Full text : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

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BAUZEITUNG

Nr.  23

Grund  und  Bodens  erhöhte.  Der  spekulative  Hausbesitzer ­
  hatte  aber  kein  Interessse  daran,  seine  Hypothekenschulden ­
  allmählich  abzutragen,  da  er  ja  nur  an  die  evtl,
baldige  Abstoßung  des  Objekts  dachte.  Die  Terrainund
  Häuserspekulation  war  der  Feind  des  gesunden
Prinzips  der  Amortisationshypothek.  An  ihre  Stelle  trat
mehr  und  mehr  die  befristete  Tilgungshypothek,  die  Hypothek, ­
  die,  ohne  daß  vorher  eine  Amortisation  stattgefunden ­
  hatte,  nach  einer  bestimmten  Anzahl  von  Jahren
zurückgezahlt  werden  muß.  Die  Mißstände  auf  dem
Hypothekenmarkte,  insbesondere  das  Häuserbauen  von
Glücksrittern,  die  ohne  nennenswertes  Kapital  die  Bauspekulation ­
  betreiben,  haben  nun  in  den  letzten  Jahren
die  Idee  der  Amortisationshypothek  wieder  zu  Ehren
kommen  lassen.  Insbesondere  haben  die  Bayerischen
Institute  alles  getan,  um  dem  gesunden  Prinzip  der  Amortisationshypothek ­
  Anklang  zu  verschaffen.  Im  letzten
Geschäftsbericht  hat  beispielsweise  die  Bayerische  Hypothek- ­
  und  Wechselbank  folgendes  ausgeführt:

Der  jetzige  Erlaß  der  preußischen  Regierung  über  die
Amortisationshypotheken  wird  von  allen  Anhängern  einer
Gesundung  unseres  Hypothekenwesens  gebilligt  werden.
H.
Anmerkung  der  Redaktion:  Wir  sind  auch  der
Ansicht,  daß  die  Verhältnisse  auf  dem  Immobilienmarkt
sofort  besser  werden,  wenn  die  Hypotheken  zu  amortisieren ­
  sind.  Dies  müßte  aber  natürlich  nicht  nur  für
die  erste  Hypothek  sondern  auch  für  die  zweite  Hypothek
festgesetzt  werden.  Für  die  erste  dürfte  nur  ein  mäßiger
Tilgungssatz  etwa  0,25  bis  0,50  Prozent  und  für  die
zweite  Hypothek  ein  solcher  von  0,75  bis  zu  1  Prozent
in  Frage  kommen,  so  daß  der  Geldnehmer  also  im
Ganzen  1  bis  1Prozent  pro  Jahr  abzuzahlen  hätte.
Daß  die  Zustände  derart  schlimm  geworden  sind,  daß
sie  auf  eine  baldige  Regelung  dringen,  beweist  eine  Eingabe, ­
  die  der  Deutsche  Bauschutztag  an  sämtliche  Hypothekenbanken ­
  gerichtet  hat  und  worin  ausgeführt  wurde,
daß  die  Hypothekenbanken  bei  Zwangsversteigerungen

Werkbundausstellung  Cöln  1914  Festhalle
Architekt:  Professor  Peter  Behrens-Neubabelsberg

„Im  städtischen  Grundbesitz  bricht  sich  die  Ueberzeugung
  wieder  mehr  und  mehr  Bahn,  daß  ein  auf  die
Dauer  eines  durchschnittlichen  Menschenalters  gegen
Kündigung  gesicherter  Amortisationskredit  einen  nicht
hoch  genug  anzuschlagenden  Wert  besitzt,  weil  die
Prolongation  einer  zeitlich  befristeten  kündbaren  Hypothek ­
  im  Fälligkeitstermin  bei  kritischen  Geldmarktsverhältnissen ­
  bedeutende  Einbußen  bedingt."
Die  Furcht  vor  dem  Damnum,  das  ja  seit  Jahren  auf
dem  Hypothekenmarkte  eine  verhängnisvolle  Rolle  spielt,
die  Furcht  vor  den  Folgen  einer  Krisis  am  Hypothekenund
  Baumarkte  ist  der  Amortisationshypolhek  sehr  förderlich ­
  gewesen.  Man  hat  einsehen  gelernt,  daß  das  Privatkapital ­
  sich  erst  dann  wieder  dem  Markte  der  zweiten
Hypotheken  zuwenden  wird,  wenn  zur  ersten  Stelle  Tilgungshypotheken
  vorhanden  sind.  Der  preußische  Landwirtschaftsminister, ­
  dem  das  Hypothekenwesen  untersteht,
hat  schon  seit  Jahren  für  die  Idee  der  Amortisationshypothek ­
  gearbeitet.  So  hat  er  die  Genehmigung  der
Errichtung  von  kommunalen  Instituten  für  zweite  Hypotheken ­
  von  der  Bedingung  abhängig  gemacht,  daß  die
ersten  Hypotheken  Tilgungshypotheken  sein  müssen.

von  Grundstücken  in  der  Regel  nur  bei  Bewilligung  hoher
Provisionen  und  erhöhten  Zinsen  die  erste  Hypothek  für
den  Erwerber  des  Grundstückes  stehen  lassen.  In  der
Eingabe  wird  daher  die  Bitte  ausgesprochen,  die  Hypothekenbanken ­
  mögen  bezüglich  des  Stehenbleibens  der
ersten  Hypothek  keine  allzuscharfen  Anforderungen  stellen.
Es  muß  gesagt  werden,  daß  es  eigentlich  mehr  wie  betrübend ­
  ist,  daß  eine  solche  Eingabe  notwendig  wurde,
wobei  zuzugeben  ist,  daß  bei  uns  in  ,  Süddeutschland  es
so  schlimm  noch  nicht  ist.  Die  Hypothekenbanken  sollten
es  sich  aber  doch  wahrlich  versagen  können,  bei  Zwangsversteigerungen, ­
  demjenigen,  der,  um  sein  Geld  zu  retten,
das  Grundstück  erwerben  muß  durch  das  Verlangen  von
Provision  und  erhöhtem  Zinsfuß  noch  besondere  Schwierigkeiten ­
  zu  machen.  Die  Hypothekenbanken,  die  von
Staatswegen  so  gut  wie  mit  einem  Privileg  ausgestattet
sind,  denen  ist  es  doch  ihre  Pflicht  und  Schuldigkeit
nicht  nur  sich,  sondern  auch  der  Volkswirtschaft  zu
dienen  und  nicht  wegen  eines  Extragewinnstes  Existenzen
gefährden  zu  helfen.  Diesem  Verfahren  aber  könnten
Tilgungshypotheken  ein  für  allemal  ein  Ende  machen.
            
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