Volltext: Beschreibung des Oberamts Leonberg (30)

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III. Gefchichte. 
Gröninger Stegs gehörte das Fildhwafjler bis zur Markungsgrenze 
den Leonbergern allein. Im Jahr 1516 machten die beiden Ger 
meinden einen Vergleich, zunächft verfuchsweife auf ein Jahr, daß 
Fünftig jeder Gausvater Donnerstag Macht 6 Körblein in den Bad 
legen und am Freitag cin Efjen Filhe mit dem Hamen fangen 
fönne; verkaufen darf einer feinen Fang nur in Leonberg oder 
Eltingen. Das Leonberger Fijhwalfer unter dem Gröninger Steg 
follte in aleidher Weife verboten werden 70). Mit der Trennung der 
beiden Markungen 1859 erhielt jede Gemeinde ihren Anteil an 
dem Waffer nach der Markungsgrenze. Die Amtsgrundbücher der 
Stadtpflege Leonberg von 1898 und 1910 fhreiben der Stadt das 
Fifjhwafler in der Glems auf ihrer Markung zu. 
Ohne Kenntnis des feit Jahrhunderten fejtgelegten und früher 
niemals angefodtenen Rechts der Gemeinden hat die ftaatliche 
Forftverwaltung in den Iegten Jahren das Fijdhwafjfer in El- 
tingen und Leonberg als angeblidhes Regal in Anfpruc) genommen. 
Hiezu ft zu fagen: das Regal an Bächen ift eine hHöchft zweifel 
hafte Cache; ein derartiger allgemeiner Anfpruchy kann gegenüber 
den eindeutigen Ausfagen der Lagerbliher nicht in Betracht kom- 
men. Das Forftamt Leonberg hat daher die Rücgabe der Fildh- 
waller an die Gemeinden beantragt. 
Der Bach in Höfinger Zwingen und Bännen, anfangend 
zwijcdhen Marzen und Michel Müllers Mühle bis an den Gröninger 
Steg, ift 1523 der Herrfchaft zugefchrieben, dem Vogt zur Nußung 
überlaflen, den aber die Höfinger im Armen Konrad mit dem Tod 
bedrohten, falls er hier fijdhe, Cine vom Herzog Chriftoph 1560 ver 
Ianate Kundfchaft brachte keine Übereinftimmung, worauf der Herr 
zog 1561 das Filhwafjler Eurzerhand an feinen Kammermeifter 
Hans Iruchjeß v. Höfingen überwies, GSeither gehört es ZUM 
Schloß. 1570 ftreitet der Iruchfeß v. Höfingen mit den Bauern 
dafelbit, weil fie durch einen neucn Graben den Fluß der Glems 
verlegen 71). 2 
In Digingen (f. d.) hatte (1529) die Gemeinde die Fijhwailer 
in der Markung und konnte fie verleihen oder felbft fijhen. Aud 
HirfHlanden genoß den Bach auf feiner Markung; bisweilen 
wurde er verliehen (1613). In Shöcingen wurde die Ölems 
von jeher von den Inhabern des adeligen Lchens in Seh, des 
Hofes Mauer und den Bürgern gemeinfjam genoffen (1613). Zwi- 
[hen Schödingen und Münchingen pflegte (nad) einem Bericht von 
1572) die Glems ihr Bett vielfach zu ändern; deshalb durfte keiner 
der beiden Flecken allein fifchen, fondern man einigte fic über ger 
meinfames Silchen 72), In Hemmingen durfte nad) dem Dorf- 
buch (um 1600) jeder Einwohner mit dem Hamen fiflhen, wenn €! 
eine franfke Verfon zu Haufe hat; acht die Glems über die Ufer, 
70) St., Lbg. Stadt 41 fol. 95. 
71) St., @b. Nr. 969, 986; Armer Konrad 3; Lbg. 23. Lehenleute 
239; Forftlb. von 1699, Nachtr. StaatsRUA. A, 17, 2. 
72) 1868 eine Heine Markungsveränderung Hirfhlanden — 
Singen wegen Korrektion des Ölemsbachs; Reg. des DA. IX, 
a.
	        
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