Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

BAÜZEITUNG

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Nr.  5

Gebiete  des  Brükkenbaues
  enthalten
gewiß  viel  Beachtenswertes, ­
  sie  werden ­
  aber  in  einigem
den  Widerspruch
jener  erwecken,  die
nicht  ganz  derselben
Meinung  sind.
Stellt  die  mit
Hilfe  der  gegebenen
Grundlagen  —  notwendige ­
  Weite,  verfügbare ­
  Höhe,  Belastung, ­
  Baumaterial
und  Baugrund  —  in  rein  verstandesmäßiger  Weise  ermittelte ­
  Form  eines  massiven  Gelenkbogeus  unter  allen
Umständen  auch  in  künstlerischer  Beziehung  die  vollkommenste ­
  Gestalt  dar,  die  wir  zu  finden  vermögen?  In
dieser  Allgemeinheit  wird  sich  die  Frage  nicht  bejahen
lassen,  da  für  gewöhnlich  die  Kunstform  erst  aus  der
Zweckform  hervorgeht.  Ohne  Zweifel  hat  die  angewandte
Kunst  unsrer  Tage  die  Schönheit  der  nur  vom  Zweck
bestimmten  Form  eines  Gegenstandes  wieder  zu  Ehren
gebracht.  Der  mehr  oder  minder  befriedigende  Eindruck
der  reinen  Zweckform  auf  den  Beschauer  wird  nicht  zum
wenigsten  Teil  davon  abhängen,  inwieweit  er  die  Zweckmäßigkeit ­
  dieser  Formgebung  erkennt.  Wir  finden  unter
den  Werken  des  Ingenieurs  fraglos  solche,  deren  Gestaltung, ­
  hervorgegangen  aus  lediglich  konstruktiven
Gründen,  vom  Beurteiler  als  die  vollkommenste  empfunden ­
  wird.  Hierfür  bieten  Erzeugnisse  des  Maschinenbaues
hervorragende  Beispiele.  Das  sichtbare  Ineinandergreifen
und  Zusammenwirken  der  verschiedenen  Teile  bei  den
Bewegungsvorgängen  der  Maschine  läßt  oftmals  selbst  den
Laien  die  Zweckmäßigkeit  der  getroffenen  Gesamtanordnung ­
  nicht  nur  klar  erkennen,  sondern  es  drängt  sich  ihm
schließlich  auch  die  Meinung  auf,  daß  gerade  diese  besondere ­
  Gestaltung  zur  Erzielung  der  gewollten  Wirkung
durchaus  notwendig  ist.  Wir  sagen,  die  Maschine  ist
schön,  wenn  zu  dieser  uns  vollkommen  scheinenden  Form
eine  den  Eigenschaften  des  Baumaterials  gerecht  werdende
Ausführung  und  gediegene  Arbeit  treten.  Während  jedoch
bei  der  Maschine  der  Zweck  so  sehr  vorherrscht,  daß  Schönheit ­
  der  äußeren  Erscheinung  und  harmonische  Beziehung
zu  der  Umgebung  zwar  erwünschte,  aber  wobl  nur  selten
verlangte  Eigenschaften  sind,  treten  diese  beiden  Forderungen ­
  bei  dem  Brückenbauwerk  als  gewichtige  Bedingungen ­
  in  den  Vordei'grund.  Sie  machen  sich  um  so
eindringlicher  geltend,  je  bedeutender  das  Bauwerk  ist,
je  dauernder  darum  sein  Bestand  zu  werden  verspricht.
Zumal  für  die  überwiegende  Mehrheit  der  Beschauer  gewinnen ­
  diese  Punkte  gegenüber  der  durch  den  Zweck
bestimmten  Gestaltung  des  Bauwerkes  deswegen  erhöhte
Bedeutung,  weil  die  Zweckmäßigkeit  der  theoretischen
Formgebung  der  Allgemeinheit  nicht  mehr  offensichtlich
zum  Bewußtsein  kommt.  Die  reine  Zweckform  wird  vom
Laien  nicht  mehr  verstanden,  sie  tritt  für  ihn  in  den
Hintergrund.  Es  soll  damit  keineswegs  gesagt  sein,  daß
aus  diesem  Grunde  die  wissenschaftlich  ermittelte
Form  nicht  das  Recht  hätte,  den  ihr  gebührenden  Platz
auch  nach  außen  hin  zu  fordern.  Der  Zweck  des  Bauwerkes ­
  ist  nur  nicht  mehr  in  dem  Maße  ausschlaggebend, ­
  daß  er  allein  berechtigt  wäre,  die  Gesamterscheinung ­
  zu  bestimmen.  Der  Ingenieur  wird  das  Erzeugnis ­
  seines  Verstandes  mit  den  Augen  des  Künstlers
prüfen  müssen.
Die  reine  Zweckform  wird  dadurch  zu  ihrem  Rechte
kommen,  daß  sie  als  Grundlage  für  die  künstlerische  Ausgestaltung ­
  des  Bauwerkes  dient  und  respektiert  wird.
Das  letztere  gilt  für  den  zur  Mitarbeit  an  den  Werken
des  Ingenieurs  berufenen  Künstler.  Wenn  dessen  Bestreben ­

