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BAUZEITUNG
Nr. 20
umschwebt, mildern. Am unteren Ende ist noch eine
Seite freigeblieben, auf welcher eine Sitzbank zum Verweilen
aufgestellt ist.
Die ganze Anlage wirkt vor allem durch die einheitliche
Durchführung einer Gesamtidee. Die ganze Ausführung,
welche durch das Stadtbauamt, leider ohne
weitere Beiziehung des Architekten, besorgt wurde, kam
auf etwa 2000 M. Es fehlt jetzt allerdings noch eine
einfache, würdige Ausmalung des Innenraums, für welche
seinerzeit die Gelder nicht mehr reichten. Hoffentlich
wird dies zur Vollendung des Ganzen bald noch
hinzukommeu. Die Abbildungen des Heftes möchten
ein Bild geben, wie der Verfertiger des Entwurfs sich
das Ganze gedacht hatte. B.
Zum Wettbewerb Lutlierhaus der
Paulusgemeinde in Stuttgart
Abb. 3
Rathaus mit Brunnen in Nagold
Sicherung der Bauforderungen
Der Gesetzentwurf über die Sicherung der
Bauforderungen ist vom Reichstag in zweiter
Lesung beraten und im wesentlichen in der
Fassung der XIII. Kommission angenommen
worden. Das Plenum erweiterte im § 1, der
den Geltungsbereich der dinglichen Sicherung
der Bauforderungen festsetzt, die Forderung,
daß vor Erlassung der landesherrlichen Verordnung
die Gemeinde und die Handwerkskammer
des Bezirkes zu hören sind, dahin, daß auch die
Handelskammern (nach Antrag Dove) und
die gesetzliche Arbeitervertretung
(sozialdemokratischer Antrag) zu hören sind.
Abb. 2 Altes Fachwerkhaus in Nagold
Den Hintergrund des rundgewölbten Innenraums bildet
eine große Steinplatte (A), auf welcher in zwei langen
Reihen die Namen sämtlicher 62 Opfer der Katastrophe
von Nagold und von auswärts eingemeißelt sind. An
der rückwärtigen Giebelseite befindet sich eine Nische
mit einer Tafel, auf der ein Bibeltrostwort eingegraben
ist. Der Bau wurde, um mit der alten Kirche harmonisch
zusammenzugehen, mit alten Dachplatten eingedeckt.
Vier kleine Bäume an den Ecken, Birken und Trauerweiden,
sollen den Ernst des Todes, der diese Stätte
In Nr. 12 und 13 der „Bauzeitung“ veröffentlichten
wir die Entwürfe der preisgekrönten Bewerber. Um
das Bild dieses Wettbewerbes zu vervollständigen, ist es
nötig, auf einen Entwurf zurückzugreifen, der in die
engere Wahl gekommen war und mit den bereits bekanntgegebenen
Siegern zu konkurrieren hatte. Es ist
dies der Entwurf mit dem Kennwort der Architektenfirma
Th. Dolmetsch und Prof. F. Schuster in
Stuttgart. Das Urteil über die Arbeit, die noch in einer
Variante vorlag, lautet wie folgt:
Bei diesem Entwurf steht der Saalbau mit seiner
Achse winkelrecht zur Vogelsangstraße. Gegen Osten
reiht sich das Vereins- und Wohnhaus an. Die Kinderpflege
mit den zwei zweizimmerigen Wohnungen hat in
einem der Arndtstraße sich anpassenden, besonderen
Bauteil Raum gefunden. Die Fläche des Saals ist ausreichend
bemessen, ebenso die Treppen und Korridore;
dagegen ist der Eingang zum Saalbau von der Vogelsangstraße
her zu unbedeutend. Zu beanstanden ist die
große Breite der Südempore bzw. ihr großer Vorsprung
in den Saal, was allerdings durch die Programmbestimmung
über die Abtrennung von zwei Sälen in bestimmter
Größe vom Hauptsaal veranlaßt ist. Zu bemängeln ist
auch Form und Beleuchtung des Vereinszimmers im Erdgeschoß
bei der Kinderpflege. Die Wirtschaftszimmer
sind in der Hauptsache günstig gelegen. Die
Beleuchtung des größten, an der Nebenseite
liegenden kann bei 6 m Grenzabstand noch genügen.
Den Pfarrwohnungen gebricht es an
den im Programm verlangten wirklich großen
Zimmern; auch die Höhe ist etwas knapp, was
wohl auf dem Bestreben beruht, die Höhe des
Gebäudes möglichst zu beschränken. Bei der
Gestaltung des Aeußeren, die vieles Lobenswerte
zeigt, verdient der erste Vorschlag den Vorzug
vor der Variante.