Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)

6.  November  1909

BADZBITUNÖ

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Stücks  von  der  Baumöglichkeit  abhängt,  so  ist  die  Wirkung ­
  in  wirtschaftlicher  Beziehung  zum  mindesten  ungerecht, ­
  zumal
e)  das  Abstandsystem  den  Anforderungen  der
Hygiene  nicht  entspricht,  sondern  vielfach  und  gerade
in  praktisch  häufigen  Fällen  gegenteilige  Wirkung
verursacht.
Vorstehende  beiden  Skizzen  dürften  unter  den  vielen
vorkommenden  Fällen  dies  genügend  dartun.  Der  erste
Fall  zeigt  einen  den  Körper  und  Geist  schädigenden
Raum,  der  dem  Gesetz  zehn-und  mehrfach  genügt;  heim
andern  Fall  handelt  es  sich  um  einen  gesunden  Raum
mit  viel  Sonnenzutritt,  der  aber  dem  Gesetz  nich  entspricht. ­

f)  Die  Tätigkeit  des  schaffenden  Architekten  wird  erschwert ­
  und  seine  Phantasie  ungerecht  bevormundet.
Der  Trieb  zu  raffinierter  Ausnutzung  der  Grundstücke
bzw.  Umgehung  des  Gesetzes  wird  gefördert,  statt  aufgehalten. ­

Dies  sind  die  hauptsächlichsten  Schäden,  welche  die
Praxis  beim  Art.  29  aufweisen  wird.  Durch  besondere
Bestimmungen  kann  wohl  manchem  Gebrechen  etwas
entgegen  gewirkt  werden;  aber  die  Kompliziertheit  und  die
Ungerechtigkeit  der  Wirkungen  wachsen  dabei  progressiv.
Es  hat  die  Zweite  Kammer  mit  der  Flächenregel  zweifellos ­
  ein  großzügiges  Bestreben  nach  Gerechtigkeit  bekundet,
vielleicht  das  Beste,  was  der  Art.  29  bis  jetzt  enthielt.
Die  Erste  Kammer  hat  die  Flächenregel  gestrichen.  Sie
paßte  nicht  zu  den  Abstands-  bzw.  Höhenmaßen  und  zwar
aus  dem  einfachen  Grunde,  weil  hier  kubische,  dort  quadratische ­
  Werte  bestimmt  werden.  Das  gute  Wollen  der
Flächenregel,  große  Schäden  im  großen  zu  bekämpfen,
wurde  damit  fallen  gelassen,  und  zwar  wegen  solcher
Bestimmungen,  die  leicht  zu  ändern  sind,  ohne  daß  der
eigentliche  Zweck  Einbuße  leidet.  Es  wurde  das  Große
dem  Kleinen  geopfert.  Richtiger  wäre  es,  den  guten
Gedanken  der  Flächenregel  festzuhalten  und  die  Mittel  zum
Zweck  zu  ändern  und  diesem  Gedanken  anzupassen.  In
diesem  Sinne  müßte  man  kurzweg  eiu  Verhältnis  aufstellen ­
  zwischen  lichtnehmen  dem  Bau  volumen  und
lichtgebender  Fläche,  wodurch  der  ganze  Kram  der
Abstandsbestimmungen  hinfällig  werden  würde.  Damit
würde  mit  einem  Ruck  Großzügigkeit  erreicht,  das  Verfahren
vereinfacht  und  die  Wirkung  in  jeder  Beziehung  gerecht.
Jetzt  wäre  dem  Architekten  die  ihm  gebührende  Freiheit
gewahrt,  er  könnte  wieder  in  vollem  Umfang  die  Verantwortung ­
  über  seine  Werke  tragen  und  diese  nicht  aufs
Gesetz  abwälzen.  Er  könnte  weiter  die  Stellung  und
Lage  der  Räume  nach  seinem  praktischen  Verständnis
anordnen,  könnte  bei  der  Lichtzufuhr  unbeschränkte
Rücksicht  auf  die  Sonnenstrahlen  nehmen  und  hätte  an
einem  Haus  nicht  mit  vier-  oder  noch  mehrerlei  Gebäudehöhen ­
  zu  rechnen,  sondern  könnte  wieder  einheitliche
Gebäude  schaffen,  die  keinen  Paragraphenstempel  tragen,
sondern  an  denen  die  Staatsgewalt  nur  in  den  großen,
das  öffentliche  Wohl  berührenden  Fragen  erkenntlich
wäre.  So  wäre  das  Gesetz  keine  Qual,  sondern  eine
Erleichterung.  Es  würde  sich,  abgesehen  der  nötigen
nachbarrechtlichen  und  feuerpolizeilichen  Abstandsvorschriften ­
  auf  eine  wissenschaftlich  anerkannte  Regel  konzentrieren. ­
  Und  wahrlich,  der  Hygiene  wäre  besser  gedient, ­
  wenn  sie  von  der  Vernunft  des  Baumeisters,  als
von  der  Gnade  des  Gesetzes  abhängig  wäre.
Max  Mueller.
Die  Ausnutzung  der  Wasserkräfte
in  Bayern
Mit  Rücksicht  auf  die  Preissteigerung  der  Steinkohle
ist  man  allenthalben  bemüht,  die  Wasserkräfte  besser
auszunutzen.  Die  schweizerische  Bahnverwaltung  ist  bestrebt, ­

