25 Oktober 1913
BAUZEITUNG
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wäre. Es wird wohl auch kaum angenommen werden
können, daß sich für diesen Typ für die einzelnen Landesstriche
jeweils ein charakteristischer Grundriß herausbilden
wird. Die Wettbewerbsarbeiten haben dies auch
bestätigt, da immer und immer wieder die gleichen Grundrisse
sich wiederholten, lediglich mit ein paar Abänderungen
im Aufbau. Dieser zeigte im Allgemeinen durch
Anlehnung an Altes die typischen Bilder. Besonders der
Schwarzwaldtyp, welcher bekanntlich am ausgeprägtesten
ist, war am geläufigsten. Weniger Gutes bezw. Charakteristisches
brachte Oberschwaben. Mißlungen scheint
uns hier der Versuch, in die Form eines alten Bauernhauses
den Grundriß eines Arbeiterdoppelhauses zu
zwängen. Wo bleibt da die Charakteristik des Doppelhauses?
Wir glauben, solches Tun ist nicht der eigentlichste
Sinn der Pflege heimischer Bauweise.
Die einzelnen Arbeiten sind zum verschwindend kleinen
Teil wirklich brauchbar und hat der Wettbewerb deutlich
gezeigt, daß die Weisheit der heimischen Bauweise
noch nicht aufs Land hinausgedrungen ist, da von dort
verhältnismäßig das wenigste Brauchbare geliefert wurde.
Widersinnig war auch eine Bestimmung bei den Arbeiterhäusern.
Es waren da drei Zimmer im Erdgeschoß vorgeschrieben,
mit welcher Begründung ist jedoch nicht zu
verstehen, nachdem bei den größeren Typen A und B jeweils
nur zwei Zimmer im Erdgeschoß verlangt waren
und in der Praxis auch üblich sind. Es wird doch wohl
dem Arbeiter nicht der,Salon'zugesprochen werden wollen!
Die Ausstellung der Arbeiten wird wohl keinen Zweifel
darüber lassen, in welchem Sinne unsere Leute auf den
Baugewerkeschulen unterrichtet werden müssen, um später
solche Aufgaben in sinngemäßer Weise lösen zu können.
Zu einem solchen Unterricht sind Lehrer nötig, die
das landwirtschaftliche Bauwesen tatsächlich aus jahrelanger
Praxis verstehen und nicht nur theoretisch vorgebildet
sind. Bei den vielen landwirtschaftlichen Bauten,
die jahraus jahrein von den den Baugewerkeschulen entstammenden
Technikern erstellt werden, erscheint die
Förderung der besten Lehrkräfte für dieses Fach nicht
mehr als billig.
Historische Formen (Barok etc.), welche allem Anschein
nach heute noch nicht ganz überwunden sind, soll-Abb.
7. Garnmarkt in Dunster
Teilweise wurden die einfachsten Forderungen für einen
landwirtschaftlichen Betrieb, z. B. Lage des Stalles zu den
Futterräumen, Lage der Küche neben der Wohnstube, um
von der Küche aus heizen zu können, außer Acht gelassen.
Ja selbst von berufener Seite wurden Entwürfe geliefert,
über die jeder Bauer ein vernichtendes Urteil fällen würde.
Es sei hier auch noch bemerkt, daß sich das Preisgericht
einige Freiheiten erlaubt hat, insofern, als es sich nicht
streng an die Vorschriften und Angaben des Programms
gehalten hat. Für eine Type waren beispielsweise im
Erdgeschoß zwei Zimmer verlangt. Ein bewerteter
Entwurf zeigt jedoch nur ein Wohnzimmer im Erdgeschoß
und das zweite — Schlafzimmer — im Dachstock.
Abgesehen davon, daß der Entwurf das Programm nicht
erfüllt, erscheint eine stockweise Trennung von Wohnund
Schlafzimmer nicht zulässig. Diese Freiheiten des
Preisgerichts sind wohl nur auf das rasche, fast möchte
man sagen allzurasche Arbeiten des Richtens zurückzuführen.
Der Aufstellung des Programms selbst lagen nicht
gerade hervorragende Kenntnisse auf dem Gebiet der
landwirtschaftlichen Baukunde zu Grunde, da auch die
event. Zulassung des Stalles unter einer Wohnung
hätte vermieden werden müssen. Daß Barn zugleich
nicht Futterraum sein kann, wird jeder Landwirt bescheinigen,
da im Barn Heu, Oehmd etc. eingebarnt und im
Futterraum das Futter zubereitet und geschnitten wird.
ten wegbleiben und dafür das schöne schwäbische Bauernhaus
einen Ehrenplatz in der heimischen Bauweise
einnehmen.
Prima Apollonia-Cement
Wir wurden auf den unter dieser Ueberschrift in den
Mitteilungen der Portland-Cement-Industrie erschienenen
Artikel aufmerksam gemacht. Die Firma, die den Prima
Apollonia-Cement vertreibt, seien die Westdeutschen
Cementwerke G. m. b. H. in Diedenhofen, deren Fabrik in
Duisburg sei, welche aber nur aus einem gemieteten Schuppen
einer Duisburger Speditionsfirma bestehe, in der nur
eine Mischmaschine aufgestellt und wo nicht einmal zehn
Arbeiter beschäftigt seien. Die Gesellschafter der Firma
seien Nicolaus Leelerc in Luxemburg und ein Prokurist
Henkes. Ersterer habe früher eine belgische Cementfabrik
vertreten. Der Prima Apollonia-Cement bestehe nach der
Analyse des Vereinslaboratoriums aus 70 % Hochofenschlacken
und 30 % Kalk. Diese beiden Bestandteile würden
in gemahlenem Zustand bezogen um dann unter Zusatz
eines Farbmittels in der Fabrik (!) zu Prima Apollonia-Cement
gemischt zu werden. Es läßt sich denken,
daß Reklamationen über diesen Cement nicht ausbleiben,
mit denen jedoch nichts erreicht werde, da die Lieferungsbedingungen
entsprechend lauten. Aus den letzteren
wollen wir einiges herausgreifen: