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BAUZEITUNG
Nr. 12
wärtige Mitglieder werden zu A. H. A. H. ernannt:
K. Pflugk, Architekt, Rostock; Fr. Henning, Architekt,
Essen; Ph. Kahm, Architekt, Eltville a. Rh.; R. Brauer,
Architekt, Speyer; E. Beutiuger, Architekt, Darmstadt;
H. Becker, Architekt, Hauptlehrer an der Baugewerkschule
in Büdingen, Oberhessen; Ph. Markloff, Diplomingenieur,
Wiesbaden; A. Steiner, Architekt, Heilbronn;
W. Schleicher, Diplomingenieur, Bonn; VV. Konrad,
Diplomingenieur, Trier. Der Vorstand für das Sommersemester
setzt sich aus folgenden Herren zusammen; erster
Vorsitzender Bernhard Laux, zweiter Vorsitzender Georg
Schuseil, Kassenwart Heinz Pein, erster Schriftführer
Heinrich Maus, zweiter Schriftführer Ernst Schuchardt,
Bücherwart Walter Wickop, Heftewart Gustav Lampmann,
Hefteversender Wilhelm Ritter, Strafkassenwart
Friedrich Schnell. In die Fachkommission werden folgende
Herren gewählt: Schuseil, Höppner und Mittnacht. —
Die angekündigte Exkursion nach Frankfurt a. M. fand
am Montag, den 8. März, statt. Der größte Teil der
Vereinsbrüder, auch zwei A. H. A. H., waren von Darmstadt
hinübergefahren. Zuerst fand die Besichtigung der
von den Architekten Jürgensen und Bachmann-Charlottenburg
erbauten Synagoge an der Friedberger Anlage statt.
Die Führung hatte Architekt Bernoulli-Frankfurt übernommen,
der es verstand, uns ein anschauliches Bild von
dem Aufbau und der ornamentalen Ausgestaltung zu
geben. Dem gemeinschaftlichen Mittagessen im Domrestaurant
folgte eine Wanderung durch die malerischen
Straßen der Altstadt, und abends kehrten wir befriedigt
von dem Verlauf des Ausflugs nach Darmstadt zurück. —
Die Ferienvertretung für die Osterferien hat Herr Bernhard
Laux, erster Vorsitzender, Darmstadt, Taunusstraße
15, übernommen. M.
Deutscher Arheitgeherhun d für das Baugewerbe.
E. V. Die 10. ordentliche Generalversammlung findet in
Kassel am 29. und 30. März statt. Auf der Tagesordnung
steht eine Reihe bedeutungsvoller Beratungsgegenstände,
so unter anderm der Protest gegen den
Gesetzentwurf betreffend die Errichtung von Arbeitskammern,
die Stellungnahme gegen den Reichstagsbeschluß
betreffend Einstellung von Baukontrolleuren aus
dem Arbeiterstande, Mitteilung bezüglich der im Frühjahr
1910 abzuschließenden Tarifverträge, Bericht über
die erfolgte Festsetzung und Einführung eines Vertragsmusters
für die Vereinigungen zwischen Arbeitgeberverbänden
und Baumaterialienhändlern. Das Weitere besagt
die Bekanntmachung im Anzeigenteil dieser Nummer.
Kleine Mitteilungen
Württ. Kunstverein Stuttgart. Neu ausgestellt:
Gemälde von Leo Bauer, Hugo Diez, H.Drtick, A. Gärtner,
L. P. v. Hocke, J. Koch, J. Kornbeck, Th. Lauxmann,
A. Peters, B. Rath u. s. w.
Heilbronn. In der Sitzung der bürgerlichen Kollegien
vom 11. März lagen die von Prof. Dr. Th. Fischer angefertigten,
von der Theaterkommission gutgeheißenen
Plan skizzen für die innere Ausgestaltung des neu zu erbauenden
Stadttheaters zur Beratung vor. Danach
ist die Errichtung eines Rang- und Logentheaters mit
700 Sitz- und 200 Stehplätzen beabsichtigt. Es wird ein
Foyer mit Restaurationsbetrieb und eine Restauration im
zweiten Rang eingerichtet. Die Bühne erhält eine Oeffnung
von 9 m. Die Baukosten einschließlich der betriebsfertigen
Inneneinrichtung sind auf 670 894 M. veranschlagt. Die
Kollegien erklärten sich im großen und ganzen mit der
geplanten inneren Ausgestaltung des Theaters einverstanden,
wünschten jedoch vor ihrer endgültigen Stellungnahme
nähere Mitteilungen über die Raumverteilung in
andern, in den letzten Jahren neu erbauten Theatern.
Mit der von Prof. Dr. Fischer geplanten Lage des Theaterneubaus
in der Nähe der unteren Allee waren die Kollegien
einverstanden.
Der Verband deutscher Kunstgewerbevereine,
der mehr als 17 000 Mitglieder umfaßt, wird am 27., 28. und
29. d. M. seinen 19. Delegiertentag in Halle a. d. Saale
abhalten. Es stehen wichtige Punkte zur Beratung, so
die Gebührenordnung für das deutsche Kunstgewerbe,
praktische Fragen aus dem Gebiete des Kunstgewerbeschutzes,
Echtfärberei, Wert der Volkskunst u. s. w. Wir
werden über die Beratungen berichten.
