6. November 1909
BADZBITUNÖ
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Stücks von der Baumöglichkeit abhängt, so ist die Wirkung
in wirtschaftlicher Beziehung zum mindesten ungerecht,
zumal
e) das Abstandsystem den Anforderungen der
Hygiene nicht entspricht, sondern vielfach und gerade
in praktisch häufigen Fällen gegenteilige Wirkung
verursacht.
Vorstehende beiden Skizzen dürften unter den vielen
vorkommenden Fällen dies genügend dartun. Der erste
Fall zeigt einen den Körper und Geist schädigenden
Raum, der dem Gesetz zehn-und mehrfach genügt; heim
andern Fall handelt es sich um einen gesunden Raum
mit viel Sonnenzutritt, der aber dem Gesetz nich entspricht.
f) Die Tätigkeit des schaffenden Architekten wird erschwert
und seine Phantasie ungerecht bevormundet.
Der Trieb zu raffinierter Ausnutzung der Grundstücke
bzw. Umgehung des Gesetzes wird gefördert, statt aufgehalten.
Dies sind die hauptsächlichsten Schäden, welche die
Praxis beim Art. 29 aufweisen wird. Durch besondere
Bestimmungen kann wohl manchem Gebrechen etwas
entgegen gewirkt werden; aber die Kompliziertheit und die
Ungerechtigkeit der Wirkungen wachsen dabei progressiv.
Es hat die Zweite Kammer mit der Flächenregel zweifellos
ein großzügiges Bestreben nach Gerechtigkeit bekundet,
vielleicht das Beste, was der Art. 29 bis jetzt enthielt.
Die Erste Kammer hat die Flächenregel gestrichen. Sie
paßte nicht zu den Abstands- bzw. Höhenmaßen und zwar
aus dem einfachen Grunde, weil hier kubische, dort quadratische
Werte bestimmt werden. Das gute Wollen der
Flächenregel, große Schäden im großen zu bekämpfen,
wurde damit fallen gelassen, und zwar wegen solcher
Bestimmungen, die leicht zu ändern sind, ohne daß der
eigentliche Zweck Einbuße leidet. Es wurde das Große
dem Kleinen geopfert. Richtiger wäre es, den guten
Gedanken der Flächenregel festzuhalten und die Mittel zum
Zweck zu ändern und diesem Gedanken anzupassen. In
diesem Sinne müßte man kurzweg eiu Verhältnis aufstellen
zwischen lichtnehmen dem Bau volumen und
lichtgebender Fläche, wodurch der ganze Kram der
Abstandsbestimmungen hinfällig werden würde. Damit
würde mit einem Ruck Großzügigkeit erreicht, das Verfahren
vereinfacht und die Wirkung in jeder Beziehung gerecht.
Jetzt wäre dem Architekten die ihm gebührende Freiheit
gewahrt, er könnte wieder in vollem Umfang die Verantwortung
über seine Werke tragen und diese nicht aufs
Gesetz abwälzen. Er könnte weiter die Stellung und
Lage der Räume nach seinem praktischen Verständnis
anordnen, könnte bei der Lichtzufuhr unbeschränkte
Rücksicht auf die Sonnenstrahlen nehmen und hätte an
einem Haus nicht mit vier- oder noch mehrerlei Gebäudehöhen
zu rechnen, sondern könnte wieder einheitliche
Gebäude schaffen, die keinen Paragraphenstempel tragen,
sondern an denen die Staatsgewalt nur in den großen,
das öffentliche Wohl berührenden Fragen erkenntlich
wäre. So wäre das Gesetz keine Qual, sondern eine
Erleichterung. Es würde sich, abgesehen der nötigen
nachbarrechtlichen und feuerpolizeilichen Abstandsvorschriften
auf eine wissenschaftlich anerkannte Regel konzentrieren.
Und wahrlich, der Hygiene wäre besser gedient,
wenn sie von der Vernunft des Baumeisters, als
von der Gnade des Gesetzes abhängig wäre.
Max Mueller.
Die Ausnutzung der Wasserkräfte
in Bayern
Mit Rücksicht auf die Preissteigerung der Steinkohle
ist man allenthalben bemüht, die Wasserkräfte besser
auszunutzen. Die schweizerische Bahnverwaltung ist bestrebt,
die überschüssigen Wasserkräfte nach und nach
für den Betrieb der Eisenbahnen dienstbar zu machen.
