Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)

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BAÜZBITUNG 
Nr. 47 
den Mauerteile des Gebäudes (z. B. schwerbelastete 
Pfeiler) mit besonderer Farbe im Querschnitt kenntlich 
zu machen, nach erfolgter Erhebung der Anklage wieder 
als irrtümlich zurückgenommen haben. Fohrmann hatte 
sich nämlich darauf berufen, er habe die Grundrisse 
der oberen Stockwerke oder eine Ansicht der Lichthof 
außenseite zur Zeit der Erbauung der unteren Teile 
des Pfeilers D von der Bauleitung nicht erhalten können, 
und dieses Fehlen habe ihn zu einer andern, minder 
wertigen Herstellung (Betonkern mit Vorgesetztem Back 
steingemäuer aus Kalkspeis) veranlaßt, ohne daß die Bau 
leitung hiergegen etwas erinnert hätte. 
Wenn Herr Woltz am Schluß seines Aufsatzes für 
den Architekten die Lehre zieht, „die Fertigung von 
Konstruktionszeichnungen ganz abzulehnen, sobald es sich 
zeigt, daß der Generalunternehmer sich doch nicht daran 
hält“, so mag dieser Grundsatz ganz richtig und emp 
fehlenswert sein, um den planentwerfenden Architekten 
vor strafrechtlicher Verfolgung von Haus aus sicherzu 
stellen, aber für die Folgen des Abschlusses eines solchen 
Vertrags können, wenn das Unglück geschehen ist, die 
gerichtlichen Sachverständigen sowenig verantwortlich 
gemacht werden als dafür, daß der Staatsanwalt gegen 
ihn auf Grund der Zuschiebung eines Teils der Verant 
wortung von seiten des Angeschuldigten Fohrmann Klage 
erhebt. 
Auch mit der durch die Strafkammer getroffenen 
Auswahl der gerichtlichen Sachverständigen kann sich 
Herr Woltz nicht einverstanden erklären. Er schreibt, 
diese hätten es grundsätzlich ablehnen sollen, „Fälle zu 
begutachten bzw. Fragen zu erörtern, die auf einem Ge 
biete liegen, auf dem sie nicht durch tagtägliche üebung 
ganz und gar zu Hause sind, da sonst notwendig eine 
Unsicherheit, eine ausweichende Art des Gutachtens 
herauskommt, mit welcher der Sache nicht gedient ist, 
die aber für gewisse Beteiligte recht unangenehme Folgen 
haben kann“. Ich weiß nicht, ob das Gericht einigen 
Wert darauf gelegt hat, daß die von ihm gewählten 
Sachverständigen eine weitgehende Unabhängigkeit in 
ihrer Stellung als Professoren technischer Lehranstalten 
besitzen, oder ob es größeres Gewicht darauf gelegt hat, 
daß diese neben dem Besitz der erforderlichen praktischen 
Kenntnisse die Statik der Baukonstruktionen beherrschen. 
Einerlei, immerhin sollte man meinen, daß eine neunzehn 
jährige Baupraxis mit zahlreichen Ausführungen im Tief- 
und im Hochbau und die Erfahrung einer sechsjährigen 
Tätigkeit als technischer Referent bei der Ministerial- 
abteilung für das Hochbauwesen ausreichen sollte, eine 
lediglich konstruktive Frage mit Sachkenntnis zu be 
handeln. Wie anders wäre denn der Satz in der Urteils 
begründung denkbar: „Die Strafkammer ist auf Grund 
der Gutachten der Sachverständigen Mörike und Gunzen 
hauser, die von denen der meisten übrigen Sachverstän 
digen erheblich unterstützt wurden, zu der Ueberzeugung 
gekommen, daß u. s. w.“ Es ist eine beliebte, aber auch 
durchsichtige Taktik der Pai'teien und ihrer Anwälte, 
die unabhängigen Sachverständigen des Gerichts ent 
weder nach der Seite der Praxis — und am eingestürzten 
Haus waren ja nur „Praktiker“ tätig — oder nach der 
Seite der Wissenschaft als ungenügend anzuzweifeln, 
um die Wirkung unbequemer Gutachten, deren Sachlich 
keit schwer beizukommen ist, abzuschwächen und so auf 
das Gericht einzuwirken. Zu der Aufforderung des Herrn 
Woltz, solch rein konstruktiven Fragen — um architek 
tonisch-künstlerische handelte es sich nicht — als Bau 
ingenieur aus dem Weg zu gehen, lag um so weniger 
Grund vor, als er selbst im eignen Interesse zwei Bau 
ingenieure (Prof. Mörsch und Dr.-lng. Frank) mit der 
Anfertigung von Gutachten über die Ursache des Ein 
sturzes beauftragt hatte, üebrigens möchten wir be 
merken, daß die Uebernahrae des Amtes eines gericht 
lichen Sachverständigen erfahrungsmäßig keineswegs ein 
gesuchtes ist. Der Grund für die Unbeliebtheit dieses 
Amtes, dem man sich nur beim Vorliegen triftiger, vom 
Gericht anerkannter Gründe zu entziehen vermag, dürfte 
aber vor allem darin zu suchen sein, daß es nicht zu den 
Annehmlichkeiten zählt, sich und seine Mitarbeiter gegen 
Verdächtigungen aller Art, sei es während, sei es nach 
der Gerichtsverhandlung zu schützen. 
