Volltext: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

16.  November  1907

BAUZEITUNG

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hübsche  Eingang  und  die  monumental  einfache  Laterne  auf
der  Kuppel.  Imposant  stieg  dieser  Bau,  vom  Triumphbogen
aus  gesehen,  hinter  dem  Gebäude  der  Sunlight-Seifenfabrik
empor,  eine  mächtige  Steigerung  und  wirkungsvollen  Abschluß ­
  der  ganzen  Perspektive  bildend.  Der  anstoßende  Eingang ­
  zum  Fesselballonplatz  ist  sehr  hübsch  gestaltet.  Ein
leicht  und  schön  geschwungener  Bogen  verbindet  zwei  niedliche ­
  Kassenhäuschen.  Damit  die  nötige  Folie  nicht  fehle,
erhebt  sich  daneben  die  riesige  Ballonhalle,  so  plump
und  ungefällig  als  möglich,  und  in  amerikanisch-marktschreierischer ­
  Weise  mit  einer  Biesenreklame  für  Palmin
verziert.  Unsers  Erachtens  rief  diese  Schöpfung  nach
dem  Weißelpinsel,  man  hätte  sie,  wenn  auch  außerhalb
der  Ausstellung  errichtet,  wohl  etwas  besser  ausgestalten
können.  Wenn  eine  Inschrift  je  nötig  war,  hätte  man
vielleicht  mit  Bezug  auf  den  zu  erwartenden  finanziellen
Ausgang  das  Wort  der  Schrift  wählen  können:  „Trachtet
nicht  nach  hohen  Dingen,  sondern  haltet  euch  herunter
zu  den  niedrigen.“
Die  Südseite  der  Südstraße  ist  mit  einigen  Verkaufshallen,
  einer  Schießbude  und  dem  umfangreichen  Terrassenrestaurant ­
  geschmückt.  Letzteres  ist  eine  sehr  gute  Komposition, ­
  es  erschien  nur  der  Mittelbau  gegenüber  den
Seitenflügeln  und  hübschen  Bndpavillons  gedrungen  und
massig.  Der  Eingang  in  das  abessinische  Dorf  ist  etwas
phantastisch  ausgefallen,  dennoch  originell  erfunden  und
die  richtige  Vorbereitung  auf  die  den  Eintretenden  erwartenden ­
  Genüsse.  Leber  das  Aeußere  des  Gebäudes
des  Zillertals  ist  nichts  Rühmendes  zu  berichten;  der

Ausstellung  zu  Mannheim.  Vergnügungspark

Gesamteindruck  wurde  durch  die  Bierreklame  auf  dem
Dachfirst  nicht  verbessert.  Recht  hübsch  und  originell
war  aber  die  Anordnung  des  Innern,  der  freie  Platz  im
Dörflein  inmitten  einer  reizenden  Gebirgswelt.  Das
Kinematographenhäuschen  darf  auch  als  anmutig  ausgebildet ­
  nicht  übergangen  werden.  In  vorgerückterer
Stunde  der  Ausstellung  fand  man  es  leider  für  erforderlich, ­
  durch  Reklameschaukästen  den  Eindruck  des  Gesamten ­
  zu  verbessern.  (Schluß  folgt)

