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BAUZElTUNG
Nr. 4
liste und der Denkmäler Verzeichnisse“, fortgesetzt.
Es wurde hierbei betont und als richtig anerkannt, daß
diese Feststellung ohne Lokalbesichtigung durch die Sachverständigen
nicht wohl möglich sei und letztere naturgemäß
noch Zeit erfordere. Um schneller zum Ziel zu
kommen, sei eine Teilung der Arbeit in der Weise zu
erstreben, daß die Feststellung der Denkmalliste Hand in
Hand mit der neu aufgenommenen Kunstdenkmälerinventarisation
gehe. Nähere Vorschläge hierüber müssen Vorbehalten
bleiben. Zu Punkt 6, „Mitteilungen über
die in Oberhessen aufgedeckten mittelalterlichen
Wandmalereien“ (Praurombach, Hochweisel,
Hungen), berichtete Prof. Walbe an Hand der ausgestellten
farbigen Aufnahmen. Prof. Kautzsch besprach
im besonderen das Verfahren bei der Aufnahme und erklärte
sodann den Gegenstand der Fraurombacher
Malereien, die sich als eine Darstellung des Lebens des
Kaisers Heraklius nach einem mittelalterlichen Epos erwiesen
haben. Die Malereien besitzen bedeutenden kunstgeschichtlichen
Wert.
Im Anschluß hieran erstattete Prof. Kautzsch noch
Bericht über Punkt 7 und 8 der Tagesordnung: „Einrichtung
eines Denkmalarchivs“ und „Mitteilung
über die Neuordnung der Herausgabe des
Kunstdenkmälerwerks“. Das Denkmalarchiv verfolgt
den Zweck, Abbilder von dem gesamten Denkmälervorrat
des Landes zu sammeln und zum Studium sowie
für praktische Zwecke zugänglich zu machen, eine Einrichtung,
wie sie in ähnlicher vorbildlicher Art in Bonn,
Dresden, Straßburg bereits besteht. Bezüglich der Neuordnung
der Herausgabe des Kunstdenkmälerwerks ist
zu bemerken, daß diese einem der hierfür bestellten
Kommission verantwortlichen Leiter unterstehen soll, der
Mitarbeiter für einzelne Kreise oder nur für Teile derselben,
oder auch nur für einzelne Kunstgebiete oder
einzelne Denkmäler, je nach der Art der Aufgabe, heranzieht.
Zunächst ist beabsichtigt, die Beschreibung der
Kreise Alsfeld, Lauterbach und Schotten für Oberhessen,
des Kreises Mainz für ßheinhessen und des Kreises
Darmstadt für Starkenburg, wofür zum Teil Material
schon vorhanden ist, in Angriff zu nehmen. Da die Beschreibungen
für die Kreise Erbach, Offenbach, Büdingen,
Friedberg, Worms bereits erschienen sind, diejenige für
den Kreis Gießen der Vollendung entgegengeht, so wären
nach Erledigung der vorbezeichneten nächsten Aufgabe,
womit die Provinz Oberhessen abgeschlossen wäre, die
Beschreibungen für die Kreise Bensheim, Dieburg, Groß-Gerau,
Heppenheim (mit Ausnahme von Wimpfen, wofür
ein Spezialband erschienen ist) für die Provinz Starkenburg,
Alzey, Bingen und Oppenheim für die Provinz
Eheinhessen in den darauffolgenden Jahren aufzunehmen.
Der Vorsitzende schloß um 7 1 /- 2 Uhr abends die Sitzung
mit Dankesworten an die Erschienenen, namentlich an die
Referenten der diesmaligen Tagung.
Personalien
Württemberg'. Erteilt: dem württembergisohen Staatsangehörigen,
Kgl. Preußischen Baurat L. Ne her in Frankfurt a. M.
die Erlaubnis zur Annahme nnd Anlegung des ihm verliehenen
Roten Adlerordens IV. Klasse. Y er willigt: dem Straßenmeister
Mogler in Hirsau die erbetene Zuruhesetzung.
Baden. Ernannt: der Regierungsbaumeister F. Heyl von
Gundernhausen zum Kulturinspektor bei der Kulturinspektion Friedberg.
Bücher
Doktor-Dissertationen. Zwei im Verlag von Ernst Wasmuth
in Berlin erschienene Dissertationen zur Erlangung der Würde eines
Doktor-Ingenieurs sind uns von der Kgl. Technischen Hochschule
zu Dresden zugegangen. Beide Abhandlungen gehen weit über den
Rahmen der üblichen Dissertationen hinaus, es sind bau wissenschaftliche
Abhandlungen von beträchtlichem Umfang und wertvollem
Inhalt und verdienen es, jeder Pachbibliothek einverleibt zu werden.