  die  überschüssigen  Wasserkräfte  nach  und  nach
für  den  Betrieb  der  Eisenbahnen  dienstbar  zu  machen.
Auch  in  Bayern  ist  man  bemüht,  die  reichlich  vorhandenen ­
  Wasserkräfte  für  den  Staat  besser  auszunutzen.
Im  vorigen  Jahre  wurde  vom  Ministerium  des  Innern
ein  internationaler  Wettbewerb  für  die  Verwertung  der
Wasserkräfte  des  Walchenseegebietes  ausgeschrieben.
Von  der  Kommission  für  die  Ausnutzung  der  Wasserkräfte ­
  in  Bayern  war  ein  sehr  umfangreiches,  gut  durchgearbeitetes ­
  Programm  hierfür  aufgestellt  worden.  Es
waren,  wie  seinerzeit  mitgeteilt,  drei  Preise  ausgesetzt
(erster  Preis  20  000  M.,  zweiter  Preis  15  000  M.,  dritter
Preis  10000  M.).  Die  Entwürfe  für  den  Ausbau  der
Kraftanlagen  mußten  genaue  Pläne  für  die  baulichen
Anlagen  und  maschinellen  Einrichtungen  nebst  Kostenvoranschlag ­
  enthalten.  Im  ganzen  liefen  31  Entwürfe
ein.  Der  erste  Preis  wurde  Dyckerhoff  &  Widmann,
A.-G.,  in  Nürnberg  mit  Oberbaurat  Dr.  Kinzer  in  Wien,
der  Maschinenfabrik  Augsburg-Nürnberg  mit  Prof.  Reichel
in  Charlottenburg  sowie  den  Siemen  s-Schuckertwerken
in  Berlin  zuerkannt.  Den  zweiten  Preis  erhielten  A.-G.
Motor  in  Baden  (Schweiz)  und  von  Brown,  Boveri  &  Cie.,
A.-G.,  in  Mannheim-Käfertal.  Den  dritten  Preis  Geh.
Oberbaurat  Schmick  in  Darmstadt  und  Allgemeine  Elektrizitätsgesellschaft ­
  in  Berlin  mit  Baugeschäft  Heilmann
&  Littmann,  G.  m.  b.  H.,  in  München.  Außerdem  wurden
noch  drei  weitere  Preise  von  je  5000  M.  vergeben.
Welche  Fülle  von  Arbeit  in  den  eingegangenen  Entwürfen ­
  aufgespeichert  ist,  geht  daraus  hervor,  daß  die
Preisrichter  selbst  den  einzelnen  Entwurf  zu  etwa
25  000  M.  bewerten.
Die  Kraftergebnisse  der  Projekte  wechseln  zwischen
71700  PS.  und  48  870  PS.  Die  Baukosten  für  die  Gesamtanlage ­
  beziffern  sich  zwischen  31819  000  M.  und
21157  000  M.  Aus  diesen  Zahlen  geht  zur  Genüge  hervor, ­
  welch  umfangreiches  Werk  diese  Kraftanlage  später
darstellt.  Der  Ausbau  des  ganzen  Werkes  ist  in  drei
Zeitabschnitten  geplant.  Außerordentlich  günstig  ist  bei
dieser  einzigartigen  Kraftanlage  der  Umstand,  daß  der
Kochelsee  200  m  tiefer  liegt  als  der  Walchensee.  M.
Bauteclinisclie  Bimdscliau
Neues  Verbund  -  Rauch-  und  Lüftungskainin.
Der  Bau  unsrer  Rauchkamine  hat  nun  endlich  eine  Neuerung ­
  und  wesentliche  Verbesserung  erfahren,  durch  die
Herrn  Direktor  Schofer,  Waiblingen,  in  verschiedenen
Staaten  patentierten  und  gesetzlich  geschützten  Schoferschen
  „Verbund-Rauch-  und  Lüftungskamine“.
Die  Neuerung  und  vielseitige  Verbesserung  stützt
sich  auf  Konstruktion,  Material  und  auch  auf  die  Ausführung. ­
  Das  Kamin  wird  nicht  mehr  gemauert,  sondern
aus  langen  Schäften  in  einem  Stück  aufgehaut.  Die
Schäfte  werden  aus  Ziegelschotterbeton  gefertigt.  Das
Kaminrohr  ist  mit  Lüftungskammern  umgehen  und
wirkt  gleichzeitig  als  Rauch-  und  Lüftungsschlot,  wird
ohne  jede  Vertikalfuge  hergestellt,  seine  wenigen  Horizoutalfugen
  sind  derart  versetzt,  daß  die  innere  Fuge
wesentlich  höher  als  die  Fuge  der  äußeren  Wand  liegt.
Das  Schoferkamin  ist  dadurch  unbedingt  feuersicher
und  kann  sogar  ohne  Abstand  oder  Isolierung  in  jedes
Holz  werk  gefahrlos  eingebaut  werden.  Während  zwölf
Stunden  wurde  eiu  solches  Kamin  (unvermauert,  also
ohne  Mörtelfuge)  überheizt  und  mit  Stroh  eingebeugt,
ohne  daß  es  möglich  war,  das  außenliegende  Stroh  und
Holzwerk  etwas  zu  erwärmen,  denn  die  amtlichen  Proben
ergaben  in  den  das  Rauchrohr  umgebenden  Lüftungsschloten ­
  fast  die  gleiche  Temperatur,  wie  die  der
Außenluft.
Durch  die  Isolierungsschächte  wird  die  Abkühlung
der  Rauchgase  auf  ein  Mindestmaß  beschränkt,  Wasserdämpfe ­
  aus  Kücheu,  Waschküchen,  Bädern,  von  Gas-
            
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