Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1913)

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BAUZEITUNG

Nr.  29

In  einer  Eingabe  vom  29.  März  d.  J.  hatte  die  Vereinigung ­
  der  mittleren  Baubeamten  Hessens  der  Großherzogl.
Ministerialabteilung  für  Bauwesen  die  Bitte  vorgetragen,
daß  denjenigen  Bauaspiranten,  die  schon  vor  15  und  mehr
Jahren  die  Prüfung  bestanden  haben,  wie  den  angestellten
mittleren  Baubeamten,  ebenfalls  ein  jährlicher  Urlaub  von
3  Wochen  gewährt  werden  möge.
Diesem  Gesuch  hat  unsere  Vorgesetzte  Behörde  durch
Verfügung  an  die  Lokalbehörden  in  dankenswerter  Weise
entsprochen  und  damit  gezeigt,  daß  sie  berechtigten  Wünschen ­
  ihrer  Beamten  zugänglich  ist.  L.
Wettbewerbe
Friedrichshafen.  Ein  Wettbewerb  betr.  Entwürfe
für  eine  See-Badeanstalt  ist  von  der  Stadtgemeinde  unter
in  Württemberg  geborenen  oder  ansässigen  Architekten
beschlossen  worden.
Friedhof  in  Köln.  Zur  Erlangung  von  Entwürfen
für  die  gärtnerischen  Anlagen  und  die  Gebäude  für  einen
neuen  Friedhof  wird  vom  Oberbürgermeister  für  deutsche
Architekten  und  Gartenkünstler  zum  1.  Dez.  bei  3  Preisen
von  6000,  5000  und  4000  M.  und  bei  3  Ankäufen  für
je  1000  M.  ein  Wettbewerb  erlassen.  Unterlagen  gegen
5  M.,  die  zurückerstattet  werden,  durch  die  Friedhof-Verwaltung
  in  Köln.  Die  Stadt  behält  sich  freie  Entschließung ­
  über  die  Benutzung  der  preisgekrönten  und
angekauften  Entwürfe  vor.
Das  Plakat  für  die  Deutsche  Werkbund-Ausstellung
Cöln  1914  ist  jetzt  von  Professor  Peter  Behrens  geschaffen ­
  worden,  nachdem  ein  dafür  ausgeschriebener
Wettbewerb  einen  durchaus  geeigneten  Entwurf  nicht  gebracht ­
  hatte.  Ein  Teil  der  zu  dem  Wettbewerb  eingegangenen ­
  Entwürfe  wird  zu  einer  Wanderausstellung  vereinigt. ­
  Die  übrigen  Entwürfe  werden  den  Verfassern
nunmehr  wieder  durch  die  Geschäftsstelle  der  Deutschen
Werkbund-Ausstellung,  Cöln,  Bischofsgartenstraße  16,
kostenlos  zugestellt.
Kleine  Mitteilungen
Darmstadt.  Eine  interessante  Preisaufgabe  hat  an  der
Technischen  Hochschule  die  Abteilung  für  Architektur  für
das  Studienjahr  1913—14  gestellt.  Sie  fordert  die  Ausarbeitung ­
  eines  Planes,  der  in  der  Achse  der  Rheinstraße
an  den  alten  Bahnhöfen  einen  Triumphbogen  in  Werkstein ­
  errichten  will.  Der  Triumphbogen  ist  in  allen
wesentlichen  Teilen  (2  Ansichten,  2  Schnitte,  2  Grundrisse) ­
  im  Maßstab  1  :50  darzustellen.  Außerdem  ist  ein
farbiges  Schaubild  zu  liefern,  bei  dem  die  Vorderkante  des
Bauwerks  im  Maßstab  1  :  50  erscheint.  Nähere  Auskunft
erteilt  Professor  Pützer.  Bearbeitungen  sind  bis  zum
1.  Mai  1914  an  das  Rektorat  einzureichen,
Offenbach  a.  M.  Die  Landesgruppe  Hessen  des
Bundes  deutscher  Architekten  beschloß  in  ihrer  Tagung
vom  3.  Juli  unter  Vorsitz  von  Professor  Wienkoop-Darmstadt,
  Hand  in  Hand  mit  dem  Deutschen  Werkbund,  die
künstlerisch  schaffenden  Kräfte  Hessens,  Architekten,
Bildhauer,  Maler  mehr  als  bisher  zu  ernstlichem  Vorgehen ­
  in  Kunstfragen  zusammenzuführen.  Der  Vertrauensmann ­
  des  Werkbundes  (Bezirk  Mittelrhein)  Prof.  Hugo
Eberhardt  glaubt,  daß  der  hessische  Werkbund,  dem  auch
die  Herren  der  Künstlerkolonie  angehören  und  der  mit
dem  B.  D.  A.  zusammen  beinahe  die  gesamte,  auf  dem
angewandten  Kunstgebiete  schaffende  hessische  Künstlerschaft ­
  umfaßt,  sich  mit  großer  Freude  zu  einem  gemeinsamen ­
  Vorgehen  verstehen  würde.  Nach  dem  Vorgang
von  Bayern,  Württemberg,  Baden  und  den  preußischen
Provinzen,  sollen  auch  künftighin  in  Hessen  die  Künstler ­
  und  in  erster  Linie  die  Behörden,  Städte  und  Gemeinden ­
  beeinflußt  werden,  ihr  Interesse  der  Entwicklung  der
charakteristischen  Landeskunst  zuzuwenden.

