25. Januar 1913
BAUZEITUNG
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die verschiedenen Brausen für Männer und Knaben angeordnet.
In der Frauenschwimmhalle ist die Gesamtanordnung
und Ausgestaltung mit einigen Ausnahmen so ziemlich die
gleiche wie in der Schwimmhalle für Männer. Dem Eingang
gegenüber befindet sich der immerwährende Wasserumlauf
mit dem Ueberlaufbecken, der durch eine dem
Bade entstiegene, aus echtem carrarischem Marmor gefertigte
Idealfrauenfigur krönt, ln der südwestlichen Ecke
befindet sich ein kleiner Frisiersalon für Damen, der vom
äußeren wie auch vom inneren Umgang aus erreichbar
ist. Das Schwimmbecken ist 15 m lang und 8,50 m breit
und hat einen Gesamtwasserinhalt von 220 cbm. Ein
Tonnengewölbe von 11,5m Breite, in Monierkonstruktion
ausgeführt, überdeckt das Mittelschiff, während das Seitenschiff
eine der Dachform angepaßte schräge Abdeckung
erhalten hat. (Schluß folgt.)
der Markungsgrenze zwischen Ober- und Untertürkheim
bis in die Nähe der Daimler-Motorenfabrik erstrecken.
Die Verlegung des Neckars hat die Herstellung einer
neuen Neckarbrücke unterhalb des bestehenden Elektrizitätswerkes
der Stadt Stuttgart zur Voraussetzung. Die
Brücke soll als Betonbogenbrücke hergestellt werden und
zwar so, daß bei einer späteren Neckarkanalisierung
Schiffe bis zu 1000 Tonnen Tragfähigkeit unter ihr durchfahren
können. Der Bauaufwand mit rund 400000 M.
ist von der Staatsstraßenbauverwallung zu tragen. Für
die Kosten der Neckarverlegung, die von der Stadt Stuttgart
zu übernehmen sind, übernimmt der Staat einen Beitrag
von rund 300000 M. Die Neckarverlegung soll
außerdem noch dadurch erleichtert werden, daß die Eisenbahnverwaltung
der Stadt Stuttgart einen baren Beitrag
von 715000 M. zusichert für die Ersparnisse, welche bei
den Bahnbauten auf dem rechten Flußufer, wie auch bei
Stadtbad Pforzheim
Eingang
Zur Verlegung des Neckars
Als Ergänzung zu der kürzlichen Mitteilung über
die Verlegung des Neckars bei Untertürkheim geben
wir heute aus dem den Ständen zugegangenen Gesetzentwurf
folgende Einzelheiten. Der Entwurf fordert
für die Verlegung und den Bau einer neuen Neckarbrücke
700 000 M. In der Begründung wird die Breite,
die Durchlaßfähigkeit und die Tragfähigkeit der aus
dem Jahre 1853 stammenden eisernen Brücke bei Untertürkheim
als durchaus unzulänglich bezeichnet. Der
Gedanke einer Verlegung des Neckarbetts ist bekanntlich
durch den 4gleisigen Ausbau der Hauptbahnstrecke in
den Vordergrund gerückt worden, da der alte Neckarlauf
mit Vorteil zur Vergrößerung der Bahnanlagen bei Untertürkheim
verwendet werden kann und bei dem Aushub
des neuen Neckarlaufes viel Auffüllmaterial teils für das
alte Neckarbett, teils für die bei der Erweiterung der
Bahnanlagen notwendigen Aufschüttungen gewonnen wird.
Die Verlegung des Neckars soll sich auf eine rund 2 km
lange Strecke von der Einmündung des Dürrbachs bei
der projektierten Bahn nach Wangen gemacht werden
können. Darüber hinaus gewährt die Eisenbahnverwaltung
der Stadt einen unverzinslichen Beitrag von 200000 M.
gegen seinerzeitige Rückzahlung aus der Entschädigung
von 500000 M., welche die Stadt im Falle der Einführung
der Großschiffahrt auf der zu verlegenden Neckarstrecke
erhalten soll; für den zu Eisenbahnanlagen verwendeten
Aushub aus dem Neckareinschnitt zahlt die Eisenbahnverwaltung
sodann noch eine Entschädigung von gegen
760000 M., während die Straßenbauverwaltung für den
beim Neckaraushub sich ergebenden Kies 1,50 M. pro
Kubikmeter, im ganzen 45000 M. zu zahlen haben wird.
Die Stadt Stuttgart führt ihrerseits die Neckarverlegung
und den Brückenbau unter der Oberaufsicht des Staates
aus mit einem auf rund 3500000 M. geschätzten Gesamtkostenaufwand.
Vereinsmitteilungen
Wurtt. Baubeamten-Verein. Die nächste Ausschußsitzung
findet Sonntag den 9. Februar d. Js. vormittags