STUTTGART
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FÜR WÜRTTGMBGRG
BRDENHESSENGL
SPSS-LOTHRINGEN
18. Februar 1911
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Inhalt: Denkmalpflege in Hessen. — Die Aussichten des technischen Berufs. — Verfehlungen
gegen die Unfallverhütungsvorschriften. — Eine Stuttgarter Museumsinsel. —
Vereinsmitteilungen. — Wettbewerbe. — Kleine Mitteilungen. — Bücher. Briefkasten.
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Denkmalpflege in Hessen
Alle Rechte Vorbehalten.
Yon ihrer Tätigkeit legt zum erstenmal die amtliche
hessische Denkmalpflege in einem Jahresbericht Zeugnis
ab. Es soll dadurch weiteren Kreisen ein Bild dessen
gegeben werden, was auf diesem Gebiet im Großherzogtum
Hessen seit Erlaß des Denkmalschutzgesetzes vom
16. Juli 1902 geschehen ist. Der Bericht, der die Jahre
1902/07 umfaßt, stellt sich als ein stattlicher Band dar
kunst an der Technischen Hochschule Darmstadt, Georg
Wickop, während dem ordentlichen Professor an der Technischen
Hochschule Darmstadt, EriedrichPützer,die Provinz
Bheinhessen überwiesen wurde. In dem Bericht wird
ausgeführt, welche Aufwendungen staatlicherseits für
Erhaltung und Restauration von Bau- und Kunstdenkmälern
gemacht und welche Zuschüsse zu demselben
Abb. 1 Wohnhaus in Eschollbrücken
Abb. 2 Fachwerkhaus in Reinheim
und enthält eine große Anzahl von Abbildungen, welche
die vielerlei Arten des Denkmalschutzes und dessen Erfolge
veranschaulichen. Zunächst sollte nur die Pflege
der nicht staatlichen Baudenkmäler und der im Besitz
von Gemeinden, Kirchen und Stiftungen befindlichen beweglichen
Gegenstände des Mittelalters und der Neuzeit
sowie der Altertümer aus prähistorischer, römischgermanischer
und fränkischer Zeit dargelegt werden.
Für die staatlichen Baudenkmäler, für das Gebiet der
Urkundenpflege sowie für das der Pflege der Naturdenkmäler
ist besondere Berichterstattung Vorbehalten.
Als Denkmalpfleger für die Baudenkmäler der Provinz
Starkenburg fungiert der ordentliche Professor für Bau-Zweck
an politische und kirchliche Gemeinden wie an
Privatpersonen geleistet wurden. Es sind dies ganz bedeutende
Summen. Die Tätigkeit des Denkmalrats, der
das Ganze leitet, hatte sich u. a. mit folgenden Aufgaben
zu befassen; Feststellung der Denkmalliste, Verzeichnis
der Denkmäler, Maßregeln gegen Verunzierung
der Straßenbilder durch Reklameschilder, Schutz der
Grabdenkmäler, Stellung der Klöster, Neubauten in der
Umgebung von Baudenkmälern, Erziehung und Ausbildung
der Geistlichen für die Interessen der Denkmalpflege.
Als Sekretär des Denkmalrats wirkt Baurat
G. Wagner bei der Ministerialabteilung für Bauwesen,
das Denkmalarchiv ist Dr. Rudolf Kautzsch, ordentlichem