Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1911)

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BAUZEITUNG

Br.  7

Abb.  10.  Straßenbild  in  Laubaoh

Abb.  11.  Andreastor  in  Worms

nach  meinen,  der  Techniker,  als  der  geistige  Träger  der
Industrie,  sei  auch  dementsprechend  gewertet;  aber  dem
ist  leider  nicht  so.  Es  ist  eine  Tatsache,  daß  jährlich
Tausende  der  Technik  Zuströmen,  ohne  Kenntnis  der
wirklichen  Verhältnisse.
Ganz  so  verhält  es  sich  auch  mit  den  Bautechnikern.
Seitdem  für  die  sonstigen  mittleren  Beamten  bei  der
Post,  Eisenbahn  und  dem  Verwaltungsfach  als  Vorbildung ­
  das  Einjährige-Examen  verlangt  wird,  drängen  alle
diejenigen  jungen  Leute,  welche  kein  Handwerk  ergreifen
wollen  und  später  doch  eine  bessere  Lebensstellung  anstreben, ­
  in  das  Baufach.  Das  zeigt  sich  am  besten  an
der  Ueberfüllung  der  Baugewerkschulen.  Dabei  ist  aber
noch  hervorzuheben,  daß  solche  Bauschulen  in  verschiedenen ­
  Staaten  neu  gegründet  wurden  und  sich  dadurch  die
Ausbildung  von  mittleren  Bautechnikern  in  erheblichem
Umfang  gesteigert  hat.  Ein  Beweis  hierfür,  wie  besonders ­
  in  Württemberg  die  Zahl  der  Werkmeisterkandidaten
zugenommen  hat,  ist,  daß  im  letzten  Jahr  etwa  150  Bautechniker ­
  das  Werkmeisterexamen  machten,  währenddem
es  in  früheren  Zeiten  jährlich  nur  etwa  30  Kandidaten
waren.  Allerdings  wird  ja  viel  mehr  gebaut  als  früher,
aber  das  Verhältnis  der  geprüften  Werkmeister  ist  nicht
übereinstimmend  mit  der  Nachfrage. ­
  Bei  alledem  ist  noch  zu
bemerken,  daß  mit  der  Zeit  für
die  Oberamtsbaumeisterstellen  in
vielen  Fällen  Techniker  bevorzugt
werden,  welche  beide  höheren
Staatsexamen  abgelegt  haben.
Ganz  ebenso  verhält  es  sich  mit
der  Besetzung  der  Stadtbaumeisterstellen ­
  in  den  größeren  Städten.
Bedauerlich  ist,  daß  das  Verlangen ­
  des  Baubeamten-  und  des
Bauwerkmeister-Vereins  bezüglich ­
  der  besseren  Vorbildung  der
Bauwerkmeister  bis  jetzt  bei  der
K.  Kultministerialabteilung  noch
kein  Entgegenkommen  gefunden
hat.  Bei  der  heute  entwickelten
Bautechnik  auf  den  mancherlei
Gebieten  des  Hoch-  und  Tiefbaus
ist  es  doch  gewiß  nötig,  daß  der
Techniker  eine  gründliche  Vorbildung ­
  auch  in  den  allgemein
bildenden  Fächern  besitzt.  Wie
viele  Verträge  mit  den  verschiedenen ­
  Handwerksleuten  sind  abzuschließen, ­
  wie  viele  Berichte  zu
machen  —  zu  all  dem  gehört  eine

gute  Vorbildung.  Beachten  wir  vollends  die  wesentlich
erweiterten  Aufgaben,  welche  durch  die  neue  Bauordnung ­
  den  Technikern  zugeteilt  werden,  so  ist  es  doch
klar,  welch  verantwortungsvolle  Arbeit  den  Technikern
übertragen  ist.
Gegenüber  dem  überaus  gesteigerten  Zulauf  zum  Bautechnikerstand ­
  muß  daher  zurzeit  nur  ernstlich  gewarnt
werden,  diesen  Beruf  zu  ergreifen,  namentlich  sofern  die
Erreichung  einer  Staatsstellung  angestrebt  wird,  da  heute
schon  die  Zustände  derart  sind,  daß  die  mittleren  Baubeamten ­
  36  Jahre  und  noch  älter  werden,  bis  sie  zur
definitiven  Anstellung  kommen.  —r.
Verfehlungen  gegen  die  Unfallverhütungsvorschriften ­

In  der  Beschwerdesache  des  Architekten  G.  v.  Sch.
gegen  eine  von  dem  Vorstand  der  Württ.  Baugewerks-Berufsgenossenschaft
  gegen  ihn  unterm  29.  Oktober  1910
wegen  Verfehlung  gegen  §  34  der  Unfallverhütungsvorschriften ­
  festgesetzten  Geldstrafe  von  20  M.  hat  das
Landesversicherungsamt  erkannt,  daß  die  erhobene  Beschwerde ­
  als  unbegründet  zurückzuweisen ­
  sei.
Dem  Beschwerdeführer  ist  zur
Last  gelegt,  daß  in  dem  unter
seiner  Oberleitung  ausgeführten
Fabrikneubau  in  Sch.  bei  mehreren
vom  technischen  Äufsichtsbeamten
der  Württ.  Baugewerks  -  Berufsgenossenschaft ­
  im  September  und
Oktober  v.  J.  vorgenommenen  Revisionen ­
  die  Aufzugsschächte  durch
vier  Stockwerke  hindurch  vollständig ­
  offen  und  nicht  eingeschränkt ­
  gewesen  seien,  während
Zimmerleute,  Maurer,  Gipser,
Fenstereinsetzer  und  Eisenhetonarbeiter
  in  dem  Bau  beschäftigt
waren.
In  der  Beschwerdeschrift  machte
der  Beschwerdeführer  geltend,  die
Firma  D.  in  M.,  welche  die  Ausführung ­
  der  Eisenbetonarbeiten
übernommen  gehabt  habe,  sei  vertraglich ­
  verpflichtet  gewesen,  den
bestehenden  Bestimmungen  zur
Verhütung  von  Unfällen  gerecht
zu  werden,  im  übrigen  habe  er
selbst  die  betreffenden  Oeffnungen

Abb.  12  Bathaus  in  Miohelstadt
            
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