Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1913)

26  Juli  1913

BAUZEITUNG

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(3)  Der  Aufwand  für  Flächen,  den  die  Grundeigentümer ­
  nicht  zu  ersetzen  haben,  insbesondere  für  Straßenkreuzungen, ­
  fällt  der  Gemeinde  zur  Last.
§3.
(1)  Ortsbauplanmäßig  festgestellte  Vorgärten  oder
Vorplätze  kommen  bei  der  Bemessung  der  Ersatzpflicht
nicht  in  Betracht  und  bleiben  im  Eigentum  der  Anlieger.
(2)  Werden  Vorgärten  oder  Vorplätze  auf  Grund  des
Art.  11  Abs.  2  der  B.O.  zum  Verkehrsraum  der  Straße
herangezogen,  so  haben  die  Grundeigentümer,  bei  beiderseits ­
  anbaubaren  Straßen  diejenigen  beider  Straßenseiten,
insoweit  nachträglich  auch  für  die  Vorgarten-  oder  Vorplatzfläche ­
  nach  den  Grundsätzen  des  §  2  aufzukommen,
als  der  von  ihnen  oder  ihren  Rechtsvorgängern  bei  Herstellung ­
  der  Straße  geleistete  Beitrag  nicht  das  dort  festgesetzte ­
  Höchstmaß  erreicht  hat.
§4.
(1)  Wo  es  das  Verkehrsbedürfnis  erfordert,  werden
von  der  Gemeinde  entlang  den  Straßen  und  öffentlichen
Plätzen  Gehwege  nach  einem  einheitlichen  Plan  angelegt
und  unterhalten.
(2)  Die  Eigentümer  der  angrenzenden  überbauten
oder  überbauba^en  Grundstücke  haben  die  Kosten  der
Herstellung  und  Unterhaltung  der  Gehwege  und,  wo
Randsteine  gesetzt  werden,  auch  die  Kosten  für  das  Beschaffen, ­
  Setzen  und  Unterhalten  der  Randsteine  je  zur
Hälfte  der  Gemeinde  zu  ersetzen.  Die  Kosten  etwaiger
Einfahrten  und  Kandelüberbrückungen  haben  die  Grundeigentümer ­
  ganz  zu  tragen.
§5.
Die  Ortsbausatzung  tritt  mit  dem  Tag  der  Bekanntmachung ­
  ihrer  Genehmigung  in  Kraft.

Zur  Vorbildungsfrage  des  mittleren
Bautechnikers
Aus  den  Kreisen  der  mittleren  Bautechniker  Württembergs ­
  ist  uns  zur  Vorbildungsfrage  in  der
zweiten  Hälfte  des  Monats  Juni  eine  größere  Zuschrift
zugegangen,  mit  deren  Veröffentlichung  wir  in  der  heutigen ­
  Nummer  beginnen  und  in  den  beiden  nachfolgenden
fortfahren  werden.
L.  Bei  der  zweiten  Lesung  der  Wehrvorlage  hat  unterm
17.  Juni  der  fortschrittliche  Abgeordnete  Liesching  im
Reichstag  über  das  Einjährige,  so  wie  es  heute  besteht, ­
  etwa  ausgeführt:  Wir  wollen  kein  Privileg  nur  für
Akademiker,  wir  wollen  es  auch  für  den  Handwerker  und
für  den  Mittelstand  und  auch  für  Absolventen  der  Fachund
  Baugewerkeschulen.
Diese  Auslassungen  sind  für  den  mittleren  Techniker, ­
  den  Absolventen  der  Baugewerkeschule,  von  sehr
großer  Bedeutung  und  wohl  wert,  eingehender  betrachtet
zu  werden.
Man  sollte  zwar  meinen,  in  heutiger  Zeit,  wo  Industrie
und  Technik  zu  den  wichtigsten  Faktoren  unseres  wirtschaftlichen ­
  Lebens  zählen,  bedürfe  es  einer  derartigen
Anregung  nicht  mehr.  Oder  glaubt  man,  der  mittlere
Techniker,  der  Absolvent  der  Baugewerkeschule,  eigne
sich  zum  Einjährigendienst  weniger  als  der  frühere  Gymnasist
  oder  Lateinschüler.  Ganz  ausgeschlossen  ist  dies
jedenfall  bei  den  Spezialwaffen,  wie  den  Pionieren,  den
Eisenbahn-,  Telegraphen-  und  Luftschiffertruppen  und  der
Artillerie.  Man  sehe  doch  einmal  das  Programm  einer
modernen  Baugewerkeschule  näher  durch,  man  betrachte
die  Stellung,  die  unsere  mittleren  Techniker  in  allen  Berufszweigen ­
  (sowohl  im  Privat-,  als  Staats-  und  Kommunaldienst) ­
  einnehmen  und  ausfüllen,  und  man  sehe  sich  ihre
Leistungen  ohne  Vorurteil  an,  dann  wird  man  ein  Bild
davon  bekommen,  was  von  dem  mittleren  Techniker  heut-Kleinstadt-



Erdgeschoßgrundriß
  mit
Platzanlage

Architekt
Fr.  Imbery-Stuttgart


soll  ein  Brunnen  Aufstellung  finden.  Die  Kirche  hat
Plätze  für  ca.  250  Personen  inkl.  den  seitlichen  Emporen,
im  Erdgeschoß  befindet  sich  weiter  ein  Versammlungsraum. ­
  Das  Pfarrhaus  enthält  die  nötigen  Wohn-  und
Wirtschaftsräume  samt  Zubehörden  und  ist  mit  der  Kirche
durch  einen  gedeckten  Laubengang  verbunden.  Die  Architektur ­
  ist  in  einfachen  Formen  gehalten  und  bringt  den
Kleinstadtcharakter  gut  zum  Ausdruck.  Die  Baukosten

der  Kirche  betragen  ca.  46  000  Mk.  ohne  innere  Einrichtung, ­
  jedoch  inkl.  Platzanlage  und  Einfriedigung;  die  des
Pfarrhauses  ca.  18  000  Mk.  ohne  Ausbau.  Die  Ausführung ­
  der  Kirche  und  des  Pfarrhauses  ist  als  Putzbau  gedacht ­
  mit  Verwendung  von  Muschelkalksteinen  an  den
Portalen  und  an  den  Fenstern.  Das  Dach  wird  mit  Pfannen ­
  eingedeckt,  der  Turmhelm  mit  patinierten  Kupferplatten ­
  belegt.
            
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