Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)

30. Januar 1909 
BAUZEITUNG 
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Wettbewerb für ein Forstwarthaus in St. Peter in Baden In engster Wahl 
Verfasser Architekt H. Leiber-Konstanz 
hängt von der sogenannten Lichtgüte der Fenster 
fläche ab. Darunter verstehe ich die prozentische 
Angabe, wie viel von dem völlig freien Himmelslicht 
durch die gegenüberliegenden Häuser noch übrig ge 
blieben ist. Wenn also zum Beispiel ein sonst frei 
gelegenes Fenster durch eine hart neben ihm sehr weit 
und sehr hoch vorspringende Mauer verdunkelt würde, 
so würde in diesem Falle nahezu die Hälfte des bei ganz 
freier Lage vorhandenen Lichtes durch jene Mauer abge 
fangen werden und die Lichtgüte des Fensters wäre auf 
nahezu 60 °/ 0 auzugeben. In andern Fällen ist diese 
Lichtgüte zwar nicht ganz so einfach auszurechnen. 
Aber man kann sie doch entweder mit geeigneten 
Formeln verhältnismäßig leicht berechnen oder mit Hilfe 
eines dazu von Herrn H. Heustreu-Kiel fabrizierten ein 
fachen Zeichenapparates in wenigen Minuten graphisch 
ermitteln, oder nötigenfalls nach einiger Hebung mit 
demselben Apparate auch im Augenblicke genügend 
abschätzen. 
Wenn man nun diesem Prozentsatz der Lichtgtite 
entsprechend die wirkliche Fenstergröße verkleinert und 
diese so reduzierte Zahl in Verhältnis zu der 
Bodenfläche setzt, so gewinnt man dadurch einen ganz 
außerordentlich viel besseren Maßstab zur Beurteilung 
der Lichtverhältnisse. Um diese Rechnung an einem 
bestimmten Beispiel zu erläutern, sei angenommen, daß 
ein Wohnzimmer 30 qm Bodenfläche und eine gesamte 
Fensterglasfläche von 3 qm besitze. Dann ist, in der 
herkömmlichen Weise berechnet, das Verhältnis von 
Fenster- zu Bodenfläche wie 1 : 10, oder die Fenster 
größe beträgt 10 °/ 0 der Bodenfläche. Nun möge diesen 
Fenstern ein Haus vorgebaut sein, welches die Hälfte 
des Lichtes wegnimmt, so daß die Lichtgüte der Fenster 
jetzt 5O°/ 0 wird. Alsdann wäre dann bei der neuen 
Berechnungsweise die Fensterfläche nur zu 60% ihrer 
wirklichen Größe, d, h. zu 1,5 qm in Anrechnung zu 
bringen und das neue „reduzierte“ Verhältnis von Glas- 
zu Bodenfläche wäre jetzt wie 1,5 : 30 oder wie 1 : 20. 
Es beträgt also nicht mehr 10 °/o, sondern nur noch 6%. 
Man würde also nach dem alten Verfahren die Licht 
zufuhr zu diesem Zimmer auf das Doppelte des wahren 
Wertes angegeben haben. 
Bei dem neuen Verfahren bleibt der formale Vorteil 
bestehen, daß man die gesetzlichen Vorschriften wie 
bisher durch eine einzige Zahl festlegen kann. Wie 
hoch diese Zahl, die nun natürlich eine Aenderung er 
fahren müßte, zu bemessen sein wird, muß allerdings 
sorgfältig erwogen werden. Wie auch bisher wird man 
für die verschiedenen Zwecke, denen die Wohnräume 
dienen, verschiedene Normen festsetzen müssen. So 
werden für ein Schul- oder Arbeitszimmer in dem neuen 
Maße etwa 8—10% reduzierter Fensterfläche, für ein 
gewöhnliches gutes Wohn- oder Schlafzimmer 6% und 
als gesetzliches Minimum für ein solches Zimmer viel 
leicht 1—2% zu verlangen sein. Aber wie gesagt, 
würde die definitive Festlegung dieser Zahlen und ihre 
eventuelle Anpassung an verschiedene örtliche Verhält 
nisse noch weiterer üeberlegung bedürftig sein, auf 
welche an dieser Stelle einzugehen zu weit führen würde. 
Falls es gelingen sollte, die in Betracht kommenden 
Baubehörden für die in kurzem dargelegte Neuerung zu 
interessieren, so würde dadurch, wie ich glaube, eine 
sehr wesentliche und hygienisch höchst wertvolle Ver 
besserung der bisherigen baupolizeilichen Vorschriften 
mit einem verhältnismäßig kleinen Aufwand an Mühe 
zu erreichen sein. 
Denkmalpflege in Bayern 
Im Schwab. Merkur ergreift Prof. Dr. Gradmann 
das Wort, um auf die bedeutenden Fortschritte, welche 
die Denkmalpflege in Bayern genommen, hinzuweisen und 
dieses Vorgehen uns als ein nachahmenswertes Muster 
vorzuhalten. Nach seiner Darlegung ist das „General 
konservatorium der Kunstdenkmale und Altertümer 
Bayerns“ als selbständige Behörde ins Leben getreten, 
nachdem bisher ihre Aufgaben von den Beamten des 
Nationalmuseums erledigt wurden. Fünf Kunsthistoriker 
und fünf Künstler bilden den Stab des Generalkonser 
vators. Unter den Künstlern sind Maler, Architekten und 
andre Spezialisten in Restaurationen; unter den Wissen 
schaftern zwei Prähistoriker, deren einer seinen Amtssitz 
in Würzburg haben wird. Im übrigen hat die Behörde 
ihren Sitz in München und zwar im Studiengebäude des
	        

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