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BAUZBITUNG
Nr. 17
Reiseskizze von Regierungsbaumeister K. Winter, Freiburg i. B.
der Kirche, insbesondere zwischen den Denkmalpflegern
und den Kirchenvorständen, zu gewährleisten. Nach eingehender
Erörterung faßte der Vorsitzende das Ergebnis
als den Ausdruck der allgemeinen Meinung dahin zusammen:
1. Bei den Projekten möchte die Zuziehung
des Denkmalpflegers durch die Kirchenvorstände zu
einem möglichst frü hen Zeitpunkte erfolgen; hierdurch
würde vermieden, daß in einem schon weiter fortgeschrittenen
Stadium der Bearbeitung gegen die Beschlüsse
der Kirchenvorstände Beanstandungen erhoben
oder Abänderungen für nötig erachtet würden, die den
Gang der Ausführung verzögern könnten. 2. Es möchte
ein Weg gefunden werden, auf dem die Denkmalpfleger
mehr wie bisher in persönliche Berührung mit den
Geistlichen, insbesondere durch Zusammentreffen auf
Konferenzen u. dgh, gebracht würden. Zu Punkt 1 wurde
noch bemerkt, daß ein entsprechendes Ausschreiben bereits
im August 1906 ergangen sei, indem darauf hingewiesen
wurde, daß hei Neubauten oder Aenderung in der Umgebung
von öffentlichen Baudenkmälern sowie auch bei
größeren Bauveränderungen, Anbauten u. dgl. an öffentlichen
Baudenkmälern selbst die Vorstände der Gemeinden,
also auch der Kirchengemeinden, sich bereits vor Aufstellung
eines Vorentwurfs mit dem Denkmalpfleger über
die grundsätzliche Gestaltung des Bauwerks u. s. w. ins
Benehmen setzen möchten. Dieses Ausschreiben sei
seinerzeit an die Großh. Kreisämter ergangen. Es würde
sich wohl nun empfehlen, dessen Vorschriften angemessen
zu erweitern und letztere durch die oberen
Kirchenbehörden zur Kenntnis der Kirchenvorstände
zu bringen.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung war man überwiegend
der Ansicht, daß es sich nicht empfehle, einen Antrag
dahin zu stellen, daß alle Kirchen, die unter die von
dem Denkmalrat seinerzeit näher bezeichnete Zeitgrenze
fallen, ohne besondere Prüfung als Baudenkmäler im
Sinne des Denkmalschutzgesetzes aufzufassen seien. In
der Regel treffe dies wohl zu, allein es seien doch Ausnahmen
möglich. Im Zweifelsfalle würde die Entscheidung
auf dem Instanzenweg herbeizuftihren sein.
Hier wurden die Verhandlungen der vorgerückten
Zeit wegen abgebrochen. Es folgte noch eine Vorführung
und Erläuterung der ausgestellten Aufnahmen
alter Wandmalereien aus dem Schlosse und der Karmeliterklosterkirche
zu Hirschhorn, der evangelischen
Kirche zu Neckarsteinach und der evangelischen Kirche
zu Hungen durch Prof. Dr. Kautzsch und Prof. Walbe.
Prof. Wiekop erläuterte die Pläne und das ebenfalls
ausgestellte Modell für die Erhaltungs- und Wiederherstellungsarbeiten
an der durch Kauf vor kurzem in
Besitz des Staates übergegangenen Kapelle zur Kaiserpfalz
in Wimpfen.
Da die Tagesordnung am Abend des 28. Dezember
nicht erledigt war, wurde die Beratung am 7. Januar
fortgesetzt. An diesem Tage stand zunächst die Frage
der Durchführung der Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes
bezüglich der Anzeige von Funden und Ausgrabungen
zur Beratung. Der Denkmalpfleger für die
Altertümer und beweglichen Gegenstände, Prof.Dr.Müller,
erstattete das Referat hierzu. Nach einem kurzen Rückblick
auf die Entwicklung, das Wesen und die Ziele der
archäologischen Forschung stellte der Vortragende fest,
daß trotz des Denkmalschutzgesetzes und der hierzu erlassenen
Ausführungsbestimmungen ein Hauptziel, nämlich
daß der Denkmalpfleger und dessen Stellvertreter
Kenntnis von allen Funden im Lande erhielten, noch
nicht erreicht sei. Vieles gehe noch immer verloren,
vieles komme nur durch Zufall zur Kenntnis des Denkmalpflegers.
Der Grund liege wohl darin, daß das Gesetz
noch zu wenig bekannt sei, auch daß die falsche Auffassung
bestehe, die Funde müßten an die Behörde abgeliefert
werden und gingen so dem Finder verloren,
obwohl das Gesetz nichts Derartiges enthalten könne
(vgl. hierzu § 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Durch
Aufklärung müsse hier noch viel geschehen. Es wurde des
näheren ausgeführt, wie namentlich durch sachverständige
Vorträge und Erläuterungen auf Bürgermeisterversammlungen
u. dgl. das Ziel weiterverfolgt werden
könne. Es dürfte sich ferner empfehlen, ein diesbezügliches
Merkblatt eventuell mit Abbildungen zu verfassen
und in möglichst großer Auflage herzustellen und zu verbreiten,
wobei auch auf Belehrung in den Schulen der
größte Wert zu legen sei. Endlich müsse erstrebt werden
eine archäologische Wandtafel, wie sie in Preußen
und andern deutschen Staaten vorhanden sei, auch für
Hessen zu erhalten. Es fand daraufhin eine eingehende
Aussprache statt, in deren Verlauf festgestellt werden
konnte, daß den Ausführungen des Referenten durchaus
heizutreten sei. Auch weitere Anregungen aus der Mitte
der Versammlung wurden gegeben, die beachtenswert
erschienen, so bezüglich Verwertung der Fund- und Ausgrabungsergebnisse
für die wissenschaftliche Forschung
durch die Herausgabe vonFundberichten, entsprechende Gestaltung
des Jahresberichts der Denkmalpflege, durch Einzeichnen
von Fundstellen in den Flurkarten der Gemeinden,
durch Beihilfe der Landesgeologen, Geometer u. s.w.,
bezüglich der Fundanzeigen und der systematischen Durchforschung
selbst aber insbesondere durch intensives
Heranziehen der hierzu gewonnenen und noch zu gewinnenden
Vertrauensmänner und der wissenschaftlichen