(Schluß folgt.) 
Tarifverliandhmgen im deutschen Bau 
gewerbe 
Am 31. März 1910 laufen fast in ganz Deutschland 
die Tarifverträge für das Baugewerbe ab. Be 
kanntlich war schon bei dem letzten Abschluß der Ver 
träge im Jahre 1908 eine einheitliche Behandlung der 
Tarifabmachungen dadurch zustande gebracht worden, 
daß von den Zentralorganisationeh der Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer ein Vertragsmuster vereinbart worden war, 
welches die grundsätzlichen, allen Tarifverträgen gemein 
samen Bestimmungen enthielt. Dieses Vertragsmuster 
mußte den Verträgen, welche die einzelnen Landes-, 
Bezirks- und Ortsverbände in Deutschland abschlossen, 
zugrunde gelegt werden. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer 
haben nun zum Ablauf der Tarifverträge Abänderungs 
anträge zu dem Tarifvertragsmuster eingebracht. Die 
Verhandlungen über ein neues Tarifvertragsmuster haben 
nun dieser Tage in Berlin stattgefunden. Die Arbeitgeber 
des deutschen Baugewerbes waren in diesen Verhand 
lungen durch den Deutschen Arbeitgeberbund für das 
Baugewerbe, und zwar durch eine zu diesem Zweck er 
nannte Dreizehnerkommission vertreten. Von Arbeit 
nehmerseite beteiligten sich die Zentralverbände der 
Maurer, Zimmerer und Bauhilfsarbeiter sowie der Ver 
band christlicher Bauhandwerker und Bauhilfsarbeiter au 
den Verhandlungen. In Vertretung des erkrankten Bau 
rats und Landtagsabgeordneten Feilsch leitete Baumeister 
Heuer-Berlin die Verhandlungen. Zweifellos gehören 
diese Verhandlungen zu den bedeutungsvollsten, die je 
mals bisher auf dem Gebiete des Tarifvertragswesens 
stattgefunden haben. Ihr endgültiger Ausgang ent 
scheidet über Krieg und Frieden im gesamten deutschen 
Baugewerbe, da mehr als 22 000 Baugeschäfte und weit 
über 300 000 Arbeitnehmer von dem Schicksal dieser 
Tarifabmachungen getroffen werden. Bisher sind die 
gegenseitigen Abänderungsanträge zum Tarifvertragsmuster 
ausgetauscht worden, und es haben sich dabei schwer 
wiegende Differenzen zwischen den beiden Parteien er 
geben. Die Verhandlungen haben sie nicht beseitigt und 
mußten daher abgebrochen werden. Die Parteien haben 
verabredet, die Verhandlungen später wieder aufzunehmen, 
sich aber über einen neuen Termin für die Fortsetzung 
ihrer Beratungen noch nicht ausgesprochen. Es wäre 
mit Rücksicht auf die große Bedeutung des Baugewerbes 
für unser gesamtes gewerbliches Leben dringend zu 
wünschen, daß die Verhandlungen zu einer friedlichen 
Verständigung führen, damit unserm Wirtschaftsleben im 
Frühjahr nächsten Jahres die schweren Erschütterungen 
so umfassender gewerblicher Kämpfe erspart bleiben. 
Bauerngeliöft 
Architekt J. Hohlbauoh -Geislingen 
Betrachten wir unsre reizvollen schwäbischen Dörfer 
beim Durchwandern näher, so finden wir leider auch bei 
neuerstellten Bauernhäusern, daß der alte heimatliche 
Typ verlassen worden ist und geradezu traurige Backstein 
häuser mit ihren toten, oft in schlechten Farben zu 
sammenwirkenden Zementdächern an seine Stelle getreten
	        
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