Die eine, deren Verfasser Dr.-Ing. Martin Hammitzsch ist, behandelt
den Mo de r nen Th e a t er bau, insbesondere den höfischen
Theaterbau (Anfang der modernen Theaterbaukunst, deren Entwicklung
und Betätigung zur Zeit der Renaissance, des Barock und des
Rokoko) mit 142 Illustrationen. Als Referent für diese Dissertation
fungierte Geb. Hofrat Prof. Dr. Gurlitt, als Korreferent Hofrat
Prof. Weißbach. In dem Werk werden dargelegt; die Theaterbautypen
des Mittelalters, der moderne und höfische Theaterbau
Italiens, das altenglische Theatergebäude, die moderne französische
Theaterbaukunst, der moderne Theaterbau, der Uebergang vom
höfischen zum öffentlichen Theaterbau des 18. Jahrhunderts in
Deutschland. Ein Beispiel, wie der französische Einfluß im deutschen
Theaterbau des 18. Jahrhunderts maßgebend war, ist u. a. die
Umwandlung des Stuttgarter Lusthauses in ein Opernhaus, das wir
im Bilde nach einem Originalplan des französischen Architekten
Louis Philippe de la Guepiere vorführen. Die andre Dissertation,
die von Dr.-Ing. Arthur Mäklt verfaßt ist und zum Referenten
Prof. Hugo Hartung, als Korreferenten Geh. Hofrat Prof. Dr.
Gurlitt hat, verbreitet sich über Mittelalterliche Landkirchen
aus dem Entstehungsgebiet der Gotik, sie enthält Aufnahmen
von 53 Landkirchen mit Erläuterungen. Die Arbeit ist
das Ergebnis einer Reise, die den Verfasser zum Studium mittelalterlicher
Baukunst von Juli bis November 1904 durch Nordfrankreich,
insbesondere durch die Departements Aisne und Oise führte.
Aus der Fülle der bildlichen Darstellungen sei eine Abbildung der
Kirche Notre Dame in Bruyeres mit ihrem massigen Mauerwerk
wiedergegeben. Wir verdanken die Abbildungen aus beiden Dissertationen
dem freundlichen Entgegenkommen -des obengenannten
Verlags. F-Anfragen
M.K. inH. Sie schreiben: Eine große Fabrik Württembergs liegt
mit 30 ha ihres meist bebauten Areals in der Gemeinde A und nur mit
0,50 ha unbebauten Areals in der anstoßenden Gemeinde ß. Bei der
Projektierung von Arbeiterwohnnngen für diese Fabrik zeigt es sich,
daß die Markungsgrenze zwischen der Gemeinde A und B die Gebäude
etwa in der Längsachse durchschneidet. Welcher der beiden Gemeinden
steht nun die Behandlung der Baupläne zu und zu welcher
Gemeinde zählen die Bewohner?
Antwort. Die Behandlung der fragl. Baupläne kommt zweifelsohne
derjenigen Gemeinde zu, auf deren Markung der größere Teil des
einzelnen Gebäudes zu stehen kommt. Schwierigkeiten können nur
dann entstehen, wenn diejenige Gemeinde, in welcher der kleinere
Teil eines Gebäudes steht, weitergehende Bauvorschriften besitzt
(Ortsstatut) als die genehmigende Gemeinde; dann müssen eventuell
Verständigungsverhandlungen stattfinden. Die Bewohner zählen im
allgemeinen zu derselben Gemeinde; erhebt jedoch die andre Gemeinde
Widerspruch, so ist eine Verständigung nicht zu umgehen.
Die Gebäudesteuer (Gruudstückssteuer) wird genau nach den überbauten
Gruudstücksflächen der einzelnen Gebäude für jede Markung
ohne weiteres ausgeschieden. Bei der Einkommensteuer und Wohnsteuer
haben sich die benachbarten Gemeinden gegenseitig zu verständigen
, desgleichen bei standesamtlichen Vorkommnissen, Geburten,
Todesfall u. s. w., wenn sich ein Gebäude auf zwei Ortsmarkungen
befindet. Am einfachsten ist natürlich in solchen Fällen
die Regulierung, d. h. entsprechendeVersohiebungderMarkungsgrenze.
Stuttgart, 22. Januar 1907. Bezirksbaumeister Burk ha rdt.
Briefkasten
W. J. in U. Wir freuen uns über Ihre Anerkennung und worden
auch fernerhin bestrebt sein, gerade auf dem Gebiete des Kleinwohnungsbaues
bemerkenswerte Bauten zu veröffentlichen. —
Was Ihre Anfrage wegen des Körnerschen Universalfensters
betrifft, so setzen Sie sich am besten mit dem Erfinder oder dessen
Vertreter in Verbindung. Im übrigen verweisen wir Sie auf eine
bezügliche Bekanntmachung im Inseratenteil dieser Nummer.
A.l.inE. Bei der großenNachfrage nach der neuenBinbanddeoke
1906 haben wir noch eine größere Anzahl nachfertigen lassen,
so daß wir den befr. Wünschen entsprechen können. Die bisherigen
Besteller erhalten die Einbanddecke in den nächsten Tagen zngestellt.
Verantwortliche Schriftleitung: Chefredakteur und Herausgeber Adolf Fausel,
Architekt W. Klatte, beide in Stuttgart. Adresse für alle Sendungen: Bauzeitung-Stuttgart,
Bilchsenstr. 26 B. Druck: Deutsche Verlags-Anstalt in Stuttgart
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