Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1913)

270

BAUZEITUNG

Nr.  34

die  Gemeinden  den  Aufwand,  welchen  sie  seither  für  die
Straßen  leisten  an  den  Staat  abführen,  dann  wäre  mit
einem  staatlichen  Mehraufwand  von  rund  2—3  Millionen
Mark  zu  rechnen.
Die  Gemeinden  des  Landes  wollen  aber  eine  Entlastung ­
  und  sehen  darin  den  Hauptgrund  für  ein  neues
Weggesetz.  Die  seitherigen  Ausgaben  der  Gemeinden
können  auch  schon  deshalb  einen  Maßstab  für  die  Leistungspflicht ­
  nicht  bilden,  weil  die  Leistungen  der  einzelnen
Gemeinden  und  Bezirke  zu  verschieden  sind.

heutigen  Zustand  durch  den  Staat  auf  große  Schwierigkeiten ­
  stoßen.  Bei  diesen  Straßen  dürfte  es  richtiger
sein,  wenn  die  Unterhaltung  der  Gemeinde  überlassen
und  nur  ein  entsprechender  Staatsbeitrag  geleistet
wird,  sofern  beim  Unterhalt  bestimmte  Grundregeln  eingehalten ­
  werden.
Der  Aufwand  des  Staats  für  die  seitherigen  Staatsund ­
  zukünftigen  Bezirksstraßen,  also  ohne  Gemeindestraßen, ­
  wird  schätzungsweise  zirka  7,3  Millionen  Mark
betragen.  Wenn  von  den  Gemeinden  ein  Beitrag  von

Angekaufter
Entwurf
Kennwort:
„Rautendelein“ ­


Verfasser:
Architekt
Karl  Reißing-Stuttgart

i  Fa.  Baurat
Hengerer

Als  eine  Ungleichheit  in  dem  heutigen  System  muß
es  angesehen  werden,  daß  Gemeinden,  welche  an  gut
unterhaltenen  Staatsstraßen  liegen  für  den  Aufwand  dieser
Straßen  fast  nichts  zu  leisten  haben.
Es  kann  sich  bei  einer  Neuordnung  darum  handeln,
ob  der  Staat  oder  die  Gemeinde  als  leistungspflichtig
erachtet  werden.  Ein  Gesetz,  ähnlich  wie  das  Schulgesetz, ­
  nach  welchem  in  der  Hauptsache  die  Gemeinden
die  Lasten  tragen  und  der  Staat  nur  beitragspflichtig  ist,
würde  wenig  Verständnis  finden.
Es  kann  richtig  sein,  wenn  die  seitherigen  Staatsstraßen ­
  und  die  zukünftigen  Bezirksstraßen  vom  Staate
unterhalten  werden  und  von  den  Gemeinden  und  Körperschaften ­
  ein  mäßiger  Beitrag  erhoben  wird.  Dagegen
wird  die  Uebernahme  aller  Gemeindestraßen  in  ihrem

100  M.  /  km  und  von  den  Amtskörperschaften  ein
solcher  von  200  M.  /  km,  also  zusammen  300  M.  /  km
erhoben  würde,  dann  wäre  die  Gesamtleistung  für
zirka  8200  km  Staats-  und  Bezirksstraßen  rund
2460000  M.  Nach  Abzug  dieses  Beitrages  käme  dann
für  den  Staat  noch  ein  Aufwand  von  zirka  4,8  Millionen ­
  Mark  in  Frage.  Wenn  der  Staat  dann  außerdem
noch  für  die  Unterhaltung  der  Gemeindestraßen  einen
Betrag  von  150  M./km  an  die  Gemeinden  abführen  würde,
so  wäre  für  diesen  Zweck  bei  5400  km  Straßenlänge
mit  einem  Aufwand  von  zirka  800000  M.  zu  rechnen.
Der  Staat  hätte  dann  einen  laufenden  Aufwand  von
zusammen  zirka  5,6  Mill.  M.,  gegen  3  Mill.  M.  seitherigem
Aufwand.  Der  Mehraufwand  gegen  seither  würde  somit
2,6  Millionen  Mark  betragen.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.