Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)

4. September 1909 
BAÜZBITUNö 
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Schweiz, Nordamerika u. s. w.), 
oder Schiefer (Thüringen, Lau 
sitz, Harz, Abb. 6, Rheinland, 
England u. s. w.), oder Ziegeln 
(Norddeutschland, England) be 
stehen kann. Man faßt solche Be 
kleidungen unter dem Sammel 
namen „Wettermäntel“ zusam 
men; sie haben den Vorzug, 
die Luft ziemlich ungehindert 
durchzulassen, also die Aus 
trocknung der Mauer nicht zu 
hindern, dagegen aber einen 
vollkommenen Schutz gegen 
Regenschlag zu gewähren. Daß 
sie ein ebenso einfaches wie 
wirksames Mittel für die künst 
lerische Gestaltung ländlicher, 
klein- und vorstädtischer Bau 
werke bieten, wird man als 
Zugabe gerne begrüßen. 
Der Wert des Holzbaues ist 
nicht zu unterschätzen. Bei sachgemäßer Ausführung 
namentlich mit Wettermantel und richtig angebrachter 
innerer Wandbekleidung sind Blockhaus und Fachwerk- 
bau dem Massivbau ebenbürtig, ja in einer Hinsiebt 
überlegen, weil die ganz aus Holz bestehenden oder nur 
halbsteinig ausgemauerten Wände sehr rasch austrocknen 
und keiner nennenswerten Erist zwischen Fertigstellung 
des Rohbaues und Beginn der Ausbauarbeiten bedürfen. 
Allerdings ist Holz vergänglich, dennoch gibt es eine 
Menge guterhaltener Block- und Fachwerkbauten aus 
dem 16. und 17, Jahrhundert. Entscheidend für die vielfach 
geübte Nichtzulassung des Fachwerks in geschlossen ge 
bauten Orten war die Rücksicht auf die Feuersicherheit. 
Was die Ausmauerung betrifft, so werden, da die Stärke 
derselben nie mehr als einen halben Stein beträgt, die Rän 
der meist nach innen darüber hinausragen. Ist das nicht 
der Fall, so tut man gut, Leisten auf das Holzwerk zu 
nageln, um eine Luftschicht hinter der Ausmauerung 
zu erzielen. Die Ausbildung der Innenfläche ist dann 
ähnlich wie bei Abb. 7. Bei einfachen Gebäuden kann 
man aber auch unmittelbar auf die Ausmauerung putzen, 
muß aber dann die Hölzer, und zwar quer zur Faser 
rohren lassen (Abb. 8). 
Ein wichtiges Moment beim Bauen ist die Grundriß 
lösung (Abb. 9). Bei dieser ist darauf zu achten, die 
Räume, aus denen die Wohnungen bestehen, derart an 
zuordnen, daß dieselben je nach ihrer Bestimmung in 
ausreichender Weise mit Licht und Luft versorgt werden. 
Das Bedürfnis nach dieser Richtung ist naturgemäß sehr 
verschieden. Wir werden für Nebenräume (Vorzimmer, 
Aborte, Speisekammer u. s. w.) eine geringere Zufuhr 
von Licht und Luft beanspruchen als für jene Räume, 
wo wir uns während des ganzen Tages aufhalten, oder 
in denen wir schlafen. Am leichtesten kann man den 
diesbezüglichen Anforderungen gerecht werden, wenn das 
Haus allseitig freisteht, also bei der villenartigen Ver 
bauung oder bei der Bauweise mit Zwischenlagen. Hat 
man freie Wahl und handelt es sich um ein Einfamilien 
haus, so wird man im allgemeinen die Schlafzimmer 
nach Osten, Wohnzimmer nach Osten oder Süden, Ar- 
beits- und Speisezimmer nach Norden, das Kinderzimmer 
nach Süden verlegen, während das Treppenhaus (Diele) 
die Westseite einnehmen kann. Nebenräume wie Küche, 
Speise, Aborte legt man gleichfalls am besten gegen 
Norden oder Nordosten, weil eine kühlere Lage aus 
naheliegenden Gründen erwünscht ist. Selbstverständlich 
führen verschiedene Bedürfnisse zu verschiedener Ein 
teilung und wird man sich nicht schematisch an die eben 
besprochene Situierung halten können. 