Rathaus  Limbach  i.  Sa.  Eingegangen  sind  165  Entwürfe. ­
  Den  ersten  Preis  erhielten  Architekt  Theod.  Veil
und  Gerhard  Herms-München,  den  zweiten  Preis  Architekt
Köhler  und  Kranz-Charlottenburg,  den  dritten  Preis  Architekt ­
  Willy  Hugo  König-Berlin  W.  und  Ernst  Wendtlandt-Berlin-Friedenau.
  Die  Entwürfe  mit  den  Kennworten
„Stadtbaukunst“  und  „Maikäfer  flieg“  wurden  zum  Ankauf ­
  empfohlen.
Personalien
Württemberg.  Verliehen:  dem  technischen  Postsekretär
Lust  bei  der  Generaldirektion  der  Posten  und  Telegraphen  anläßlich ­
  der  erbetenen  Versetzung  in  den  Ruhestand  der  Titel  und
Rang  eines  technischen  Oberpostmeisters.  Versetzt:  der  Militärbauinspektor ­
  Wächter  bei  der  Korpsintendantur  nach  Tübingen-Uebertragen:
  die  Straßenbauinspektion  Rottweil  dem  etatsmäßigen ­
  Regierungsbaumeister  Frösner  bei  der  Straßenbauinspektion ­
  Cannstatt.
Sprechsaal
Anfrage.  1.  Nach  Art.  77  (3)  Anm.  3  finden  die  Bestimmungen
des  Art.  74  keine  Anwendung  auf  eigene  Gebäude,  demnach  dürften
Gebäude  mit  Bretterwandungen  unmittelbar  an  eigene  Gebäude
angebaut  werden,  von  beliebiger  Größe,  wenn  sie  nur  den  gesetzlichen ­
  Abstand  von  der  Grenze  und  fremden  Gebäuden  haben
(z.  B.  Feldscheuern),  ist  dies  richtig?
2.  Die  Zuständigkeit  der  Gemeinden  betreffend;  Nach  Art.  103
(3)  der  B.-O.  darin  steht:  mit  Ausnahme  der  Herstellung  neuer
Gebäude  mit  Feuerungseinrichtung  an  Ortsstraßen  oder  Baulinien,
an  Landstraßen.  Sind  nach  der  Auslegung  des  Gesetzes  unter
Landstraßen  nur  solche  verstanden  zu  denen  der  Staat  Unterhaltungsbeitrag ­
  gibt  oder  gehört  hiezu  jeder  Verbindungsweg  Viz.-Weg
  zwischen  zwei  Ortschaften?
Antwort.  Zu  1.  Der  ganze  Art.  77  der  B.-O.  bezieht  sich  auf
eine  ganz  bestimmte  Gruppe  von  Bauten,  nämlich  auf  Schuppen,
die  nur  zum  Göpelbetrieb  oder  zur  Aufbewahrung  von  Wagen,
Maschinen,  Geräten  oder  anderen  ungefährlichen  Gegenständen
dienen,  also  in  der  Hauptsache  auf  Qöpelhäuser,  Remisen  und
Magazine  und  zwar  nur  dann,  wenn  diese  Bauten  eine  Grundfläche