Zur  Kläranlage  von  Stuttgart

In  der  Sitzung  des  Wasserkollegiums  der  Kgl.  Kreisregierung ­
  vom  2.  November  d.  J.  wurde  eine  wichtige
Entscheidung  getroffen.  Das  von  der  Stadt  Stuttgart
eingereichte  Gesuch  um  Erlaubnis  zur  Einleitung  der
Gesamtabwasser  von  Groß-Stuttgart  in  den  Neckar  oberhalb ­
  des  Kilometer  183  der  Neckarvermessung  in  der
Markung  Hofen  wurde  genehmigt,  und  zwar  unter  der
Bedingung,  daß  diese  Abwasser  sämtlich  in  einem  Sammelkanal ­
  aufgefangen,  einer  mechanischen  Kläranlage  zugeführt ­
  und  dort  gründlich  gereinigt  werden.
Infolge  der  Verhandlungen,  die  die  Kgl.  Kreisregierung
zu  Anfang  Oktober  in  Münster  und  Hofen  mit  den  Einsprechenden ­
  pflegte,  wurden  viele  Bedenken  beseitigt.
Insbesondere  die  Vertreter  der  verschiedenen  im  Neckartal ­
  gelegenen  Wasserversorgungsgruppen  nahmen  ihre
Einsprachen  zurück,  nachdem  die  Unternehmerin  dem
vorgebrachten  Verlangen  nach  Ausführung  geeigneter
Schutzmaßregeln  entsprochen  hatte.
Viele  der  übrigen  Widersprechenden  ließen  sich  belehren, ­
  daß  durch  das  wasserpolizeiliche  Verfahren  ihre
privatrechtlichen  Ansprüche  nicht  berührt  werden.
So  blieben  für  die  Schlußverhandlung  vom  2.  November
nur  die  Einsprachen  der  beiden  Gemeinden  von  Hofen  und
Mühlhausen  übrig,  denen  sich  ein  Werkbesitzer  und  ein
Grundbesitzer  daselbst  angeschlossen  hatten.
Bedauerlicherweise  gelang  es  nicht,  die  Einsprechenden
von  der  außerordentlichen  Verbesserung  des  Neckarwassers
gerade  am  Wehr  von  Mühlhausen-Hofen  zu  überzeugen;
wenn  künftig  sämtliche  Abwasser  von  Stuttgart,  Berg,
Heslach,  Gablenberg,  Gaisburg,  Wangen  und  einem  Teil
von  Cannstatt  auf  dem  linken  Ufer  und  die  sämtlichen
Abwasser  von  üntertürkheim  und  Cannstatt  auf  dem
rechten  Ufer  ihre  Schmutzstoffe  in  der  Kläranlage  zurücklassen, ­
  so  liege  klar  am  Tage,  daß  das  Neckarwasser,
das  gegenwärtig  am  Hofener  Wehr  einer  Kloake  gleiche,
an  Reinheit  und  Brauchbarkeit  wesentlich  gewinnen
müsse.
Wegen  der  raschen  Zunahme  der  Fäkalwasser,  die
nach  dem  Bau  der  Kläranlage  befürchtet  werde,  machte
die  Unternehmerin  geltend,  daß  die  mechanische  Klärung

erfahrungsgemäß  auch  auf  die  Zurückhaltung  dieser
Schmutzstoffe  ausreichend  einwirke.
Seitens  der  Regierung  wurde  betont,  daß  die  aus  der
Kläranlage  in  den  Neckar  gelangenden  Abwasser  unter
ständige  Kontrolle  gestellt  werden  und  daß  die  Erzeugung
der  mechanischen  Reinigung  durch  ein  biologisches  Verfahren, ­
  durch  das  auch  die  im  Abwasser  gelösten  Unratstoffe ­
  ausgeschieden  werden,  jetzt  schon  ins  Auge  gefaßt ­
  sei.
Noch  ehe  sich  greifbare  Mißstände  im  Neckar  oberhalb ­
  des  Hofener  Wehrs  eiustelleu,  werde  die  Ausführung
der  in  der  Antragsbeschreibung  der  Unternehmerin  bereits
vorgesehenen  weiteren  Klärweise  vorgeschrieben  werden.
Das  Verlangen  der  Gemeinden  Münster  und  Hofen,
die  Abwasser  unterhalb  ihres  Wehres  einzuleiten,  wurde
von  der  Unternehmerin  abgelehnt,  weil  die  nur  mit  einem
Kostenaufwand  von  über  300000  M.  zu  erreichenden  Vorteile ­
  in  keinem  Verhältnis  zu  dem  tatsächlichen  Nutzen
stehen.
Der  letztere  verschwinde,  sobald  die  Großschiffahrt
komme  und  dann  auch  der  ünterwasserspiegel  am  Hofener
Wehr  in  den  Stau  einbezogen  werde.
In  der  am  Abend  des  2.  November  verkündigten  Entscheidung ­
  des  Wasserkollegiums  der  Kgl.  Kreisregierung
wurde  das  Gesuch  der  Stadt  Stuttgart,  wie  oben  erwähnt,
genehmigt,  die  Einsprachen  aber  zurückgewiesen,  weil  durch
die  beantragte  Einleitung  eine  erhebliche  Verschlechterung
des  Neckars  und  sonstige  Schädigungen  und  Nachteile  im
Sinne  des  Art.  23  des  Wassergesetzes  nicht  zu  befürchten
wären.
In  die  Genehmigungsvorschriften  sind  genügend  kräftige
Vorbehalte  aufgenommen,  die  es  der  Wasserpolizeibehörde
ermöglichen,  jeden  etwa  sich  zeigenden  Mißstand  abzustellen ­
  und  insbesondere  bei  erheblichem  Zuwachs  von
Fäkalwasser  eine  weitergehende  Wasserreinigung  in  die
Wege  zu  leiten,  sobald  die  mechanische  nicht  mehr
ausreichen  sollte.
Es  ist  nun  zu  wünschen,  daß  die  Stadt  Stuttgart  die
Schwierigkeiten  in  Bälde  überwindet,  die  sich  an  die
Erwerbung  von  Grund  und  Boden  für  die  Kläranlage
	        
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