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BAUZEITUNG
Nr. 12
Wettbewerb Lutherhaus Ein Preis 1000 M.
Architekten Prof. Schmohl & Stähelin und Architekt Fr. Gabriel-Stuttgart
falls von der Arndtstraße her), das Yereinszimmer außer
einem Eingang vom gemeinschaftlichen Yorraum einen
besonderen von außen. Garderobe. Aborte. Das Parterre
soll genügende Höhe haben.
Im Souterrain; Wirtschaftsküche mit Aufzug ins
Parterre und zum Saal. Waschküche. Bügelzimmer. Holz-
und Kohlenställe. Geräumiger Keller mit Eisraum.
Große Räumlichkeiten zum Aufbewahren von Stühlen,
Tischen u. s. w. Die Treppe ins Souterrain ist so breit
za halten, daß der Transport auch für längere Tische u. s. w.
leicht vor sich gehen kann.
Der Saal selbst soll im ersten Stock sein. Größe:
Raum für 1000 Personen an Tischen. Emporen dürfen
eingebaut werden, aber nur mäßig vorspringen. Sie sollen
terrassenförmig angelegt sein, so daß von ihnen überall
auf die Bühne gesehen werden kann und so, daß auf den
Terrassen (Stufen) schmale Tische aufgestellt werden
können. Die tragenden Säulen müssen schlank sein. Auf
Höhe des Saalbodens ist reichlich Platz vorzusehen für
Büfett und Aborte (letztere für beide Geschlechter ge
nügend getrennt) und Garderoben (soweit für diese nicht
genügender Raum im Souterrain gefunden ist). lieber
dem Saal ist nichts mehr anzubringen, so daß sich die
Deckenkonstruktion frei entfalten kann. An der Stirn
seite ist eine Bühne, gehörig erhöht, von der Größe der
Dinkelackersaalbaubühne,mit Souffleurkasten anzubringen;
ferner 2 Ankleidezimmer übereinander auf der einen,
1 Aufenthaltszimmer auf der andern Seite. Unter (oder
über) der Bühne sind unauffällig und praktisch Räume
für Aufbewahrung von Kulissen und Geräten bis zur
Länge von 7 m anzubringen. Die Bühne soll direkten
Ausgang haben. Für Bühne und Nebenräume ist aus
reichende und geschickt angebrachte Beleuchtung vorzu
sehen. Vom großen Saal sollen zwei kleinere Säle, einer
für ca. 200 Personen, der andre für ca. 80 Personen an
Tischen, abtrennbar sein, etwa unter der Empore der
Breitseite, in sich einheitlich und hell. Die Abtrennungs
wände und -gestehe sollen den Ausblick nicht hindern
und leicht zu handhaben sein. Der Saal soll viele und
breite Ausgänge haben (auch solche direkt ins Freie).
Die Ausstattung des Saales ist würdig zu halten, so daß
in demselben auch Gottesdienste abgehalten werden können.
2. Vereins- und Wohnhaus. Souterrain: Keller.
Holz- und Kohlenställe. Waschküche. Geräteräume.
Parterre: 1 Mesner- und 1 Hausvaterwohnung von 3 und
von 4 Zimmern mit Zubehör, Küche, Aborten u. s. w.
Erster Stock: 1 großes Yereinszimmer für ca. 60 Personen
an Tischen; 1 großes Lese- und] Schreibzimmer mit einer
großen Wandfläche für Bibliothek. Abort. Schwestern
station: 3 Zimmer (1 größeres Wohnzimmer und 2 kleinere
Schlafzimmer), Küche, Abort. Zweiter und dritter Stock:
je 1 Pfarrwohnung mit 7 Zimmern (davon mindestens 4
wirklich groß), Badezimmer, Veranda, Küche, Speise
kammer, Abort. Vierter Stock: 2 Mietwohnungen mit
3 und 4 Zimmern und allem nötigen Zubehör. Dach
stock; Bügelzimmer, genügend viel Kammern (für jeden
Stock mindestens 2), Trockenboden, Abort. Steinerne
Treppen. Materialaufzug. In beiden Gebäuden Gas-
und elektrische Beleuchtung. Niederdruckdampfheizung
(in besonderer Anlage für den Saal und in besonderer
für AVirtschaft, Vereinslokalitäten, Kinderpflege und Lese
zimmer, Nebenräume der Bühne sowie die AVohnungen;
jedoch ist für letztere und die Vereinszimmer in den
Plänen auch mit Ofenheizung [Dauerbrandöfen] zu
rechnen). Auch im AVohn- und Vereinshaus (wie im
Saalbau) ist darauf zu sehen, daß die Räume nicht zu
klein bemessen werden. Für beide Bauwerke soll gelten:
Solid und einfach.
Die Uebertragung der Bauausführung bleibt dem Be
schluß des Pauluskirchengemeinderats Vorbehalten, jedoch
ist in Aussicht genommen, die Bauleitung womöglich dem
Verfasser eines der preisgekrönten Entwürfe zu übergeben.
Das Preisgericht, bestehend aus Oberbaurat Beger,
Oberbaurat Eisenlohr, Oberbaurat Mayer, Architekt Kuli,
Kanzleirat Ganzhorn, Rechnungsrat Roller, Stadtpfarrer
Traub in Stuttgart, trat am 17. und 18. Februar zusammen
und hatte 28 Entwürfe zu prüfen. Die miteingelieferten
sechs Modelle wurden als nicht verlangt bei der Be
urteilung gänzlich außer Betracht gelassen. Grund hier
für waren, wie wir hören, sehr scharfe Schreiben hiesiger
Architekten an das Preisgericht, die einen Ausschluß der
Modelle verlangten. Es erscheint uns dieses Vorgehen
eigentümlich, denn gerade in diesem vorliegenden Fall
konnte man am besten die ganzen Massen- und Licht
verhältnisse sowie die Terrainunterschiede an einem
Modell genau erkennen. Ein Modell kann man genau
nachkontrollieren, eine Perspektive weniger. Es wird
doch niemand ernstlich glauben, daß ein aus tüchtigen
Fachmännern bestehendes Preisgericht sich durch ein
Modell beirren läßt.
Eigentümlich berührte es uns übrigens, in dem Kosten
überschlag irgendeines (nicht preisgekrönten) Projektes