4. September 1909
BAÜZBITUNö
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Schweiz, Nordamerika u. s. w.),
oder Schiefer (Thüringen, Lau
sitz, Harz, Abb. 6, Rheinland,
England u. s. w.), oder Ziegeln
(Norddeutschland, England) be
stehen kann. Man faßt solche Be
kleidungen unter dem Sammel
namen „Wettermäntel“ zusam
men; sie haben den Vorzug,
die Luft ziemlich ungehindert
durchzulassen, also die Aus
trocknung der Mauer nicht zu
hindern, dagegen aber einen
vollkommenen Schutz gegen
Regenschlag zu gewähren. Daß
sie ein ebenso einfaches wie
wirksames Mittel für die künst
lerische Gestaltung ländlicher,
klein- und vorstädtischer Bau
werke bieten, wird man als
Zugabe gerne begrüßen.
Der Wert des Holzbaues ist
nicht zu unterschätzen. Bei sachgemäßer Ausführung
namentlich mit Wettermantel und richtig angebrachter
innerer Wandbekleidung sind Blockhaus und Fachwerk-
bau dem Massivbau ebenbürtig, ja in einer Hinsiebt
überlegen, weil die ganz aus Holz bestehenden oder nur
halbsteinig ausgemauerten Wände sehr rasch austrocknen
und keiner nennenswerten Erist zwischen Fertigstellung
des Rohbaues und Beginn der Ausbauarbeiten bedürfen.
Allerdings ist Holz vergänglich, dennoch gibt es eine
Menge guterhaltener Block- und Fachwerkbauten aus
dem 16. und 17, Jahrhundert. Entscheidend für die vielfach
geübte Nichtzulassung des Fachwerks in geschlossen ge
bauten Orten war die Rücksicht auf die Feuersicherheit.
Was die Ausmauerung betrifft, so werden, da die Stärke
derselben nie mehr als einen halben Stein beträgt, die Rän
der meist nach innen darüber hinausragen. Ist das nicht
der Fall, so tut man gut, Leisten auf das Holzwerk zu
nageln, um eine Luftschicht hinter der Ausmauerung
zu erzielen. Die Ausbildung der Innenfläche ist dann
ähnlich wie bei Abb. 7. Bei einfachen Gebäuden kann
man aber auch unmittelbar auf die Ausmauerung putzen,
muß aber dann die Hölzer, und zwar quer zur Faser
rohren lassen (Abb. 8).
Ein wichtiges Moment beim Bauen ist die Grundriß
lösung (Abb. 9). Bei dieser ist darauf zu achten, die
Räume, aus denen die Wohnungen bestehen, derart an
zuordnen, daß dieselben je nach ihrer Bestimmung in
ausreichender Weise mit Licht und Luft versorgt werden.
Das Bedürfnis nach dieser Richtung ist naturgemäß sehr
verschieden. Wir werden für Nebenräume (Vorzimmer,
Aborte, Speisekammer u. s. w.) eine geringere Zufuhr
von Licht und Luft beanspruchen als für jene Räume,
wo wir uns während des ganzen Tages aufhalten, oder
in denen wir schlafen. Am leichtesten kann man den
diesbezüglichen Anforderungen gerecht werden, wenn das
Haus allseitig freisteht, also bei der villenartigen Ver
bauung oder bei der Bauweise mit Zwischenlagen. Hat
man freie Wahl und handelt es sich um ein Einfamilien
haus, so wird man im allgemeinen die Schlafzimmer
nach Osten, Wohnzimmer nach Osten oder Süden, Ar-
beits- und Speisezimmer nach Norden, das Kinderzimmer
nach Süden verlegen, während das Treppenhaus (Diele)
die Westseite einnehmen kann. Nebenräume wie Küche,
Speise, Aborte legt man gleichfalls am besten gegen
Norden oder Nordosten, weil eine kühlere Lage aus
naheliegenden Gründen erwünscht ist. Selbstverständlich
führen verschiedene Bedürfnisse zu verschiedener Ein
teilung und wird man sich nicht schematisch an die eben
besprochene Situierung halten können.
