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BAUZEITUNG
Nr. 34
die Gemeinden den Aufwand, welchen sie seither für die
Straßen leisten an den Staat abführen, dann wäre mit
einem staatlichen Mehraufwand von rund 2—3 Millionen
Mark zu rechnen.
Die Gemeinden des Landes wollen aber eine Entlastung
und sehen darin den Hauptgrund für ein neues
Weggesetz. Die seitherigen Ausgaben der Gemeinden
können auch schon deshalb einen Maßstab für die Leistungspflicht
nicht bilden, weil die Leistungen der einzelnen
Gemeinden und Bezirke zu verschieden sind.
heutigen Zustand durch den Staat auf große Schwierigkeiten
stoßen. Bei diesen Straßen dürfte es richtiger
sein, wenn die Unterhaltung der Gemeinde überlassen
und nur ein entsprechender Staatsbeitrag geleistet
wird, sofern beim Unterhalt bestimmte Grundregeln eingehalten
werden.
Der Aufwand des Staats für die seitherigen Staatsund
zukünftigen Bezirksstraßen, also ohne Gemeindestraßen,
wird schätzungsweise zirka 7,3 Millionen Mark
betragen. Wenn von den Gemeinden ein Beitrag von
Angekaufter
Entwurf
Kennwort:
„Rautendelein“
Verfasser:
Architekt
Karl Reißing-Stuttgart
i Fa. Baurat
Hengerer
Als eine Ungleichheit in dem heutigen System muß
es angesehen werden, daß Gemeinden, welche an gut
unterhaltenen Staatsstraßen liegen für den Aufwand dieser
Straßen fast nichts zu leisten haben.
Es kann sich bei einer Neuordnung darum handeln,
ob der Staat oder die Gemeinde als leistungspflichtig
erachtet werden. Ein Gesetz, ähnlich wie das Schulgesetz,
nach welchem in der Hauptsache die Gemeinden
die Lasten tragen und der Staat nur beitragspflichtig ist,
würde wenig Verständnis finden.
Es kann richtig sein, wenn die seitherigen Staatsstraßen
und die zukünftigen Bezirksstraßen vom Staate
unterhalten werden und von den Gemeinden und Körperschaften
ein mäßiger Beitrag erhoben wird. Dagegen
wird die Uebernahme aller Gemeindestraßen in ihrem
100 M. / km und von den Amtskörperschaften ein
solcher von 200 M. / km, also zusammen 300 M. / km
erhoben würde, dann wäre die Gesamtleistung für
zirka 8200 km Staats- und Bezirksstraßen rund
2460000 M. Nach Abzug dieses Beitrages käme dann
für den Staat noch ein Aufwand von zirka 4,8 Millionen
Mark in Frage. Wenn der Staat dann außerdem
noch für die Unterhaltung der Gemeindestraßen einen
Betrag von 150 M./km an die Gemeinden abführen würde,
so wäre für diesen Zweck bei 5400 km Straßenlänge
mit einem Aufwand von zirka 800000 M. zu rechnen.
Der Staat hätte dann einen laufenden Aufwand von
zusammen zirka 5,6 Mill. M., gegen 3 Mill. M. seitherigem
Aufwand. Der Mehraufwand gegen seither würde somit
2,6 Millionen Mark betragen.