Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

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BAUZEITUNG 
Nr. 30 
stattfindende Besichtigung der Stollenanlage für die Landes 
wasserversorgung aufmerksam gemacht und zu reger Be 
teiligung wiederholt eingeladen. Treffpunkt für die Teil 
nehmer morgens 8 Uhr am Bahnhof in Fellbach. 
Deutscher Arbeitgeberbund für das Baugewerbe. 
Mitteilungen. 1. Die nächste Durchsicht und Geneh 
migung von Tarifverträgen findet am lO. und 11. August 
d. Js. statt. 2. Den Bezirks- und Landesverbänden wird 
in den nächsten Tagen die 2. Lieferung der Entschei 
dungen des Haupttarifamtes für das Baugewerbe Nr. 94 
bis 170 von der Druckerei Otto Elsner-Berlin direkt 
übersandt. 
Kleine Mitteilungen 
Cöln. Der 24. Delegiertentag des Verbandes deutscher 
Kunstgewerbevereine wurde am 2. Juli im Saale der Far 
benschau der Cölner Werkbundausstellung durch den 
Vorsitzenden Geh. Regierungsrat Dr-.Ing. Muthesius- 
Berlin eröffnet, der die Vertreter der Behörden, sowie die 
Delegierten mit herzlichen Worten begrüßte. Der Ver 
treter des preußischen Handelsministers, Geh. Reg.-Rat 
Dr. Hoffmann, wünschte den Verhandlungen, zugleich im 
Namen der anderen Herren Regierungsvertreter besten 
Verlauf, indem er versicherte, daß die staatlichen Behörden 
die Bestrebungen des Verbandes dankbar begrüßen, das 
Verständnis für kunstgewerbliche Fragen in weitere Kreise 
zu tragen und zu fördern. Gerade Cöln zeige, wie kaum 
eine zweite Stadt, was bei uns in vergangenen Jahrhunder 
ten auf kunstgewerblichem Gebiete geleistet wurde, und 
die jetzigeCölner Werkbundausstellung gebe ein Bild unse 
res heutigen kunstgewerblichen Schanens. Beigeordneter 
Rehorst-Göln übermittelte im Namen des Oberbürgermei 
sters Wallraf den Willkommengruß der Stadt Cöln, die 
besonderen Wert auf die Förderung der Kunstgewerbe 
schule legt und auf deren Handelshochschule Vorlesungen 
über kunstgewerbliche Fragen in Industrie und Handel ein 
geführt sind. Präsident Figge wünschte als Vertreter der 
Handwerkskammer Cöln der Tagung reichen Erfolg. 
Zur Leitung des Delegierten tags wurden durch Zuruf 
die Herren Geheimrat Muthesius-Berlin, Baumeister Kaaf- 
Cöln, Prof. Lehnert und Bibliothekar Wittmann-Cöln ge 
wählt. Vertreten waren von 42 dem Verbände angeschlos 
senen Vereinen mit 56 Stimmen volle 48 Stimmen. 
Nachdem sodann der Vorsitzende den Bericht des Ver 
bandsvorstandes und Prof. Lehnert den Kassenbericht 
erstattet hatten, folgten die Berichte der Verbandsaus 
schüsse. Der Ausscnuß für die Gebühren-Ordnung bean 
tragte, die bereits im Vorjahre angenommene Gebühren 
ordnung mit den inzwischen ausgearbeiteten Beispielen 
endgültig zu genehmigen, was mit Einstimmigkeit er 
folgte. Bezüglich der Wettbewerbs-Ordnung wurde auf 
Antrag des zuständigen Verbandsausschusses beschlossen, 
den bereits hiefür ausgearbeiteten Entwurf nochmals im 
Zusammenhang mit den in jüngster Zeit erschienenen und 
zum Teil von Behörden genehmigten Wettbewerbsbestim 
mungen für die Architekten und Bildhauer nochmals 
durchzuarbeiten, sodaß der nächstjährige Vertretertag die 
Sache endgültig zu erledigen habe. Gemäß Antrag des 
Verbandsausschusses für die Schiedsgerichts - Ordnung 
wurde beschlossen, dem neugegründeten deutschen Ver 
band für Schiedsgerichtswesen beizutreten. 
Auf Antrag des Ausschusses für die Frage der Privat 
schulen wurden die vom Aachener üewerbeschultag an 
genommenen Leitsätze unter Streichung der Absätze 3 a 
und 3 c, sowie der Worte „oder kunstgewerbliche“ in Ab 
satz 5 b genehmigt; es wurde herbeigewünscht, daß die 
deutschen Gewerbeschulmänner mit den Kunstgewerbe 
vereinen in dieser Frage Zusammengehen. 