Briefkasten
Antwort auf Anfrage R. K. in Nr. 10. Das Patentverfahren
Nr. 179764 von Architekt Max Leser in München, Färbergraben
211, zur Austrocknung und Salpeterbefreiung feuchter Gebäude,
basiert auf der Herausziehung der Gesamtnässe aus feuchtem
Mauerwerk mittels einer galvanischen Trookenbatterieeinlage. Dabei
werden die Mauern durch Gebeimpräparate von salpetrigen Ausscheidungen
, Mauerfraß und Mauerschwamra befreit. Der Erfolg
aller bisherigen Ausführungen überbietet die üblichen Begriffe bei
weitem; denn ein Gebäude dürfte baufällig, von Wasser umgeben
und von Feuchtigkeit und Krankheiten durchsetzt sein, wie es will,
jeder Keller wird trocken, jeder Mauerschwamm bleibt aus. Daß
die Kosten im Verhältnisse zum Werte des Objektes stehen, ergibt
sich aus der Zufriedenheit der bisherigen Auftraggeber. Da eine
schablonenhafte Ausführung nicht möglich ist, kann auch kein Einheitspreis
nach dem Quadratmeter gegeben sein und unterliegt dies
der Einsichtnahme, wobei der laufende Meter zwischen 17—30 M.
berechnet wird, doch verteilt sich der Preis hierbei auf 2—16 qm
zu entfeuchtende Fläche. Dem Auftraggeber kommt hierbei eine
haftpflichtige Garantie des Erfinders zugute. Leser ist kirohl. Kunstanstaltsbesitzer.
Ein Prospekt, der jedermann gerne zugesandt wird,
enthält eine Anzahl sehr guter Atteste, unter andern von Geistl.
Eat J. Haslauer in Wartenberg, Oberbayern, Pfarrer B. Wittmann,
Mitterndorf bei Dachau, Oberbayern u. s. w., die auch bereit sind,
Erkundigungen bezüglich ihrer Atteste zu beantworten. Die Austrocknung
einer Wohnung vollzieht sich innerhalb 1—2 Monaten,
jene von ungeheizten und gewöhnlich etwas verwahrlosten Mauern
dauert 1—2 Jahre, bis die vollkommene Trockenheit erreicht ist. M. L.
Antwort auf Anfrage E. L. Das Ausmaß von Bauarbeiten
wird nur gegen Wertsätze in Prozenten der festgestellten Verdienstsumme
des betreffenden Unternehmers seitens der Geometer
berechnet. Diese Wertsätze sind vom Württ. Geometer-Verein in
seinen Gebührensätzen gesammelt und durch die Buohdruckerei von
Fr. Stroh in Backnang zu beziehen. L.
Anfrage. In unmittelbarer Nähe eines Ortes, etwa 80—85 m
außerhalb des Ortsstooks, aber anreihend an eine bestehende Häuserreihe,
beabsichtigt jemand ein Wohnhaus an einer Staatsstraße zu
erstellen. Das Tagwasser von der angrenzenden Staatsstraßenstreoke
wird seit 23 Jahren durch zwei Gebwegdolen auf den jetzigen Bauplatz
geleitet, was seither ohne Einsprache geduldet wurde. Vereinbarungen
oder Verhandlungen von seiten der betreffenden Straßenbauinspektion
mit dem damaligen Grundstücksbesitzer über die
.Zuleitung des Wassers auf sein Eigentum haben nicht stattgefunden.
Die Unterhaltung der Staatsstraße durch den Ort hat
hier der Staat selbst. Vom Neubau selbst wird später kein Dachwasser
u. s. w. auf die Staatsstraße geleitet, da dasselbe seinen Abfluß
nach rückwärts erhält. Kann nun die Kgl. Straßenbauinspektion
verlangen, daß der Bauherr für die Ableitung des auf der betreffenden
Staatsstraßenstrecke sich ansammelnden Tagwassers die nötigen
Vorkehrungen auf seine Kosten zu treffen hat? C. H.
Anfrage. Welcher Fußbodenbelag wird empfohlen für Sohulsäle,
welche auf aufgefüllten Boden zu liegen kommen? Ist ein
Sanitas- oder Terralithbelag auf Betonunterlage nicht zu kalt?
Empfiehlt sich nicht ein rauher Beton mit Bodenlagerhölzern und
Riemenboden ? S.
Anfrage. Welche Erfahrungen wurden gemacht über die
Ro s tsicherheit der Eisenträger über einem Stalle, welcher mit
Schlackenbeton ausbetoniert und einem solchen, welcher mit
Nutengewölbsteinen und Sohienendecksteinen eingewölbt war ? S.
Verantwortliche Schriftleitung: Chefredakteur und Herausgeber Adolf Fausel.
Architekt W. Klatte, beide in Stuttgart. Druck : DeutscheVerlags-Anstalt in Stuttgart.