17. April 1909
BAUZE1TUNÖ
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Reichenweier
des Yerbandes, welche in allen Fachangelegenheiten Rat
und Auskunft erteilt und unter den Mitgliedern den Aus
tausch von Personal und Arbeiterkolonnen vermittelt, be
findet sich in Frankfurt a. M., Scheffelstraße 33. M.
Deutscher Arbeitgeherbund für das Bau
gewerbe
Die 10. ordentliche Generalversammlung, die am 29.
und 30. März in Kassel stattfand, wurde von dem Vor
sitzenden, Baurat Felisch-Berlin, mit einer Ansprache
eingeleitet, in der er darauf hinwies, daß seit Gründung
des Bundes zehn Jahre vergangen und aus der kleinen,
wenig beachteten Organisation mit nicht viel mehr als
2000 Mitgliedern ein achtunggebietender, zum Teil schon
machtvoller Verband geworden sei, der über mehr als
20 000 Mitglieder verfüge. Aber mehr als diese nume
rische Entwicklung bedeute die innere Konsolidierung,
die Erfüllung unsrer Aufgaben, die Schulung unsrer Mit
glieder. Ein weiterer wichtiger Abschnitt in der Ent
wicklung unsers Bundes sei der Tarifabschluß mit den
Zentralvorständen der Arbeitnehmerorganisationen. Wenn
am 1. April 1910 die Dauer desselben abgelaufen sei,
dann werde der Bund von neuem seine Kraft und seine
Macht zu zeigen haben, damit er zu neuen annehmbaren
Tarifabschlüssen und damit zu einem neuen Priedens-
schluß gelangen könne. Unsre beste Aufgabe sei und
werde immer bleiben, daß wir große wirtschaftliche
Kämpfe vermeiden können, was wiederum nur möglich
ist, wenn wir immer größere Macht und Ansehen er
langen. In der Zukunft sehe er, und hierin liege
ein Bekenntnis von programmatischer Bedeutung, den
dauernden Frieden mit unsern Arbeitern.
Nach dem Geschäftsbericht zählte der Bund im
vergangenen Jahre 18 Landes- resp. Bezirksverbände und
389 Ortsverbände mit zusammen 18 300 Mitgliedern,
gegenwärtig 25 Landes- resp. Bezirksverbände und 469
Ortsverbände mit 20 222 Mitgliedern, die größtenteils in
Landes- und Bezirksverbänden vereinigt sind. Es hat
allein im letzten Jahr also eine Zunahme von 7 Landes-
resp. Bezirksverbänden und 80 Ortsverbänden mit ins
gesamt 1922 Mitgliedern stattgefunden. Es bestehen
noch 33 baugewerbliche Ortsverbände mit rund 1200
Mitgliedern, die sich dem Deutschen Arbeitgeberbunde
für das Baugewerbe noch nicht angeschlossen haben.
Die Versammlung trat hierauf in die Tagesordnung
ein. Baumeister O. Heuer-Berlin berichtete über die
mit dem Verbände der deutschen Tietbauunternehmer
vereinbarten Grundsätze für den Abschluß eines Kartell
verhältnisses. Dieselben beziehen sich auf die Ver
einigung der Tiefbaugeschäfte mit den örtlichen Arbeit
geberverbänden, auf eine entsprechende Vorstaudsvertre-
tung, auf gleiche Löhne in beiden Gewerben, auf Dauer
der Arbeitszeit. Die Grundsätze, die den beiden nächsten
Hauptversammlungen zur Beschlußfassung unterbreitet
werden sollen, wurden von der Versammlung einstimmig
angenommen.
Den nächsten Punkt der Tagesordnung bildete die Be
schlußfassung über die vom Bundesvorstand aufgestellten
Grundsätze über die Organisation der Verbände
und deren Kartellierung mit andern Arbeitgeber
verbänden. In diesen Grundsätzen wird ausgesprochen,
daß der Deutsche Arbeitgeberbund für das Baugewerbe
als zweckmäßigste Vereinigung sowohl die gemischten
Arbeitgeberverbände ansieht, die alle am Bau beteiligten
Handwerker als Einzelmitglieder umfassen, als auch
Kartelle, welche durch Zusammenschluß der baugewerb
lichen Arbeitgeberorganisationen gebildet werden. Für
kleinere Städte und Orte sind die gemischten Verbände
das Gegebene, bei größeren sind sie anzustreben, wo nicht
zu erreichen, sind Kartelle zu schließen, üeber diese
Frage entspann sich eine lebhafte Aussprache, in der
sich alle Redner für die Annahme der Grundsätze aus-
sprachen, welche dann auch von der Versammlung mit
Einstimmigkeit erfolgte.
Im Anschluß hieran gelangte der Antrag: Anschluß
des Deutschen Arbeitgeberbundes für das Baugewerbe
an den Verein Deutscher Arbeitgeberverbände zur Er
ledigung. Der Antrag wurde - durch Herrn Fritz und
einige andre Vertreter warm befürwortet, dagegen von
Herrn Busch-Stuttgart wegen der damit verbundenen
hohen finanziellen Belastung des Bundes bekämpft, wo
bei er das in Württemberg geschlossene Kartellverhältnis
zur Nachahmung empfahl und zu erwägen gab, daß sich
die großen Bezirks- oder Ortsverbände direkt anschließen