Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)

23. Oktober 1909 
BAUZBITUNQ 
341 
lohr, Baurat Hengerer und Architekt H. Mehlin 
sowie Direktor Prof. v. Haug und Prof. Holzel 
angehörten, nach eingehender Beratung für die 
Ausführung des Brunnens „Hans im Glück“ mit 
dem geschlossenen Gitter. Von seiten der Künstler 
kommission wurde nichts gescheut, um ein über 
zeugendes Urteil zu erhalten, es wurden zur 
kritischen Prüfung vor der Entscheidung alle drei 
Entwürfe in natürlicher Größe provisorisch auf 
dem Gaisplatz aufgestellt. Für die Wahl war 
folgende Richtlinie maßgebend: der Platz bedingt 
ein in sich geschlossenes, intimes Objekt. Eine 
nur für sich — ohne das Gitter — stehende Figur 
wäre bei weitem nicht so reizvoll. Daß das An 
regendste am Brunnen gerade das Geschlossene 
und Intimste ist, begreift man natürlich vielfach 
nicht. Man will alles auf den Präsentierteller 
gestellt haben, um ja jeglichen tieferen Denkens 
enthoben zu werden. Es ist so ähnlich, wie bei 
der „Freilegung“ berühmter Baudenkmäler. Die 
Bilder am äußeren Gitter sollen anregen, sich mit 
der Geschichte vom Hans im Glück zu befassen. 
Die Mittel- und Hauptfigur ist es, welche als 
Kernpunkt des ganzen Märchens, abgeschlossen 
für sich, zu einer besonders eingehenden Be 
trachtung zwingen soll; man würde, wenn sie frei 
stände, an ihr gedankenlos vorbeilaufen, wie es an 
vielen ähnlichen Objekten wahrgenommen werden 
kann. 
Wir bringen die ganze Ansicht des Brunnens 
bei geöffnetem Gitter vor der Figur und noch das 
freie Mittelstück für sich. Der Brunnen ist eine 
außerordentliche Zierde des neuen aufgebauten 
Stadtteils geworden und ehrt Künstler und Auf 
traggeber in gleicher Weise. Kl. 
Baiiliandwerk 
und Eeiclisversiclieningsordnung 
Das Bauhandwerk kommt aus den Sorgen und Be 
unruhigungen nicht mehr heraus. Koch hat es alle Hände 
voll zu tun, um sich auf das Gesetz zur Sicherung der 
Bauforderungen einzurichten, da ist schon eine neue 
Sorge am Horizont aufgezogen. Wir meinen den Ent 
wurf der Reichsversicherungsordnung. Das Bauhandwerk 
verkennt nicht, daß der Entwurf in sozialpolitischer Be 
ziehung auch manche guten Seiten hat. Aber die Be 
denken überwiegen doch bei weitem. In erster Linie 
wär - e da der Vorschlag betreffend Errichtung von Ver- 
sicherungsämtern zu nennen. Wann der Entwurf dem 
Reichstage zugehen wird, weiß augenblicklich noch nie 
mand. Einmal heißt es, er werde dem Reichstag gleich 
bei seinem Zusammentritt vorliegen, dann wieder wird 
berichtet, das werde erst im Januar der Fall sein. Auf 
jeden Fall ist es eine Geringschätzung aller Interessenten, 
daß bis jetzt noch nicht die Spezialbegründung zu dem 
Entwürfe veröffentlicht worden ist. 
Die Versieh er ungsämter, von denen wir oben bereits 
sprachen, sollen in der Regel für den Bezirk einer unteren 
Verwaltungsbehörde geschaffen werden und gewisser 
maßen einen gemeinsamen lokalen Unterbau für die ver 
schiedenen Zweige der sozialen Versicherung darstellen. 
Das Bauhandwerk sieht der Verwirklichung dieses Ge 
dankens mit der allergrößten Sorge entgegen; zunächst 
aus finanziellen Gründen. Die bisher laut gewordenen 
Schätzungen bezüglich der Kosten dieser neuen Behörde 
rechnen mit jährlichen Ausgaben zwischen 40 und 
100 Millionen Mark. Läßt man auch nur die niedrigste 
Schätzung gelten, dann sind die Aussichten doch auch 
schon trübe genug für das Bauhandwerk, das ja sein 
wohlgefülltes Maß dazu beizutragen hätte. Was dieUnfall- 
„Hans im GHück-Brunnen“ in Stuttgart 
Versicherung betrifft, so machen die Verwaltungskosten 
der sämtlichen Berufsgenossenschaften in ganz Deutsch 
land jährlich nur 10 Millionen Mark aus; die Gehälter 
für die sämtlichen Beamten der gewerblichen Berufs 
genossenschaften betragen zurzeit 6 Millionen Mark. Das 
ist also eine sparsame Verwaltung; und nicht nur das, 
sondern auch eine gut funktionierende Verwaltung; denn 
die Begründung des Entwurfes sagt ja selbst, die Berufs 
genossenschaften hätten ihre Aufgabe durchaus im Sinne 
der Erwartungen des Gesetzgebers erfüllt. Obwohl die 
Verwaltung der Berufsgenossenschaften gut und sparsam 
ist, schlägt der Entwurf doch die Errichtung einer neuen 
Behördenorganisation vor, nämlich der Versicherungs 
ämter. Man steht kopfschüttelnd da und fragt sich er 
staunt, wie die Regierung solche Vorschläge zu verant 
worten gedenkt! Das Bauhandwerk besteht doch zum 
großen Teile aus Mittelstandsleuten, die wahrlich schon 
genug zu tragen haben. Die Zeiten sind schlecht. Noch 
steckt man in der Krisis. Das Terraingeschäft ist still, 
der Baumarkt schwach. Der Winter steht vor der Tür 
und man weiß noch nicht, ob das Frühjahr wirklich die 
schon so lang ersehnte Besserung bringen wird. Die 
kolossale Bewegung in Industriepapieren verschlechtert 
die Aussichten für den Absatz von Pfandbriefen und eine 
neue Versteifung am Geldmärkte steht offenbar bevor. Die 
Geschäftsbedingungen werden im Bauhandwerk sowieso 
immer schwieriger. In solchen Zeiten sollte sich die 
Regierung wirklich hüten, einem Gewerbezweige so schwere 
neue Lasten aufzupacken, wie der Entwurf der Reichs 
versicherungsordnung es beabsichtigt. 
Die Versicherungsämter sind aber auch wegen der 
Befugnisse, welche ihneu zugedacht sind, zu verwerfen.
	        
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