Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)

6.  Februar  1909

BAUZEITUNG

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Kennwort  „Herbst“  Ein  III.  Preis
Verfasser  Regierungsbauführer  \V.  Hoffman  n  und  Alb.  Leypoldt-Reutlingen

Bodenreform  und  Bauordnung
Die  Landesversammlung  der  Gruppe  Württemberg
des  Bundes  der  deutschen  Bodenreformer  tagte  am
31.  Januar  in  Stuttgart.  Nach  dem  Geschäftsbericht  hat
der  Bund  etwa  200  Mitglieder  in  Württemberg,  ein  besonderer ­
  Erfolg  wurde  in  Heilbronn  erzielt.  lieber
25  Gemeinden  gehören  in  Württemberg  dem  Bund  an,
ebenso  die  Staatsregierung  mit  der  Hochbauabteilung
des  Ministeriums  des  Innern.  Die  Versammlung  beschäftigte ­
  sich  eingehend  mit  der  neuen  Bauordnung.
Der  erste  Redner,  Oberbürgermeister  Dr.  J  äckle-Heidenheim,
  wies  darauf  hin,  daß  die  Bauordnung  allein  eine
Lösung  der  Wohnungsfrage  nicht  herbeiführen  könne,  in
ihrem  wichtigsten  Teil  sei  letztere  nichts  weiter  wie  eine
Bodenfrage.  Auch  in  Württemberg  müsse  demnach  mit
der  Neuordnung  des  Baurechts  eine  Reform  des  Bodenrechts ­
  verbunden  werden.  Zu  begrüßen  sei  es,  daß  die
neue  Bauordnung  der  Weiträumigkeit  in  großem  Maße
Rechnung  trage,  und  der  Regierung  gebühre  Dank  für
die  energische,  wenn  auch  nicht  immer  erfolgreiche  Vertretung ­
  ihres  Standpunkts  bei  den  Beratungen  in  der
Zweiten  Kammer.  In  seiner  Würdigung  der  einzelnen
Artikel  bezeichnet^  der  Redner  als  einen  Fortschritt  die
Bausperre  und  das  Enteignungsrecht  der  Gemeinden  für
Straßenplatz.  Besser  als  die  Anliegerbeiträge  würde
aber  die  im  Art.  15  angestrebte  Besteuerung  des  Bodens
wirken.  Man  solle  daher  den  Gemeinden  die  Wertzuwachssteuer ­
  geben,  die  nicht  nur  den  Vorzug  größerer
Gerechtigkeit  habe,  sondern  auch  das  Angebot  von  Bauland ­
  vermehren  würde.  Eine  Festsetzung  der  Höchstgrenze ­
  für  die  Anzahl  der  Geschosse  sei  zu  erstreben
gewesen.  Die  allgemeinen  Vorschriften  des  Art.  38
genügten  nicht.  Hier  sei  wohl  für  die  Feuersicherheit
genügend  Sorge  getragen  worden,  nicht  aber  für  die
Gesundheit,  geschweige  denn  für  die  Behaglichkeit  der
Menschen.  Der  Redner  faßte  sein  Urteil  über  die  neue
Bauordnung,  wie  sie  aus  den  Beschlüssen  der  Zweiten
Kammer  hervorging,  dahin  zusammen,  daß  man  die
großen  Fortschritte  gegenüber  dem  bisherigen  Recht
anerkennen  müsse;  man  dürfe  sich  aber  auch  nicht  verhehlen, ­
  daß  sie  in  wichtigen  Teilen  noch  nicht  den  gerechten ­
  Forderungen  entspreche.
In  der  Besprechung  sprach  sich  u.  a.  Oberbaurat
Prof.  Baumeis  ter  -  Karlsruhe  über  die  Bauordnung
vom  Standpunkt  des  Technikers  aus  und  bezeichnete
dabei  das  dreistöckige  Wohnhaus  als  die  vernünftigste

Form,  die  durch  die  Bauordnung  begünstigt  werden
sollte.  Weiter  forderte  er  den  Erlaß  einer  Reichsbauordnung ­
  und  zog  einen  Vergleich  mit  den  Bestimmungen
in  Sachsen,  Baden  und  Oesterreich.  Oberbaurat  Findeisen-Stuttgart ­
  dankte  als  Mitarbeiter  an  der  neuen
Bauordnung  für  die  erhaltenen  Anregungen.  Er  hielt
es  für  besser,  daß  die  Bestimmungen  Uber  die  innere
Weiträumigkeit  durch  Verordnung  geregelt  werden.  So
sei  mehr  erreicht  worden  als  bei  einer  gesetzlichen
Bestimmung.  Eine  gute  Bauordnung,  die  geeignet  sei,
im  Verein  mit  den  Forderungen  der  Bodenreformer  zur
sittlichen,  sozialen  und  hygienischen  Hebung  des  Volkes
beizutragen,  wünsche  er  jedenfalls  auch.
Schließlich  einigte  sich  die  Versammlung  zu  folgender
Erklärung:  „Die  Landesversammlung  der  württ.  Bodenreformer ­
  1.  erkennt  in  der  Bauordnung  einen  der  vornehmsten ­
  Kulturmaßstäbe  und  Kulturhebel;  2.  sie  verlangt ­
  von  einer  guten  Bauordnung  größere  Weiträumigkeit, ­
  mehr  Licht  und  Luft,  Wohnraum  und  Bodenanteil
für  das  württembergische  Volk  in  Stadt  und  Land,  als  das
bisher  Beschlossene  bietet;  3.  sie  erkennt  als  richtige  Vorbedingung ­
  hierfür  eine  Reform  des  Bodenrechts  und  Steuerrechts ­
  nach  den  Grundsätzen  des  Bodenreformbundes.“
Zur  Wahrung  und  Förderung  des  technischen ­
  Standes
Der  von  uns  vor  einiger  Zeit  angedeutete  Zusammenschluß ­
  der  Karlsruher  technischen  Vereine  ist  zustande
gekommen:  am  13.  Januar  ist  von  den  Bevollmächtigten
acht  technischer  Vereine  eine  Organisation  ins  Leben
            
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