Für die Ausgestaltung der Wohnungen in den Hof 
gebäuden sollten im allgemeinen 
dieselben Grundsätze gelten, 
welche für das Hauptgebäude 
erörtert werden. Daß in den 
Hinterhäusern,namentlich wenn 
sie sich innerhalb eines all 
seitig geschlossenen Blocks be 
finden, Betriebe, die Anlaß zur 
Entwicklung von Lärm, Rauch 
oder übelriechenden Gasen 
geben, zu verurteilen sind, ist 
selbstverständlich. Auch soll, 
um einen genügenden Licht- 
und Luftzutritt zu ermöglichen, 
die E ntfern un g zwischen V order- 
und Hinterhaus gleich sein der 
hofseitigen Höhe des Haupt 
gebäudes (Abb. 10). Es er 
scheint dies auch aus dem 
Grund notwendig, weil bei zu 
geringem Abstand der Rauch 
aus den niedrigeren Kaminen 
des Hinterhauses in die hofseitigen Wohnräume des 
Vorderhauses eindringt. F. 
Wettbewerb Neues Polizeigebäude 
in München 
Ende November vorigen Jahres erließen die bayrischen 
Ministerien des Innern und der Finanzen ein Ausschreiben 
von Entwürfen für ein neues Polizeigebäude in München. 
Den Bewerbern war freigestellt, die zurzeit auf der Bau 
stelle befindliche ehemalige Augustinerkirche (Mauthalle) 
zu erhalten und für die Zwecke der Polizeidirektion zu 
verwenden oder an deren Stelle einen vollständigen Neu 
bau zu setzen; dieser sollte so gestaltet werden, daß an 
die Stelle des bestehenden reizvollen Stadtbildes ein 
ebensolches neues tritt, das die architektonischen Formen 
der Michaelskirche nicht beeinträchtigt und den Blick 
auf die Frauenttirme erhält. Auf das harmonische Zu 
sammenwirken des Neubaues mit der Michaelskirche 
sowohl an der Neuhauserstraße wie auch an der Ettstraße 
war das hauptsächlichste Gewicht gelegt. Für den Fall 
der Erhaltung der Mauthalle mußte deren Verwendung 
für Zwecke der Polizeidirektion ins Auge gefaßt werden. 
Der Wettbewerb hat 80 Entwürfe gebracht, von denen 
26 einen völligen Neubau und 54 die Verwendung der 
Mauthalle vorsehen. Das Preisgericht, das Ende Juni d. J. 
zusammentrat, hat dahin entschieden, den I. Preis von 
12000 M. dem Entwurf mit dem Kennzeichen des Bischofs 
stabes der Architekten Delisle & Ingwersen, den II. Preis 
von 9000 M. dem Entwurf „Stadtbild I“ der Architekten 
Hessemer & Schmidt, sämtlich in München, zu verleihen. 
Je ein III. Preis von 6000 M. fiel an die Entwürfe „Großer 
Hof“ der Architekten F. C. Scholer und Prof. P. Bonatz- 
Stuttgart, und „Weite Gasse“ des Prof. Dr. Theod. Fischer- 
München. Je ein IV. Preis von 3000 M. wurde den 
Arbeiten „St. Augustinus“ des Prof. Richard Berndl- 
München und mit dem Kennzeichen verschlungener Kreise 
des Architekten Franz Kuhn-Heidelberg zugesprochen. 
Zum Ankauf für je 2000 M. empfohlen und angekauft 
wurden die Entwürfe „Areopag“ des Oberingenieurs 
Blößner, „e veteribus nova“ des Bauamtsassistenten 
Buchert, „Bertillon“ des Prof. Em. v. Seidl-München, 
sowie der Entwurf „Pickelhaube“ des Prof. Friedr. Pützer- 
Darmstadt. 
Von welchen Erwägungen das Preisgericht bei der 
Zuteilung der Preise geleitet wurde, geht aus folgender 
das Urteil begleitender Erklärung hervor: „Die intensive 
Beschäftigung mit den Projekten hat das Preisgericht 
zur Ueberzeugung gebracht, daß die Erhaltung der Kirche
	        
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