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BAUZEITUNG
Nr. 15
Erdgeschoßgrundriß
Anwesen
Kurz in
Schorndorf
Architekt:
Bauwerk
meister
‘Walker-
Schorndorf
Stuttgarter Bürgerschaft entstanden und entfacht worden
ist. Es kann ruhig ausgesprochen werden, daß die ge
samten Aenderungen — von § 35 abgesehen — recht
wenig Eingriffe in die Kommissionsbeschlüsse bedeuten,
und wenn mit einem gewissen Recht dem entgegengehalten
werden wollte, daß diese dann doch besser unterblieben
wären, so wird mit umso größerem Recht erwidert wer
den können, wozu von der anderen Seite dann der Lärm.
Und was ist’s mit diesem § 35, was ist’s mit dem
Fünfmeter-Abstand in der Zone III bei dreistöckigen Häu
sern? Die Antwort ist die, man hält im Neubauland, in
den Vororten aus wirtschaftlichen Erwägungen diesen
Abstand für genügend groß; man vergesse doch nicht,
daß es sich hier bloß um eben gelegene Gelände an der
Peripherie der Stadt und in den Vororten handelt, wo im
Maximum dreistöckig gebaut werden darf. Für die Zone I
und II, also für die ganze innere Stadt ist das ganze Rats
kollegium einig; für die Schonung der direkten Umgebung
unserer Stadt, für unsere schönen Hügel sorgen die „be
sonderen Anbauvorschriften“ mit den großen Abständen
von 10, 12, 14 Metern und mehr, außerdem der § 24, des
sen Schutzvorschriften für diese Gebiete schon unter Dach
und Fach sind. Für die Ueberbauung der größten Ge
bietsteile Stuttgarts und namentlich für die Ueberbauung
seines Hügelgeländes ist man im ganzen Kollegium einig!
Bleibt also das Neubauland der Vororte, wo aus wirt
schaftlichen Gründen, um durch große Abstände die Bau
plätze nicht zu verteuern, wie dies in der letzten Rathaus
sitzung vom 26. März bei der Behandlung des Deger-
J GRVNORi'sS vom CR0GE5CWO55:
locher Stadtbauplans Herr Dr. Lindemann — bekanntlich
der „beste Kenner“ auf kommunalpolitischem Gebiet —
direkt selbst festgestellt und betont hat, wohl zum Entset
zen seiner Fraktionskollegen und zum Schrecken aller
Bodenreformer. Es will, um zu wiederholen, aus wirt
schaftlichen Gründen die Ueberbauung mit 5 m Abstand
zugestanden werden, ein Abstand, der bei der dort zu
lässigen niederen Bauweise auch ästhetisch durchaus be
friedigen kann. Man denke an unser Zone II, in der der
größte Teil der Bewohner Stuttgarts in fünf- und vier
stöckigen Häusern mit dem Dreimeter-Abstand lebt und
leben wird, und man wird zugeben müssen, daß der Vor
schlag des Fünfmeter-Abstands bei dreistöckigen Häusern
zulässig erscheint und seine Berechtigung hat. Dieser
Vorschlag ist letzten Endes doch im Interesse der Mieter
schaft gelegen, für welche eine unnötige Verteuerung des
Bauplatzes nichts anderes als eine Verteuerung der Miete
bedeutet.
Es muß deshalb aufs Nachdrücklichste die Anschuldi
gung zurückgewiesen werden, als ob die Arbeit der bürgerl.
Parteien auf dem Rathaus lediglich vom Gesichtspunkte der
Vertretung der Haus- und Grundbesitzer, also von einsei
tiger Interessenpolitik geleitet worden sei. Eingehend ist
die Abstandsfrage unter Anderem auch von dem Gesichts
punkt aus behandelt worden, daß bei dem Verlangen zu
großer Abstände zweifellos das „geschlossene“ Bauen ge
fördert wird. Man mag über die geschlossene Bauweise
denken wie man will, sie hat entschieden Vorzüge,
aber ästhetisch befriedigen kann sie gerade hier
in Stuttgart „außer dem Stadtinnern“ nicht; und
wenn dann im Außengebiet statt Einzelhäusern mit fünf
Meter Abstand ganze geschlossene Häuserreihen ent
stehen, dann kann mit allem Recht diesen Vertretern der
Vorwurf nicht erspart bleiben, daß sie statt der weiträumi
gen Bauweise, die sie erstrebt haben, gerade das Gegen
teil schaffen, eine Bauweise, die in ihren Wirkungen na
mentlich auch vom hygienischen Standpunkt aus vielfach
weniger befriedigt als eine offene Bauart.
Nicht einseitige Interessenpolitik, aber das Bestreben,
eine brauchbare Arbeit in dem Sinne der Vereinigung der
rein wirtschaftlichen und der rein künstlerisch - ideellen
Auffassung der gesamten Materie zu schaffen, das waren
die Richtlinien bei den Beschlußfassungen der bürger
lichen Fraktionen.