26. Juni 1909
BAUZBITUNGt
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welcher nach unten in ein rundes Rohrstück verläuft.
Im Innern dieses Kastens befindet sich eine Halte-
und Ausschwenkvorrichtung für Asche- und Kehricht
kasten, welche durch eine
in die Seitenwand des Be
hälters gelagerte Kurbel
welle von außen drehbar ist.
Diese Schwenkvorrichtung
wird durch eine an der
Seitenwand des Behälters
befindliche Sperrvorrichtung
bei offenem Behälter, also
hochgeklapptem Deckel, fest
gehalten, erst bei geschlos
senem Behälter, also zuge
klapptem Deckel, zum Um
kippen freigegeben. Da also
das Umkippen und Entleeren
der Asche- und Kehricht
kasten nur im vollständig geschlossenen Behälter mög
lich ist, so kann absolut kein Staub herausdringen, und
ist dies ein besonderer Vorzug der Poppeschen Erfindung,
der auch durch Patent geschützt ist.
Die Fallrohrleitung (siehe Fig. 2) wird in 250 mm
Lichtweite aus Eisenguß, Steinzeug, Zement u. s. w. durch
die Stockwerke bis über das Dach in gleicher Weise ge
führt und dort mit einem gut wirkenden Dunstsauger
Fig. 2
bekrönt. Bei Neubauten kann diese Pallrohrleitung
gleich mit der Mauer, bei fertigen Häusern kann dieselbe
außerhalb oder innerhalb der Mauer aufgeführt werden.
Von dieser senkrechten Fallrohrleitung zweigt sich in
jedem Stockwerk ein Kohr schräg ab und soll mit der
unteren Kante 30 cm über dem Fußboden herausstehen.
In diese Abzweigung mündet der trichterförmige Ansatz
des Asche- und Kehrichtschluckers ein.
Fig. 3 zeigt den Sammelbehälter, auf dem ein schräg
liegendes Hohlsieb angebracht ist, mittels dessen der
aukommende Kehricht gleich
etwas sortiert wird, indem
die Asche durch das Sieb
fällt, während gröbere Stoffe
darüber hinwegrutschen, für
sich gesammelt und je nach
dem auch verwertet werden
können. —er.
Fig. 3
Y ereinsmitteilungen
Württ. Baubeamten-Verein. Einladung des Aus
schusses zu einer Sitzung am Sonntag, 4. Juli d. J.,
vormittags 10 Uhr, im Vereinszimmer, Gesellschaftsbaus
der „Bauhütte“, Büchsenstraße 53, I. Stock, in Stuttgart.
Um 12V 2 Uhr findet ein gemeinschaftliches Mittagessen
statt, dem sich die Besichtigung einiger Neubauten an
schließt, wozu auch die übrigen Vereinsmitglieder herz
lich eingeladen sind.
Dienstag, den 6. Juli d. J., treffen sich unsre Mitglieder
von abends 8 Uhr ab im Vereinslokal, ersten Stock des
Gesellschaftshauses „Bauhütte“, Büchsenstraße 63, in
Stuttgart. — Der Gesellige Liederkranz der K. Bau
gewerkschule Stuttgart ladet die Vereinsmitglieder mit
ihren Angehörigen zu seiner am Samstag, den 10. Juli d. J.,
abends J / 2 8 Uhr, im Konzertsaal der Liederhalle hier
stattfiudenden Semesterschlußfeier mit nachfolgendem
Balle ein. Die verehrl. Mitglieder werden ersucht, von
dieser Einladung möglichst Gebrauch zu machen. Pro
gramme zu dieser Feier liegen im Saale auf.
Der Vorstand.
Akad. Architekten-Verein „Motiv“, Stuttgart.
Am 18. Juni fand ein Ausflug des Vereins nach Lud
wigsburg statt. Zur Besichtigung des Schwimmbades
hatte sich A. H. Architekt Ostertag in liebenswürdiger
Weise als Führer zur Verfügung gestellt. Nach genauer
Betrachtung der Architektur und der technischen Ein
richtungen wurde noch dem Schlosse ein Besuch ab
gestattet. B.
