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Nr. 27
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satze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. “
Ferner sei hier auch § 367 des Beichsstrafgesetzbuches
heranzuziehen, nach welchem mit Geldstrafe bis 150 M.
oder mit Haft derjenige bestraft wird, der Bauten oder
Ausbesserungen von Gebäuden, Brunnen, Brücken, Schleu
sen oder andern Bauwerken vornimmt, ohne die von der
Polizei angeordneten oder sonst erforderlichen Sicherungs
maßregeln zu treffen. Im Sinne dieser Vorschrift sei auch
der Abbruch eines Gebäudes als Bauausführung zu be
trachten; und diese Bestimmungen des Gesetzes bezeichnen
nicht nur den Schutz des Publikums, sondern auch den
Schutz des Eigentums gegen die durch die Arbeiten ent
stehenden Gefahren. Ha nun der Beklagte schon jetzt
erklärt habe, daß er Schutzmaßregeln nicht treffen wolle,
so sei der Kläger berechtigt, vom Gericht die Feststellung
zu verlangen, daß der Beklagte die erforderlichen Schutz
maßregeln treffen müsse. Die Zurückweisung der Klage
an die Vorinstanz erfolge nun zu dem Zwecke, dem
Kläger Gelegenheit zu geben, seine bezüglichen Anträge
zu formulieren.
Aus dieser Beichsgerichtsentscheidung kann man nur
entnehmen, daß sich die Bechtsprechung hei Errichtung
eines Gebäudes auf zwei Grundstücken genau so verhält
wie hei zwei selbständigen, aber aneinander stoßenden
Gebäuden. Das Reichsgericht betrachtet die beiden Ge
bäudeteile als selbständige Gebäude, denn was es im
übrigen hinsichtlich der Vorsichtsmaßregeln gegen Be
schädigungen des Nachbarn anführt, das gilt auch von
zwei mit ihren Giebeln zusammenstoßenden Nachbar
gebäuden, die gemeinsame Bauteile überhaupt nicht be
sitzen. Auch in diesem Falle muß jeder Eigentümer A,
wenn er sein Gebäude abbricht, die nötigen Schutzmaß
regeln treffen, damit das Eigentum des B nicht gefährdet
wird. F. Hd.
Y eremsmitteilungen
Wiirtt. Baubeainteu-Verein. Dienstag,
den 6. Juli d. J., treffen sich unsre Mitglieder
von abends 8 Uhr ab imVereinslokal, ersten Stock
des Gesellschaftshauses „Bauhütte“, Büchsen
straße 36, in Stuttgart. — Der Gesellige Lieder
kranz der Kgl. Baugewerkschule Stuttgart ladet
die Vereinsmitglieder mit ihren Angehörigen zu
seiner am Samstag, den 10. Juli d. J., abends
l li8 Uhr, im Konzertsaal der Liederhalle hier
stattfindenden Semesterschlußfeier mit nach
folgendem Balle ein. Die verehrl. Mitglieder
werden ersucht, von dieser Einladung möglichst
Gebrauch zu machen. Programme zu dieser
Feier liegen im Saale auf. Der Vorstand.
Württ. Verein für ßaukunde. Zum Ab
schluß der Veranstaltungen im Vereinsjahr 1908/09
fand am 26. Juni eine Besichtigung zweier in
den letzten Jahren aufgeftihrter städtischer Neu
bauten in Cannstatt statt: der Erweiterung des
Krankenhauses an der Waiblinger Straße
sowie des Neubaues der Schiller-Schule, die
beide von Oberbaurat Mayer ausgeführt worden
sind. Zu der Besichtigung hatte sich eine große
Anzahl von Mitgliedern nebst ihren Damen zu-
sammengefunden. Von der imVerlauf der nächsten
Jahrzehnte für das Krankenhaus geplanten großen
Erweiterung, für die das Gelände bereits ge
sichert ist, sind bis jetzt nur das neue Küchen
gebäude, das Kesselhaus, ein Krankenpavillon
sowie das Leichenhaus ausgeführt. Das Küchen
gebäude mußte in seinen Baumabmessungen
gleich für die spätere Gesamtanlage eingerichtet
werden, erscheint deshalb zunächst noch viel zu
groß, was sich aber mit jedem Jahr mehr und
mehr ausgleichen wird. Es enthält außer der
eigentlichen Küche nebst Nebenräumen noch
einen großen Waschraum, verbunden mit einem Des
infektionsraum für ansteckende Krankheiten, sowie einen
großen Saal für Weihnachtsfeiern, Gottesdienste u. dgh,
der im Notfall auch mit Kranken belegt werden kann,
und schließlich die sehr hübschen AVohnzimmer der
Assistenzärzte und Schwestern nehst den Bäumen für
das Personal. Die Küche ist mit allen Einrichtungen,
die ein derartig großer Betrieb erfordert, in modernster
Weise ausgestattet; insbesondere erfolgt die Feuerung zur
Vermeidung jeglichen Kohlenstaubs ausschließlich durch
Gas. In dem ganzen Gebäude ist ferner Warmwasser-
und Luftheizung durchgeführt. Die hierzu erforderlichen
maschinellen Anlagen sind in dem benachbarten Kessel
haus untergebracht, das zunächst drei Kessel enthält,
von denen aber vorerst nur zwei benutzt werden, wäh
rend vier Plätze für Erweiterungen noch leerstehen. Die
Dampfheizung soll im Verlauf der Jahre auf alle Ge
bäude des Anwesens ausgedehnt werden; dabei kommen
die Verbindungsleitungen in besondere begehbare Gänge
unter der Erde zu liegen, wie ein solcher bereits zwischen
Kesselhaus, Küche und dem neuerbauten Krankenpavillon
besteht. Der letztere ist nach dem Einzelzimmersystem
eingerichtet und enthält Zimmer für 2—5 Betten, eine
Wärmküche zum Kaffeekochen sowie Zimmer für ärzt
liche Untersuchungen u. s. w. Die Kosten dieses Baues
betrugen rund 180 000 M., das Küchengebäude allein er
forderte 324 000 M., das Kesselhaus 155 000 M. Der
Platz zwischen den Bauten und der Bahn nach Waib
lingen ist durch Qartenbauinspektor Ehmann mit hübschen
Gartenanlagen versehen worden, die den Lärm der Züge
abschwächen und für die Kranken einen überaus an
genehmen Luftaufenthalt darstellen. In die Führung
teilten sich außer dem Erbauer, Oberbaurat Mayer, in
liebenswürdigster Weise der Vorstand der inneren Ab-