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BAUZEITUNG
Br. 7
Abb. 10. Straßenbild in Laubaoh
Abb. 11. Andreastor in Worms
nach meinen, der Techniker, als der geistige Träger der
Industrie, sei auch dementsprechend gewertet; aber dem
ist leider nicht so. Es ist eine Tatsache, daß jährlich
Tausende der Technik Zuströmen, ohne Kenntnis der
wirklichen Verhältnisse.
Ganz so verhält es sich auch mit den Bautechnikern.
Seitdem für die sonstigen mittleren Beamten bei der
Post, Eisenbahn und dem Verwaltungsfach als Vorbildung
das Einjährige-Examen verlangt wird, drängen alle
diejenigen jungen Leute, welche kein Handwerk ergreifen
wollen und später doch eine bessere Lebensstellung anstreben,
in das Baufach. Das zeigt sich am besten an
der Ueberfüllung der Baugewerkschulen. Dabei ist aber
noch hervorzuheben, daß solche Bauschulen in verschiedenen
Staaten neu gegründet wurden und sich dadurch die
Ausbildung von mittleren Bautechnikern in erheblichem
Umfang gesteigert hat. Ein Beweis hierfür, wie besonders
in Württemberg die Zahl der Werkmeisterkandidaten
zugenommen hat, ist, daß im letzten Jahr etwa 150 Bautechniker
das Werkmeisterexamen machten, währenddem
es in früheren Zeiten jährlich nur etwa 30 Kandidaten
waren. Allerdings wird ja viel mehr gebaut als früher,
aber das Verhältnis der geprüften Werkmeister ist nicht
übereinstimmend mit der Nachfrage.
Bei alledem ist noch zu
bemerken, daß mit der Zeit für
die Oberamtsbaumeisterstellen in
vielen Fällen Techniker bevorzugt
werden, welche beide höheren
Staatsexamen abgelegt haben.
Ganz ebenso verhält es sich mit
der Besetzung der Stadtbaumeisterstellen
in den größeren Städten.
Bedauerlich ist, daß das Verlangen
des Baubeamten- und des
Bauwerkmeister-Vereins bezüglich
der besseren Vorbildung der
Bauwerkmeister bis jetzt bei der
K. Kultministerialabteilung noch
kein Entgegenkommen gefunden
hat. Bei der heute entwickelten
Bautechnik auf den mancherlei
Gebieten des Hoch- und Tiefbaus
ist es doch gewiß nötig, daß der
Techniker eine gründliche Vorbildung
auch in den allgemein
bildenden Fächern besitzt. Wie
viele Verträge mit den verschiedenen
Handwerksleuten sind abzuschließen,
wie viele Berichte zu
machen — zu all dem gehört eine
gute Vorbildung. Beachten wir vollends die wesentlich
erweiterten Aufgaben, welche durch die neue Bauordnung
den Technikern zugeteilt werden, so ist es doch
klar, welch verantwortungsvolle Arbeit den Technikern
übertragen ist.
Gegenüber dem überaus gesteigerten Zulauf zum Bautechnikerstand
muß daher zurzeit nur ernstlich gewarnt
werden, diesen Beruf zu ergreifen, namentlich sofern die
Erreichung einer Staatsstellung angestrebt wird, da heute
schon die Zustände derart sind, daß die mittleren Baubeamten
36 Jahre und noch älter werden, bis sie zur
definitiven Anstellung kommen. —r.
Verfehlungen gegen die Unfallverhütungsvorschriften
In der Beschwerdesache des Architekten G. v. Sch.
gegen eine von dem Vorstand der Württ. Baugewerks-Berufsgenossenschaft
gegen ihn unterm 29. Oktober 1910
wegen Verfehlung gegen § 34 der Unfallverhütungsvorschriften
festgesetzten Geldstrafe von 20 M. hat das
Landesversicherungsamt erkannt, daß die erhobene Beschwerde
als unbegründet zurückzuweisen
sei.
Dem Beschwerdeführer ist zur
Last gelegt, daß in dem unter
seiner Oberleitung ausgeführten
Fabrikneubau in Sch. bei mehreren
vom technischen Äufsichtsbeamten
der Württ. Baugewerks - Berufsgenossenschaft
im September und
Oktober v. J. vorgenommenen Revisionen
die Aufzugsschächte durch
vier Stockwerke hindurch vollständig
offen und nicht eingeschränkt
gewesen seien, während
Zimmerleute, Maurer, Gipser,
Fenstereinsetzer und Eisenhetonarbeiter
in dem Bau beschäftigt
waren.
In der Beschwerdeschrift machte
der Beschwerdeführer geltend, die
Firma D. in M., welche die Ausführung
der Eisenbetonarbeiten
übernommen gehabt habe, sei vertraglich
verpflichtet gewesen, den
bestehenden Bestimmungen zur
Verhütung von Unfällen gerecht
zu werden, im übrigen habe er
selbst die betreffenden Oeffnungen
Abb. 12 Bathaus in Miohelstadt