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BAUZEITUNG
Nr. 30
stattfindende Besichtigung der Stollenanlage für die Landeswasserversorgung
aufmerksam gemacht und zu reger Beteiligung
wiederholt eingeladen. Treffpunkt für die Teilnehmer
morgens 8 Uhr am Bahnhof in Fellbach.
Deutscher Arbeitgeberbund für das Baugewerbe.
Mitteilungen. 1. Die nächste Durchsicht und Genehmigung
von Tarifverträgen findet am lO. und 11. August
d. Js. statt. 2. Den Bezirks- und Landesverbänden wird
in den nächsten Tagen die 2. Lieferung der Entscheidungen
des Haupttarifamtes für das Baugewerbe Nr. 94
bis 170 von der Druckerei Otto Elsner-Berlin direkt
übersandt.
Kleine Mitteilungen
Cöln. Der 24. Delegiertentag des Verbandes deutscher
Kunstgewerbevereine wurde am 2. Juli im Saale der Farbenschau
der Cölner Werkbundausstellung durch den
Vorsitzenden Geh. Regierungsrat Dr-.Ing. Muthesius-Berlin
eröffnet, der die Vertreter der Behörden, sowie die
Delegierten mit herzlichen Worten begrüßte. Der Vertreter
des preußischen Handelsministers, Geh. Reg.-Rat
Dr. Hoffmann, wünschte den Verhandlungen, zugleich im
Namen der anderen Herren Regierungsvertreter besten
Verlauf, indem er versicherte, daß die staatlichen Behörden
die Bestrebungen des Verbandes dankbar begrüßen, das
Verständnis für kunstgewerbliche Fragen in weitere Kreise
zu tragen und zu fördern. Gerade Cöln zeige, wie kaum
eine zweite Stadt, was bei uns in vergangenen Jahrhunderten
auf kunstgewerblichem Gebiete geleistet wurde, und
die jetzigeCölner Werkbundausstellung gebe ein Bild unseres
heutigen kunstgewerblichen Schanens. Beigeordneter
Rehorst-Göln übermittelte im Namen des Oberbürgermeisters
Wallraf den Willkommengruß der Stadt Cöln, die
besonderen Wert auf die Förderung der Kunstgewerbeschule
legt und auf deren Handelshochschule Vorlesungen
über kunstgewerbliche Fragen in Industrie und Handel eingeführt
sind. Präsident Figge wünschte als Vertreter der
Handwerkskammer Cöln der Tagung reichen Erfolg.
Zur Leitung des Delegierten tags wurden durch Zuruf
die Herren Geheimrat Muthesius-Berlin, Baumeister Kaaf-Cöln,
Prof. Lehnert und Bibliothekar Wittmann-Cöln gewählt.
Vertreten waren von 42 dem Verbände angeschlossenen
Vereinen mit 56 Stimmen volle 48 Stimmen.
Nachdem sodann der Vorsitzende den Bericht des Verbandsvorstandes
und Prof. Lehnert den Kassenbericht
erstattet hatten, folgten die Berichte der Verbandsausschüsse.
Der Ausscnuß für die Gebühren-Ordnung beantragte,
die bereits im Vorjahre angenommene Gebührenordnung
mit den inzwischen ausgearbeiteten Beispielen
endgültig zu genehmigen, was mit Einstimmigkeit erfolgte.
Bezüglich der Wettbewerbs-Ordnung wurde auf
Antrag des zuständigen Verbandsausschusses beschlossen,
den bereits hiefür ausgearbeiteten Entwurf nochmals im
Zusammenhang mit den in jüngster Zeit erschienenen und
zum Teil von Behörden genehmigten Wettbewerbsbestim
mungen für die Architekten und Bildhauer nochmals
durchzuarbeiten, sodaß der nächstjährige Vertretertag die
Sache endgültig zu erledigen habe. Gemäß Antrag des
Verbandsausschusses für die Schiedsgerichts - Ordnung
wurde beschlossen, dem neugegründeten deutschen Verband
für Schiedsgerichtswesen beizutreten.
Auf Antrag des Ausschusses für die Frage der Privatschulen
wurden die vom Aachener üewerbeschultag angenommenen
Leitsätze unter Streichung der Absätze 3 a
und 3 c, sowie der Worte „oder kunstgewerbliche“ in Absatz
5 b genehmigt; es wurde herbeigewünscht, daß die
deutschen Gewerbeschulmänner mit den Kunstgewerbevereinen
in dieser Frage Zusammengehen.
