30. Januar 1909
BAUZEITUNG
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Wettbewerb für ein Forstwarthaus in St. Peter in Baden In engster Wahl
Verfasser Architekt H. Leiber-Konstanz
hängt von der sogenannten Lichtgüte der Fenster
fläche ab. Darunter verstehe ich die prozentische
Angabe, wie viel von dem völlig freien Himmelslicht
durch die gegenüberliegenden Häuser noch übrig ge
blieben ist. Wenn also zum Beispiel ein sonst frei
gelegenes Fenster durch eine hart neben ihm sehr weit
und sehr hoch vorspringende Mauer verdunkelt würde,
so würde in diesem Falle nahezu die Hälfte des bei ganz
freier Lage vorhandenen Lichtes durch jene Mauer abge
fangen werden und die Lichtgüte des Fensters wäre auf
nahezu 60 °/ 0 auzugeben. In andern Fällen ist diese
Lichtgüte zwar nicht ganz so einfach auszurechnen.
Aber man kann sie doch entweder mit geeigneten
Formeln verhältnismäßig leicht berechnen oder mit Hilfe
eines dazu von Herrn H. Heustreu-Kiel fabrizierten ein
fachen Zeichenapparates in wenigen Minuten graphisch
ermitteln, oder nötigenfalls nach einiger Hebung mit
demselben Apparate auch im Augenblicke genügend
abschätzen.
Wenn man nun diesem Prozentsatz der Lichtgtite
entsprechend die wirkliche Fenstergröße verkleinert und
diese so reduzierte Zahl in Verhältnis zu der
Bodenfläche setzt, so gewinnt man dadurch einen ganz
außerordentlich viel besseren Maßstab zur Beurteilung
der Lichtverhältnisse. Um diese Rechnung an einem
bestimmten Beispiel zu erläutern, sei angenommen, daß
ein Wohnzimmer 30 qm Bodenfläche und eine gesamte
Fensterglasfläche von 3 qm besitze. Dann ist, in der
herkömmlichen Weise berechnet, das Verhältnis von
Fenster- zu Bodenfläche wie 1 : 10, oder die Fenster
größe beträgt 10 °/ 0 der Bodenfläche. Nun möge diesen
Fenstern ein Haus vorgebaut sein, welches die Hälfte
des Lichtes wegnimmt, so daß die Lichtgüte der Fenster
jetzt 5O°/ 0 wird. Alsdann wäre dann bei der neuen
Berechnungsweise die Fensterfläche nur zu 60% ihrer
wirklichen Größe, d, h. zu 1,5 qm in Anrechnung zu
bringen und das neue „reduzierte“ Verhältnis von Glas-
zu Bodenfläche wäre jetzt wie 1,5 : 30 oder wie 1 : 20.
Es beträgt also nicht mehr 10 °/o, sondern nur noch 6%.
Man würde also nach dem alten Verfahren die Licht
zufuhr zu diesem Zimmer auf das Doppelte des wahren
Wertes angegeben haben.
Bei dem neuen Verfahren bleibt der formale Vorteil
bestehen, daß man die gesetzlichen Vorschriften wie
bisher durch eine einzige Zahl festlegen kann. Wie
hoch diese Zahl, die nun natürlich eine Aenderung er
fahren müßte, zu bemessen sein wird, muß allerdings
sorgfältig erwogen werden. Wie auch bisher wird man
für die verschiedenen Zwecke, denen die Wohnräume
dienen, verschiedene Normen festsetzen müssen. So
werden für ein Schul- oder Arbeitszimmer in dem neuen
Maße etwa 8—10% reduzierter Fensterfläche, für ein
gewöhnliches gutes Wohn- oder Schlafzimmer 6% und
als gesetzliches Minimum für ein solches Zimmer viel
leicht 1—2% zu verlangen sein. Aber wie gesagt,
würde die definitive Festlegung dieser Zahlen und ihre
eventuelle Anpassung an verschiedene örtliche Verhält
nisse noch weiterer üeberlegung bedürftig sein, auf
welche an dieser Stelle einzugehen zu weit führen würde.
Falls es gelingen sollte, die in Betracht kommenden
Baubehörden für die in kurzem dargelegte Neuerung zu
interessieren, so würde dadurch, wie ich glaube, eine
sehr wesentliche und hygienisch höchst wertvolle Ver
besserung der bisherigen baupolizeilichen Vorschriften
mit einem verhältnismäßig kleinen Aufwand an Mühe
zu erreichen sein.
Denkmalpflege in Bayern
Im Schwab. Merkur ergreift Prof. Dr. Gradmann
das Wort, um auf die bedeutenden Fortschritte, welche
die Denkmalpflege in Bayern genommen, hinzuweisen und
dieses Vorgehen uns als ein nachahmenswertes Muster
vorzuhalten. Nach seiner Darlegung ist das „General
konservatorium der Kunstdenkmale und Altertümer
Bayerns“ als selbständige Behörde ins Leben getreten,
nachdem bisher ihre Aufgaben von den Beamten des
Nationalmuseums erledigt wurden. Fünf Kunsthistoriker
und fünf Künstler bilden den Stab des Generalkonser
vators. Unter den Künstlern sind Maler, Architekten und
andre Spezialisten in Restaurationen; unter den Wissen
schaftern zwei Prähistoriker, deren einer seinen Amtssitz
in Würzburg haben wird. Im übrigen hat die Behörde
ihren Sitz in München und zwar im Studiengebäude des