Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

BAUZEITUNG 
13. Juni 1914 
Haus 
Dr. Bunte- 
Karlsruhe 
Kamin 
im Salon 
Architekt; 
Professor 
E. Beck- 
Karlsruhe 
forderlich waren, wird nicht bestritten. Die Beklagten 
berufen sich nun auf eine grobfahrläsige Verletzung der 
Baukunst seitens des klagenden Architekten. Ihr Anspruch 
ist demnach auf § 635 BOB. gegründet. Nimmt man nun 
an, daß die tiefe Anlage ein wertmindernder Fehler im 
Sinne des § 635 BGB. ist, so ist doch die Berufung des 
B. darauf, daß D. & N. hiermit einverstanden gewesen 
seien, gerechtfertigt. Die Beklagten befassen sich mit dem 
Bau und Vertrieb von Heizungsanlagen. Es muß ihnen 
deshalb eine größere Kenntnis mit Bauarbeiten anvertraut 
werden, als einem gewöhnlichen Laien. Selbst einem 
Laien konnte es aber nach Herrichtung der Fundamente 
nicht entgehen, daß das Haus eine tiefere Lage als die 
Straßenkrone bekomme. Damals wäre es Zeit gewesen, 
B. darauf aufmerksam zu machen. Die beklagten Labrik- 
inhaber haben aber den nach Ansicht des Gerichts offen 
kundigen Mangel nicht gerügt und sich dadurch mit der 
Lage des Hauses stillschweigend einverstanden erklärt. 
Deshalb sind ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Min 
derung nicht gerechtfertigt. Auch das Reichsgericht 
pflichtete dem bei, indem es die Revision der beklagten 
Labrikbesitzer zurückwies. 
Tarifverträge 
„Vertragsbrüchige Unternehmerverbände". Unter dieser 
Ueberschrift hat das Verbandsorgan des Deutschen Bau 
arbeiterverbandes „Der Grundstein“, in seiner Nr. 22 vom 
30. Mai 1914 Behauptungen über „dreiste Verletzung“ des 
Reichstarifvertrages durch den Rheinischen Bezirksarbeit 
geberverband aufgestellt, die diesen veranlaßt haben, von 
der Redaktion des „Grundstein“ auf Grund des § 11 
Architekt: 
Professor 
E. Beck- 
Karlsruhe 
Haus 
Dr. Bunle- 
Karlsruhe 
Speise 
zimmer
	        
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