  darauf  gerichtet ­
  ist,dieGrundlagen,
  die  Wirkung,
das  Kräftespiel  der
vom  Ingenieur  gegebenen ­
  Gestalt  des
Bauwerkes  zu  erfassen, ­
  so  ist  er
einerseits  davor  bewahrt, ­
  Sünden  wider ­
  den  Geist  des
Werkes  zu  begehen,
anderseits  kommt  er
Architekt  Oswald,  Stuttgart  aber  erst  dadurch
in  die  Lage,  dem
Wesen  des  vom  Ingenieur  Geschaffenen  vollkommen  gerecht ­
  zu  werden.
Wir  wollen  darum  nicht  gerade  verlangen,  daß  der
mit  der  künstlerischen  Behandlung  eines  Brückenwerkes
Betraute  gezwungen  ist,  die  theoretische  Bogenlinie  als
ein  Rührmichnichtan  zu  betrachten,  wenn  er  glaubt,  sie
innerhalb  der  konstruktiv  zulässigen  Grenzen  verbessern
zu  können.  Im  übrigen  wird  schon  der  gute  Geschmack
ihn  davor  bewahren,  ohne  Not  von  der  gegebenen  Form
abzugehen.  Ein  Gleiches  gilt  schließlich  von  der  Wulstform ­
  des  Dreigelenkgewölbes,  insofern  als  wir  nicht  fordern
wollen,  daß  diese  charakteristische  Form  nun  unter  allen
Umständen  nach  außen  hin  in  die  Erscheinung  treten
müsse.  Wir  dürfen  es  wohl  auch  nicht  als  einen  Mangel
an  künstlerischer  Wahrhaftigkeit  ansehen,  wenn  die  Gelenke ­
  etwa  nicht  in  allen  Fällen  sichtbar  gelassen  werden.
Sie  können  dem  Künstler  in  der  Form  von  Stahlgelenken
den  erwünschten  Fluß  des  Bogens  beeinträchtigen;  vielleicht ­
  stehen  sie  auch  nicht  immer  im  gewünschten  Verhältnis ­
  zu  den  übrigen  Bauteilen  u.  dergl.  m.  Damit
geben  wir  noch  nicht  zu,  daß  ein  Vertuschen  der  Gewölbe
erlaubt  ist.  Wir  wollen  nur  dem  künstlerischen  Gestalter
die  Art  und  Weise  seiner  Ausdrucksmittel  überlassen,
wir  gestehen  ihm  die  Freiheit  zu,  in  seiner  Weise  jeden
Teil  des  Bauwerkes  im  Rahmen  des  Ganzen  zum  Ausdruck ­
  zu  bringen.
Wenn  wir  heutzutage  einsehen,  daß  es  eine  Sünde
wider  den  Charakter  des  Bauwerkes  war,  sobald  ein  Dreigelenkbogen ­
  als  gelenkloser  Massivbogen  erscheinen  mußte,
oder  daß  es  eine  Versündigung  am  Baumaterial  bedeutete,
wenn  ehedem  reine  Betonbrückengewölbe  nach  außen  hin
durch  Fugenteilung,  Bossierung  und  Färbung  zu  Hausteinbögen ­
  gestempelt  wurden,  so  möchten  wir  am  Ende
geneigt  sein,  um  dies  fürderhin  zu  vermeiden,  das  Kind
mit  dem  Bade  auszuschütten.  Dies  würde  geschehen,
wenn  der  reinen  Zweckform  ein  allzu  großer  Einfluß  zugestanden ­
  werden  sollte.  Oskar  Waas.
Zur  Revision  der  Wegordmmg*  in
Württemberg
Als  ein  Teil  der  Tätigkeit  des  neuen  Landtages
wurde  nach  den  Programmen  der  verschiedenen  Parteien
anläßlich  der  Landtagswahl  die  Revision  der  Bau-  und
Wegordnung  aufgeführt.
Während  wir  über  die  beabsichtigte  Revision  der
Bauordnung  dadurch  besser  unterrichtet  sind,  daß  die
Regierung  durch  Ausarbeitung  eines  Entwurfes  bereits
dieser  Frage  nähergetreten  ist,  wissen  wir  über  die  Art
der  Revision  der  Wegordnung  noch  sehr  wenig.  Obwohl
das  Älter  der  Bauordnung  bedeutend  geringer  ist  als  das
der  Wegordnung,  erscheint  hiernach  die  Revision  der
Bauordnung  dringender  zu  sein,  oder  vielmehr  die  Oeffentlichkeit
  hat  sich  seither  mit  der  Revision  der  Bauordnung
mehr  beschäftigt  als  mit  derjenigen  der  Wegordnung.
Unsre  jetzige  Bauordnung  stammt  vom  Jahre  1872,  ist
            
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