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BAUZBITUNG
Nr. 37
Abb. 6
Gegenbeispiel
Abb. 5
Beispiel
zu warnen. Heute möchte ich die Frage erörtern, was
geschehen kann, um Angebot und Nachfrage bei der
Verwertung gewerblicher Schutzrechte auf gesunder Basis
zu fördern. Die Patentverwertung ist bei den derzeit
an die Hand gegebenen Mitteln für viele Erfinder mit
recht erheblichen Kosten verknüpft. Es ist häufig unmöglich,
bei einem Fabrikanten ein Interesse für eine
Erfindung zu erwecken, wenn der Erfinder ihm die Erfindung
nicht so vorführt, daß die Vorteile möglichst klar
hervortreten. Ein solches Vorgehen, richtig durchgeführt,
kostet natürlich Geld und ist schon aus diesem Grunde
für manchen Erfinder überhaupt nicht ausführbar. Ein
mechanisches Anerbieten der zu verwertenden Erfindung
durch Offertbriefe hat, wie die Praxis ergibt, keinen Wert.
Solche Offertbriefe sind selten überzeugend, und der
Fabrikant wird heutzutage mit solchen Anerbietungen
derart überhäuft, daß sie meistens ungelesen in den
Papierkorb wandern, obgleich unter den Angeboten sich
vielleicht Sachen befinden, die bei genauer Betrachtung
für beide Teile zu einer segensreichen Geschäftsverbindung
hätten führen können. Die vielfach recht wertvollen
Erfindungen der großen Anzahl von Handwerkern und
kleinen Erfindern werden meistens durch Verfall der
Schutzrechte der Oeffentlichkeit wieder entzogen, weil
die maßgebenden Stellen in den interessierten Industriekreisen
auf das betreffende Schutzrecht nicht genügend
aufmerksam geworden sind.
Als ein Weg, der zur Erzielung einer Patentverwertung
am meisten Chancen bietet, erscheint mir eine von einwandfreier
Stelle zu veranstaltende Ausstellung von
Erfindungsmodellen, bei welcher auf verhältnismäßig
kleinem Platz ein großes Angebot von auf Verwertung
wartenden Erfindungen gemacht werden kann.
Dieser Weg ist zwar schon beschritten worden, hat aber
bisher keinen durchschlagenden Erfolg gehabt, zunächst,
weil die veranstaltende Stelle nicht immer die erforder-