von  nicht  mehr  als  120  qm  und  eine  Firsthöhe  von  nicht  mehr  als
6  m  und  außerdem  eine  feuersichere  Bedachung  und  im  Innern
weder  Scheidewände  noch  außer  einem  Dachboden  einen  Zwischenboden ­
  haben.  Nur  bei  Bauten,  die  allen  diesen  Bedingungen  entsprechen, ­
  die  sich  also  nach  Zweckbestimmung,  Größe  und  Bauart ­
  in  ganz  bestimmten  Grenzen  halten,  kommen  die  Abstandsvorschriften ­
  des  Art.  74  der  B.-O.  gegenüber  den  eigenen  Gebäuden
nicht  zur  Anwendung.  Jedoch  kann  die  Baupolizeibehörde  auf
Grund  von  Art.  82  der  B.-O.  unter  Umständen  auch  bei  solchen
Bauten  die  in  Art.  74  vorgeschriebenen  Abstände  selbst  gegenüber
von  eigenen  Gebäuden  verlangen.  Außer  den  in  Art.  77  behandelten ­
  Göpelhäusern,  Remisen  und  Magazinen,  sind  es  nur  noch
die  kleinen  offenen  Schuppen  des  Art.  76  und  die  unbedeutenden
Gebäude  des  Art.  81,  welche,  selbst  wenn  sie  Brettertäferung  haben,
unmittelbar  an  andere  Gebäude  angebaut  werden  dürfen.  Wenn
jedoch  alle  diese  Bauten  im  Dachraum  mit  einem  anderen  Gebäude
Zusammenhängen  oder  dessen  Umfassungswände  unterbrechen,
gelten  sie  als  Bestandteile  dieses  Gebäudes  und  gehen  den  Vergünstigungen ­
  der  Art.  76,  77  und  81  gegenüber  von  anderen  Gebäuden ­
  verlustig.  Feldscheuern  unterliegen  den  Bestimmungen
des  Art.  78  der  B.-O.  und  müssen  von  anderen  Gebäuden,  eigenen
und  fremden  überall  mindestens  20  m  entfernt  sein.
Zu  2.  Unter  den  in  Art  103  Abs.  3  der  B.-O.  genannten  Landstraßen ­
  sind  alle  öffentlichen  Straßen,  also  sowohl  Staats-  wie
Nachbarschaftsstraßen  zu  verstehen,  soweit  sie  keine  Ortsstraßen
sind.  Oeffentliche  Feldwege  gehören  nicht  zu  den  Landstraßen.
(Vergl.  auch  Kälber-Möricke,  Seite  300,  Anm.  38).  Wer  die  Unterhaltungspflicht ­
  für  die  Straßen  hat,  ist  für  die  Bestimmung  in
Art.  103  Abs.  3  der  B.-O.  ohne  Bedeutung.  —r.
Verantwortlich  für  den  gesamten  Inhalt:  Karl  Schüler,  Stuttgart.
Druck:  Gustav  Stiirner  in  Waiblingen.
            
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