Ferner wurde auf Antrag Weiß-Berlin noch folgender
Antrag des Verbandsausschusses angenommen: „Die
Kunstgewerbevereine zu ersuchen, die Lehrerschaft und
die Beratungsstellen für die Berufswahl zur Aufklärung
der Jugend zu interessieren, sie auf die städtischen und
staatlichen Schulen für ihre weitere Berufsbildung hinzuweisen
und sie vor der irreführenden Reklame von privaten
Schulen mit unzureichenden Leistungen zu warnen.
Eine kurz gefaßte Flugschrift soll diesen Akt der Selbsthilfe
unterstützen.“
Die Frage der Ausbildung weiblicher Lehrlinge wurde
bis zum nächstjährigen Delegiertentag zurückgestellt.
Folgender Antrag des zuständigen Ausschusses gelangte
noch zur einstimmigen Annahme: „Der Verband
möge seinen Ausschuß ersuchen, die Notwendigkeit einer
erhöhten Allgemeinbildung für kunstgewerbliche Berufe
in nähere Beratung zu ziehen.“
Der Antrag des Verbandsvorstandes auf Beitritt des
Werkbundes zum Verbände und auf Beitritt des Verbandes
zum Werkbunde gelangte nach längerer Aussprache mit
erdrückender Mehrheit gegen 1 Stimme zur Annahme.
Der Antrag des Elsaß-Lothringischen Kunstgewerbevereins
zu Straßburg, der vom Referenten A. Herborth vertreten
wurde, auf Errichtung einer Zentrale zur Förderung
der Volkskunst-Bestrebungen wurde dem Verbandsausschuß
zur weiteren Bearbeitung überwiesen.
Zur Frage der Honorierung künstlerischer Forderungen,
über die Prof. Karl Groß berichtete, wurde folgender
Antrag des Dresdener Kunstgewerbevereins gutgeheißen:
„Der Verbandsausschuß möge beauftragt werden, die
Frage zu erklären, inwieweit die Verpflichtung der Künstler,
für Veröffentlichungen Honorar zu fordern, die kunstgewerbliche
Praxis beeinflussen wird.“
Prof. Dr. Lehnert erstattete dann das ausführliche Referat
des Vereins für deutsches Kunstgewerbe zu Berlin über
„Praktische Beispiele aus dem Rechtsleben des Kunstgewerblers“
unter besonderer Hervorhebung der Schwierigkeiten,
welche sich der gesetzlichen Verfolgung von Diebstahl
an geistigem Eigentum, von Fälschungen usw. entgegenstellen.
Redner kam zu folgenden Schlußsätzen:
1. An sich entsprechen Geschmacksmustergesetz und
Kunstschutzgesetz den Anforderungen, die das Kunstgewerbe
an den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums
stellen muß. Aber die Kenntnis der Gesetze und ihrer
Anwendungsmöglichkeiten läßt noch zu wünschen übrig;
sie zu fördern wäre Aufgabe der Kunstgewerbevereine.
2. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bietet
in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuche jede
notwendige Handhabe zum Vorgehen gegen unstatthafte
Konkurrenzmanöver. Aber die Anwendungsmöglich -
keiten des Gesetzes sollten die Kunstgewerbetreibenden
mehr beachten, als es bisher geschehen ist.
3. Der Kampf des Kunstgewerbes gegen die Fälschungen
verspricht wenig Erfolg, wenn die als falsch erkannten
Stücke nach wie vor im Verkehr bleiben; es muß daher
mit allen Mitteln dahin gewirkt werden, daß anerkannte
Fälschungen eingezogen werden.
Ueber die Anregungen des Württembergischen Kunstgewerbevereins
zu Stuttgart: Wie läßt sich der wachsenden
Zunahme von Fälschungen begegnen? verbreitete sich
Syndikus Dr. Marquard in anschaulicher Weise. Ueber
die Aufklärungsarbeit durch Presse und Museen empfahl
er, daß der Verbandsausschuß sich mit dem Reichstage in
Verbindung setzen soll zur besseren Ausgestaltung des
Patent- und Warenzeichengesetzes.
In der regen Aussprache über diese beiden wichtigen
Referate emptahl Prof. Hoflacker-Karlsruhe besonders die
bessere Erziehung der Käuferschaft zum guten Geschmack.
Geheimrat Muthesius befürwortete die Herausgabe einer
Broschüre, deren Vorbereitung Dr. Marquard übertragen
wurde.
Der nächstjährige Delegiertentag findet zu Karlsruhe
mit Ausflug nach Stra'ßburg statt.
Verantwortlich: Karl Schüler, Stuttgart, Richard Gebhardt, Stuttgart,
Druck: Guttav Stürner in Waiblingen.