Ferner wurde auf Antrag Weiß-Berlin noch folgender 
Antrag des Verbandsausschusses angenommen: „Die 
Kunstgewerbevereine zu ersuchen, die Lehrerschaft und 
die Beratungsstellen für die Berufswahl zur Aufklärung 
der Jugend zu interessieren, sie auf die städtischen und 
staatlichen Schulen für ihre weitere Berufsbildung hinzu 
weisen und sie vor der irreführenden Reklame von pri 
vaten Schulen mit unzureichenden Leistungen zu warnen. 
Eine kurz gefaßte Flugschrift soll diesen Akt der Selbst 
hilfe unterstützen.“ 
Die Frage der Ausbildung weiblicher Lehrlinge wurde 
bis zum nächstjährigen Delegiertentag zurückgestellt. 
Folgender Antrag des zuständigen Ausschusses ge 
langte noch zur einstimmigen Annahme: „Der Verband 
möge seinen Ausschuß ersuchen, die Notwendigkeit einer 
erhöhten Allgemeinbildung für kunstgewerbliche Berufe 
in nähere Beratung zu ziehen.“ 
Der Antrag des Verbandsvorstandes auf Beitritt des 
Werkbundes zum Verbände und auf Beitritt des Verbandes 
zum Werkbunde gelangte nach längerer Aussprache mit 
erdrückender Mehrheit gegen 1 Stimme zur Annahme. 
Der Antrag des Elsaß-Lothringischen Kunstgewerbever 
eins zu Straßburg, der vom Referenten A. Herborth ver 
treten wurde, auf Errichtung einer Zentrale zur Förde 
rung der Volkskunst-Bestrebungen wurde dem Verbands 
ausschuß zur weiteren Bearbeitung überwiesen. 
Zur Frage der Honorierung künstlerischer Forderun 
gen, über die Prof. Karl Groß berichtete, wurde folgender 
Antrag des Dresdener Kunstgewerbevereins gutgeheißen: 
„Der Verbandsausschuß möge beauftragt werden, die 
Frage zu erklären, inwieweit die Verpflichtung der Künst 
ler, für Veröffentlichungen Honorar zu fordern, die kunst 
gewerbliche Praxis beeinflussen wird.“ 
Prof. Dr. Lehnert erstattete dann das ausführliche Refe 
rat des Vereins für deutsches Kunstgewerbe zu Berlin über 
„Praktische Beispiele aus dem Rechtsleben des Kunstge 
werblers“ unter besonderer Hervorhebung der Schwierig 
keiten, welche sich der gesetzlichen Verfolgung von Dieb 
stahl an geistigem Eigentum, von Fälschungen usw. ent 
gegenstellen. Redner kam zu folgenden Schlußsätzen: 
1. An sich entsprechen Geschmacksmustergesetz und 
Kunstschutzgesetz den Anforderungen, die das Kunstge 
werbe an den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums 
stellen muß. Aber die Kenntnis der Gesetze und ihrer 
Anwendungsmöglichkeiten läßt noch zu wünschen übrig; 
sie zu fördern wäre Aufgabe der Kunstgewerbevereine. 
2. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bietet 
in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuche jede 
notwendige Handhabe zum Vorgehen gegen unstatthafte 
Konkurrenzmanöver. Aber die Anwendungsmöglich - 
keiten des Gesetzes sollten die Kunstgewerbetreibenden 
mehr beachten, als es bisher geschehen ist. 
3. Der Kampf des Kunstgewerbes gegen die Fälschun 
gen verspricht wenig Erfolg, wenn die als falsch erkann 
ten Stücke nach wie vor im Verkehr bleiben; es muß daher 
mit allen Mitteln dahin gewirkt werden, daß anerkannte 
Fälschungen eingezogen werden. 
Ueber die Anregungen des Württembergischen Kunst 
gewerbevereins zu Stuttgart: Wie läßt sich der wachsen 
den Zunahme von Fälschungen begegnen? verbreitete sich 
Syndikus Dr. Marquard in anschaulicher Weise. Ueber 
die Aufklärungsarbeit durch Presse und Museen empfahl 
er, daß der Verbandsausschuß sich mit dem Reichstage in 
Verbindung setzen soll zur besseren Ausgestaltung des 
Patent- und Warenzeichengesetzes. 
In der regen Aussprache über diese beiden wichtigen 
Referate emptahl Prof. Hoflacker-Karlsruhe besonders die 
bessere Erziehung der Käuferschaft zum guten Geschmack. 
Geheimrat Muthesius befürwortete die Herausgabe einer 
Broschüre, deren Vorbereitung Dr. Marquard übertragen 
wurde. 
Der nächstjährige Delegiertentag findet zu Karlsruhe 
mit Ausflug nach Stra'ßburg statt. 
Verantwortlich: Karl Schüler, Stuttgart, Richard Gebhardt, Stuttgart, 
Druck: Guttav Stürner in Waiblingen.
	        
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