Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

27.;  Juni  1914

BAUZEITUNO

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beklagte  Firma  erwiderte,  die  Muster  seien  allerdings
besser  gewesen  als  die  gelieferten  Platten,  überdies  habe
sie  die  Eingabe  nicht  zum  Zwecke  des  Wettbewerbs,  sondern ­
  behufs  Wahrung  berechtigter  Interessen,  da  auch  sie
Steuerzahler  der  Stadt  Mannheim  seien,  gemacht.  Das
Landgericht  Mannheim  verurteilte  die  Beklagte,  die  schädigende ­
  Bemerkung  zu  unterlassen.  Die  von  derselben
beim  Oberlandesgericht  Karlsruhe  eingelegte  Berufung
wurde  aus  folgenden  Gründen  zurückgewiesen:  Die
klagende  Firma  hat  ihren  Antrag  auf  §  14  des  Wettbe
werbsgesetzes  gestützt,  die  Beklagten  bestreiten  dagegen,
daß  sie  die  den  Gegenstand  des  Rechtsstreits  bildenden
Behauptungen  zum  Zwecke  des  Wettbewerbs  gemacht
hätten.  Die  Beklagten  hatten  sich  an  der  Submission  beteiligt. ­
  Wenn  sie  die  fragliche  Eingabe  machten,  so  wollten ­
  sie  damit  bezwecken,  daß  die  Sache  untersucht  werde
und  beabsichtigten  ferner,  ihre  Behauptung  gegen  die

zeugt.  Daß  ferner  die  Gefahr  einer  Wiederholung  nicht
ausgeschlossen  ist,  ergibt  die  ganze  Stellungnahme  der
Beklagten  im  Prozeß.  Ein  berechtigtes  Interesse  derselben ­
  lag  nicht  vor.  Die  gegen  dieses  Urteil  von  den  beklagten ­
  Werken  beim  Reichsgericht  eingelegte  Revision
wurde  vom  2.  Zivilsenat  des  höchsten  Gerichtshofes  zurückgewiesen. ­
  Was  u.  a.  die  Wiederholungsgefahr  anlangt, ­
  so  mußten  die  Beklagten  die  besonderen  Umstände
darlegen,  aus  denen  zu  folgern  sein  sollte,  daß  hier  eine
Wiederholungsgefahr  ausgeschlossen  war.
Vereinsmiüeilungen
Württ.  Baubeamten-Verein.  Die  nächste  Ausschußsitzung ­
  findet  Sonntag,  den  12.  Juli  d.  J.  vormittags  10  Uhr
im  Vereinszimmer  Gesellschaftsbaus  „Bauhütte“  in  Stuttgart ­
  statt,  Eingang  von  der  Schloßstraße  aus.  Hierzu

Kinderkrippe ­
  in
Schorndorf
Grundrisse

Architekt:
Bauwerkmeister ­

Walker
Schorndorf

Klägerin  geschäftlich  zu  verwerten.  Daß  aber  die  Behauptungen ­
  geeignet  waren,  die  Firma  Gr.  &  H.  zu  schädigen, ­
  ist  zweifellos.  Die  Beweisaufnahme  hat  ergeben,
daß  die  Klägerin  nur  eine  Sorte  Platten  herstellt  und  daß
die  dem  Beamten  des  Hochbauamts  vorgelegten  Muster
unter  sich  völlig  gleich  waren.  Auch  in  sonstiger  Weise
ist  dargetan  worden,  daß  die  Klägerin  nur  eine  Sorte
Platten  liefert.  So  hat  z.  B.  der  Zeuge  N.  bekundet,  daß
er  zwei  Platten,  eine  aus  dem  Musterlager  und  eine  von
den  gelieferten,  mit  dem  Messer  angeschnitten  und  keinen
Unterschied  gefunden  habe.  Auch  das  in  der  Sache  eingeholte ­
  Gutachten  spricht  sich  darüber  aus,  daß  die  gelieferten ­
  Stücke  genau  dasselbe  spezifische  Gewicht  und
dieselbe  Zusammensetzung  haben,  wie  die  Muster.  Auf
Grund  dessen  steht  fest,  daß  die  gelieferten  Stücke  dem
eingereichten  Muster  entsprachen.  Die  beklagten  Firmen
haben  demnach  nicht  den  Beweis  der  Wahrheit  ihrer  Behauptungen ­
  erbracht,  das  Berufungsgericht  ist  vielmehr
von  der  Unwahrheit  der  behaupteten  Aeußerungen  überwerden ­

  die  verehrlichen  Ausschußmitglieder  freundlichst
eingeladen.  Den  Verhandlungen  schließt  sich  ein  gemeinsames ­
  Mittagessen  und  Besuch  der  Ausstellung  für  Gesundheitspflege ­
  an.
Bauwerkmeister  -  Verein  Württemberg,  Sektion
Schwarzwaldkreis.  Am  Sonntag,  den  5.  Juli  wird  ein
Ausflug  nach  Freudenstadt  unternommen  mit  folgendem
Programm:  Ankunft  der  Züge  von  Eutingen  8.24  und
9.26  Uhr,  von  Schiltach  9.23  Uhr.  Hierauf  Besichtigung
der  Stadt,  der  sehenswerten  evang.  Kirche,  des  naturhistorischen ­
  Schwarzwaldmuseums,  11  Uhr  Promenade-Konzert
  auf  dem  Marktplatz,  ‘/al  Uhr  Mittagessen  im
Hotel  Herzog  Friedrich,  anschließend  Spaziergang  zum
Palmenwald  Cafe  Restaurant  Stockinger,  Herzog  Friedrichturm ­
  auf  dem  Kienberg.  Sammelpunkt  im  Turm-Restaurant ­
  Friedrichhöhe  darnach  zurück  zur  Stadt  durch  den
Teichelwald  und  Hartranft-Anlagen.  Alsdann  Abschiedsschoppen ­
  im  Hotel  Post  Dependance.  Abfahrt  der  Züge
7.13  und  9.28  Uhr  nach  Eutingen  und  9.23  IJhr  nach

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