Auch in Bayern ist man bemüht, die reichlich vorhandenen
Wasserkräfte für den Staat besser auszunutzen.
Im vorigen Jahre wurde vom Ministerium des Innern
ein internationaler Wettbewerb für die Verwertung der
Wasserkräfte des Walchenseegebietes ausgeschrieben.
Von der Kommission für die Ausnutzung der Wasserkräfte
in Bayern war ein sehr umfangreiches, gut durchgearbeitetes
Programm hierfür aufgestellt worden. Es
waren, wie seinerzeit mitgeteilt, drei Preise ausgesetzt
(erster Preis 20 000 M., zweiter Preis 15 000 M., dritter
Preis 10000 M.). Die Entwürfe für den Ausbau der
Kraftanlagen mußten genaue Pläne für die baulichen
Anlagen und maschinellen Einrichtungen nebst Kostenvoranschlag
enthalten. Im ganzen liefen 31 Entwürfe
ein. Der erste Preis wurde Dyckerhoff & Widmann,
A.-G., in Nürnberg mit Oberbaurat Dr. Kinzer in Wien,
der Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg mit Prof. Reichel
in Charlottenburg sowie den Siemen s-Schuckertwerken
in Berlin zuerkannt. Den zweiten Preis erhielten A.-G.
Motor in Baden (Schweiz) und von Brown, Boveri & Cie.,
A.-G., in Mannheim-Käfertal. Den dritten Preis Geh.
Oberbaurat Schmick in Darmstadt und Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft
in Berlin mit Baugeschäft Heilmann
& Littmann, G. m. b. H., in München. Außerdem wurden
noch drei weitere Preise von je 5000 M. vergeben.
Welche Fülle von Arbeit in den eingegangenen Entwürfen
aufgespeichert ist, geht daraus hervor, daß die
Preisrichter selbst den einzelnen Entwurf zu etwa
25 000 M. bewerten.
Die Kraftergebnisse der Projekte wechseln zwischen
71700 PS. und 48 870 PS. Die Baukosten für die Gesamtanlage
beziffern sich zwischen 31819 000 M. und
21157 000 M. Aus diesen Zahlen geht zur Genüge hervor,
welch umfangreiches Werk diese Kraftanlage später
darstellt. Der Ausbau des ganzen Werkes ist in drei
Zeitabschnitten geplant. Außerordentlich günstig ist bei
dieser einzigartigen Kraftanlage der Umstand, daß der
Kochelsee 200 m tiefer liegt als der Walchensee. M.
Bauteclinisclie Bimdscliau
Neues Verbund - Rauch- und Lüftungskainin.
Der Bau unsrer Rauchkamine hat nun endlich eine Neuerung
und wesentliche Verbesserung erfahren, durch die
Herrn Direktor Schofer, Waiblingen, in verschiedenen
Staaten patentierten und gesetzlich geschützten Schoferschen
„Verbund-Rauch- und Lüftungskamine“.
Die Neuerung und vielseitige Verbesserung stützt
sich auf Konstruktion, Material und auch auf die Ausführung.
Das Kamin wird nicht mehr gemauert, sondern
aus langen Schäften in einem Stück aufgehaut. Die
Schäfte werden aus Ziegelschotterbeton gefertigt. Das
Kaminrohr ist mit Lüftungskammern umgehen und
wirkt gleichzeitig als Rauch- und Lüftungsschlot, wird
ohne jede Vertikalfuge hergestellt, seine wenigen Horizoutalfugen
sind derart versetzt, daß die innere Fuge
wesentlich höher als die Fuge der äußeren Wand liegt.
Das Schoferkamin ist dadurch unbedingt feuersicher
und kann sogar ohne Abstand oder Isolierung in jedes
Holz werk gefahrlos eingebaut werden. Während zwölf
Stunden wurde eiu solches Kamin (unvermauert, also
ohne Mörtelfuge) überheizt und mit Stroh eingebeugt,
ohne daß es möglich war, das außenliegende Stroh und
Holzwerk etwas zu erwärmen, denn die amtlichen Proben
ergaben in den das Rauchrohr umgebenden Lüftungsschloten
fast die gleiche Temperatur, wie die der
Außenluft.
Durch die Isolierungsschächte wird die Abkühlung
der Rauchgase auf ein Mindestmaß beschränkt, Wasserdämpfe
aus Kücheu, Waschküchen, Bädern, von Gas-