Für die Ausgestaltung der Wohnungen in den Hof
gebäuden sollten im allgemeinen
dieselben Grundsätze gelten,
welche für das Hauptgebäude
erörtert werden. Daß in den
Hinterhäusern,namentlich wenn
sie sich innerhalb eines all
seitig geschlossenen Blocks be
finden, Betriebe, die Anlaß zur
Entwicklung von Lärm, Rauch
oder übelriechenden Gasen
geben, zu verurteilen sind, ist
selbstverständlich. Auch soll,
um einen genügenden Licht-
und Luftzutritt zu ermöglichen,
die E ntfern un g zwischen V order-
und Hinterhaus gleich sein der
hofseitigen Höhe des Haupt
gebäudes (Abb. 10). Es er
scheint dies auch aus dem
Grund notwendig, weil bei zu
geringem Abstand der Rauch
aus den niedrigeren Kaminen
des Hinterhauses in die hofseitigen Wohnräume des
Vorderhauses eindringt. F.
Wettbewerb Neues Polizeigebäude
in München
Ende November vorigen Jahres erließen die bayrischen
Ministerien des Innern und der Finanzen ein Ausschreiben
von Entwürfen für ein neues Polizeigebäude in München.
Den Bewerbern war freigestellt, die zurzeit auf der Bau
stelle befindliche ehemalige Augustinerkirche (Mauthalle)
zu erhalten und für die Zwecke der Polizeidirektion zu
verwenden oder an deren Stelle einen vollständigen Neu
bau zu setzen; dieser sollte so gestaltet werden, daß an
die Stelle des bestehenden reizvollen Stadtbildes ein
ebensolches neues tritt, das die architektonischen Formen
der Michaelskirche nicht beeinträchtigt und den Blick
auf die Frauenttirme erhält. Auf das harmonische Zu
sammenwirken des Neubaues mit der Michaelskirche
sowohl an der Neuhauserstraße wie auch an der Ettstraße
war das hauptsächlichste Gewicht gelegt. Für den Fall
der Erhaltung der Mauthalle mußte deren Verwendung
für Zwecke der Polizeidirektion ins Auge gefaßt werden.
Der Wettbewerb hat 80 Entwürfe gebracht, von denen
26 einen völligen Neubau und 54 die Verwendung der
Mauthalle vorsehen. Das Preisgericht, das Ende Juni d. J.
zusammentrat, hat dahin entschieden, den I. Preis von
12000 M. dem Entwurf mit dem Kennzeichen des Bischofs
stabes der Architekten Delisle & Ingwersen, den II. Preis
von 9000 M. dem Entwurf „Stadtbild I“ der Architekten
Hessemer & Schmidt, sämtlich in München, zu verleihen.
Je ein III. Preis von 6000 M. fiel an die Entwürfe „Großer
Hof“ der Architekten F. C. Scholer und Prof. P. Bonatz-
Stuttgart, und „Weite Gasse“ des Prof. Dr. Theod. Fischer-
München. Je ein IV. Preis von 3000 M. wurde den
Arbeiten „St. Augustinus“ des Prof. Richard Berndl-
München und mit dem Kennzeichen verschlungener Kreise
des Architekten Franz Kuhn-Heidelberg zugesprochen.
Zum Ankauf für je 2000 M. empfohlen und angekauft
wurden die Entwürfe „Areopag“ des Oberingenieurs
Blößner, „e veteribus nova“ des Bauamtsassistenten
Buchert, „Bertillon“ des Prof. Em. v. Seidl-München,
sowie der Entwurf „Pickelhaube“ des Prof. Friedr. Pützer-
Darmstadt.
Von welchen Erwägungen das Preisgericht bei der
Zuteilung der Preise geleitet wurde, geht aus folgender
das Urteil begleitender Erklärung hervor: „Die intensive
Beschäftigung mit den Projekten hat das Preisgericht
zur Ueberzeugung gebracht, daß die Erhaltung der Kirche