Deutscher Arbeitgeherbun d für das Bange werbe.
Auf einen Antrag der Nord-Westdeutschen Interessen
gemeinschaft der Arbeitgeberverbände für das Baugewerbe,
eine Regelung der Frage herbeizuführen, wie sich die ein
zelnen Orts verbände gegenüber solchen Firmen zu verhalten
haben, die zwar Mitglied eines auswärtigen Arbeitgeberver
bandes sind, dem in Frage kommenden Ortsverband aber
nicht angehören, hat der geschäftsführende Ausschuß sich
in seiner am 3. Juni d. J. abgehaltenen Sitzung mit dieser
Frage beschäftigt und entschieden, daß 1. diejenigen,
auswärtigen Ortsverbänden als Mitglieder angehörenden
Firmen, welche dauernd oder doch für mehrere Jahre
in andern Orten, in denen Arbeitgeberverbände für das
Baugewerbe bestehen, Filialen unterhalten, gehalten sein
sollen, auch dem fraglichen Ortsverband mit dem Filial-
betriebe als Mitglied beizutreten; 2. diejenigen, aus
wärtigen Ortsverbänden als Mitglieder angehörenden
Firmen, die nur vorübergehend in andern Orten, in denen
Arbeitgeberverbände für das Baugewerbe bestehen, Ar
beiten ausführen, dagegen nicht gehalten sein sollen, den
fraglichen Ortsverbänden beizutreten. Sie haben aber
die in den letzteren bestehenden Lohn- und Arbeits
bedingungen genau innezuhalten und genießen unter dieser
Voraussetzung bei eintretenden Differenzen den Schutz
der fraglichen Verbände. Insbesondere sollen die aus
wärtigen Firmen gehalten sein, tunlichst keine höheren
als die ortsüblichen Löhne zu zahlen. Die Vorstände
werden ersucht, vorkommendenfalls diesen Direktiven
nachkommen zu wollen.
Der Verband der deutschen Baugewerksberufs-
genossenschafteu gibt den Einzelverbänden in einer
Schrift Kenntnis von den auf dem außerordentlichen
Verbandstag am 28. Mai gepflogenen Verhandlungen
und Beschlüssen über den Entwurf einer Reichsver
sicherungsordnung. In dem umfangreichen Schrift
stück wird anerkannt, daß der Entwurf der Reicbsver-
sicherungsordnung mannigfache Verbesserungen der gegen
wärtigen Rechtslage vorsieht, und erklärt, der Verbandstag
sei gern bereit, an einer weiteren Verbesserung des Ent
wurfs durch geeignete Vorschläge mitzuwirken, halte es
aber für seine Pflicht, verschiedenen Bestimmungen der
Reichsversicherungsordnung mit allem Nachdruck zu
widersprechen, da bei Aufrechterhaltung derselben der
ganze Entwurf unannehmbar erscheine. Der Widerspruch
richtet sich gegen 1. die in Aussicht genommene Ueber-
tragung der Vorarbeiten zur Rentenfestsetzung auf die
Versicherungsämter; 2. die üeberweisung der Entschei
dungen über Herabsetzung, Aufhebung oder Einstellung
festgestellter Leistungen an dieselben; 3. die beabsichtigte
Beilegung des Rechtes an die Versicherungsämter, die
Durchführung der Unfallverhütung in ihren Bezirken zu
überwachen; 4. die Auferlegung von Mehrleistungen an
die Berufsgenossenschaften; 5. die Ersetzung des Rechts
mittels des Rekurses durch dasjenige der Revision. Gleich
zeitig macht der Verband eine Reihe besonderer Vor
schläge, dieselben des näheren begründend. Die Anträge
und Vorschläge, in einer Resolution zusammengefaßt,
bilden den Kernpunkt des Berichts, der gutgeheißen von