachtenswertes ­
  ,  aber  keine
einzige  wahi’haft  großzügige ­
  Leistung.  Dieses
unbefriedigende  Ergebnis ­
  dürfte  teilweise  auf
dieForderungeinesHochformats
  (100  X  63  cm)
zurückzuführen  sein,  das  ja  geradezu  die  Betonung  der
aufstrebenden  Burg  oder  Ruine  zu  erheischen  scheint.
Der  I.  Preis  von  1200  M.  ist  nicht  zur  Verwendung  gekommen; ­
  dagegen  sind  zwei  II.  zu  je  1000  M.  den
Herren  Meinhard  Jacoby  in  Grunewald-Berlin  und  Max
Kittier  in  Charlottenburg,  ein  III.  zu  800  M.  dem  Herrn
Robert  Harries  in  Wilmersdorf-Berlin,  und  ein  IV.  zu
600  M.  dem  Herrn  Ernst  Wiemann  in  Garstedt  (Holstein)
zuerkannt  worden.  8  Entwürfe  sind  durch  Ankauf  (für
je  200  M.)  und  25  durch  lobende  Erwähnungen  ausgezeichnet ­
  worden.  Unter  den  ersteren  befinden  sich
solche  von  Otto  Feldmann  -  München,  Lassar  Varel-München,
  Franz  Hein-Leipzig,  Joseph  Urbach-Neuß,
Berthold  Clauß-Charlottenburg,  Lotte  Klopsch-Berlin  und
Max  Liebers-Charlottenburg.
Breslau.  Denkmal  zur  Erinnerung  an  die  Sage  vom
Glockenguß.  Die  Breslauer  städtische  Kunstdeputation
hat  jetzt  ein  Preisausschreiben  erlassen  zur  Erlangung
von  Entwürfen  und  Modellen  für  ein  entsprechendes
Denkmal.  Zum  Wettbewerbe  zugelassen  sind  die  dem
Deutschen  Reiche  ungehörigen  Bildhauer.  Die  Kosten
für  Herstellung  des  Denkmals  dürfen  40000  M.  nicht
übersteigen.  Als  Preise  sind  ausgesetzt:  1200,  800  und
600  M.  Die  Bedingungen  für  den  Wettbewerb  werden
kostenfrei  vom  Magistratsbureau  VII,  Blücherplatz  16,

Aus  Neckarsulm.  Aufnahme  von  Bauwerkmeister  Göser,  Heilbronn
            
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