Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

27.; Juni 1914 
BAUZEITUNO 
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beklagte Firma erwiderte, die Muster seien allerdings 
besser gewesen als die gelieferten Platten, überdies habe 
sie die Eingabe nicht zum Zwecke des Wettbewerbs, son 
dern behufs Wahrung berechtigter Interessen, da auch sie 
Steuerzahler der Stadt Mannheim seien, gemacht. Das 
Landgericht Mannheim verurteilte die Beklagte, die schä 
digende Bemerkung zu unterlassen. Die von derselben 
beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegte Berufung 
wurde aus folgenden Gründen zurückgewiesen: Die 
klagende Firma hat ihren Antrag auf § 14 des Wettbe 
werbsgesetzes gestützt, die Beklagten bestreiten dagegen, 
daß sie die den Gegenstand des Rechtsstreits bildenden 
Behauptungen zum Zwecke des Wettbewerbs gemacht 
hätten. Die Beklagten hatten sich an der Submission be 
teiligt. Wenn sie die fragliche Eingabe machten, so woll 
ten sie damit bezwecken, daß die Sache untersucht werde 
und beabsichtigten ferner, ihre Behauptung gegen die 
zeugt. Daß ferner die Gefahr einer Wiederholung nicht 
ausgeschlossen ist, ergibt die ganze Stellungnahme der 
Beklagten im Prozeß. Ein berechtigtes Interesse dersel 
ben lag nicht vor. Die gegen dieses Urteil von den be 
klagten Werken beim Reichsgericht eingelegte Revision 
wurde vom 2. Zivilsenat des höchsten Gerichtshofes zu 
rückgewiesen. Was u. a. die Wiederholungsgefahr an 
langt, so mußten die Beklagten die besonderen Umstände 
darlegen, aus denen zu folgern sein sollte, daß hier eine 
Wiederholungsgefahr ausgeschlossen war. 
Vereinsmiüeilungen 
Württ. Baubeamten-Verein. Die nächste Ausschuß 
sitzung findet Sonntag, den 12. Juli d. J. vormittags 10 Uhr 
im Vereinszimmer Gesellschaftsbaus „Bauhütte“ in Stutt 
gart statt, Eingang von der Schloßstraße aus. Hierzu 
Kinder 
krippe in 
Schorndorf 
Grundrisse 
Architekt: 
Bauwerk 
meister 
Walker 
Schorndorf 
Klägerin geschäftlich zu verwerten. Daß aber die Be 
hauptungen geeignet waren, die Firma Gr. & H. zu schä 
digen, ist zweifellos. Die Beweisaufnahme hat ergeben, 
daß die Klägerin nur eine Sorte Platten herstellt und daß 
die dem Beamten des Hochbauamts vorgelegten Muster 
unter sich völlig gleich waren. Auch in sonstiger Weise 
ist dargetan worden, daß die Klägerin nur eine Sorte 
Platten liefert. So hat z. B. der Zeuge N. bekundet, daß 
er zwei Platten, eine aus dem Musterlager und eine von 
den gelieferten, mit dem Messer angeschnitten und keinen 
Unterschied gefunden habe. Auch das in der Sache ein 
geholte Gutachten spricht sich darüber aus, daß die ge 
lieferten Stücke genau dasselbe spezifische Gewicht und 
dieselbe Zusammensetzung haben, wie die Muster. Auf 
Grund dessen steht fest, daß die gelieferten Stücke dem 
eingereichten Muster entsprachen. Die beklagten Firmen 
haben demnach nicht den Beweis der Wahrheit ihrer Be 
hauptungen erbracht, das Berufungsgericht ist vielmehr 
von der Unwahrheit der behaupteten Aeußerungen über 
werden die verehrlichen Ausschußmitglieder freundlichst 
eingeladen. Den Verhandlungen schließt sich ein gemein 
sames Mittagessen und Besuch der Ausstellung für Ge 
sundheitspflege an. 
Bauwerkmeister - Verein Württemberg, Sektion 
Schwarzwaldkreis. Am Sonntag, den 5. Juli wird ein 
Ausflug nach Freudenstadt unternommen mit folgendem 
Programm: Ankunft der Züge von Eutingen 8.24 und 
9.26 Uhr, von Schiltach 9.23 Uhr. Hierauf Besichtigung 
der Stadt, der sehenswerten evang. Kirche, des natur 
historischen Schwarzwaldmuseums, 11 Uhr Promenade- 
Konzert auf dem Marktplatz, ‘/al Uhr Mittagessen im 
Hotel Herzog Friedrich, anschließend Spaziergang zum 
Palmenwald Cafe Restaurant Stockinger, Herzog Friedrich 
turm auf dem Kienberg. Sammelpunkt im Turm-Restau 
rant Friedrichhöhe darnach zurück zur Stadt durch den 
Teichelwald und Hartranft-Anlagen. Alsdann Abschieds 
schoppen im Hotel Post Dependance. Abfahrt der Züge 
7.13 und 9.28 Uhr nach Eutingen und 9.23 IJhr nach 
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