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BAUZEITUNG
Nr. 30
stattfindende Besichtigung der Stollenanlage für die Landes
wasserversorgung aufmerksam gemacht und zu reger Be
teiligung wiederholt eingeladen. Treffpunkt für die Teil
nehmer morgens 8 Uhr am Bahnhof in Fellbach.
Deutscher Arbeitgeberbund für das Baugewerbe.
Mitteilungen. 1. Die nächste Durchsicht und Geneh
migung von Tarifverträgen findet am lO. und 11. August
d. Js. statt. 2. Den Bezirks- und Landesverbänden wird
in den nächsten Tagen die 2. Lieferung der Entschei
dungen des Haupttarifamtes für das Baugewerbe Nr. 94
bis 170 von der Druckerei Otto Elsner-Berlin direkt
übersandt.
Kleine Mitteilungen
Cöln. Der 24. Delegiertentag des Verbandes deutscher
Kunstgewerbevereine wurde am 2. Juli im Saale der Far
benschau der Cölner Werkbundausstellung durch den
Vorsitzenden Geh. Regierungsrat Dr-.Ing. Muthesius-
Berlin eröffnet, der die Vertreter der Behörden, sowie die
Delegierten mit herzlichen Worten begrüßte. Der Ver
treter des preußischen Handelsministers, Geh. Reg.-Rat
Dr. Hoffmann, wünschte den Verhandlungen, zugleich im
Namen der anderen Herren Regierungsvertreter besten
Verlauf, indem er versicherte, daß die staatlichen Behörden
die Bestrebungen des Verbandes dankbar begrüßen, das
Verständnis für kunstgewerbliche Fragen in weitere Kreise
zu tragen und zu fördern. Gerade Cöln zeige, wie kaum
eine zweite Stadt, was bei uns in vergangenen Jahrhunder
ten auf kunstgewerblichem Gebiete geleistet wurde, und
die jetzigeCölner Werkbundausstellung gebe ein Bild unse
res heutigen kunstgewerblichen Schanens. Beigeordneter
Rehorst-Göln übermittelte im Namen des Oberbürgermei
sters Wallraf den Willkommengruß der Stadt Cöln, die
besonderen Wert auf die Förderung der Kunstgewerbe
schule legt und auf deren Handelshochschule Vorlesungen
über kunstgewerbliche Fragen in Industrie und Handel ein
geführt sind. Präsident Figge wünschte als Vertreter der
Handwerkskammer Cöln der Tagung reichen Erfolg.
Zur Leitung des Delegierten tags wurden durch Zuruf
die Herren Geheimrat Muthesius-Berlin, Baumeister Kaaf-
Cöln, Prof. Lehnert und Bibliothekar Wittmann-Cöln ge
wählt. Vertreten waren von 42 dem Verbände angeschlos
senen Vereinen mit 56 Stimmen volle 48 Stimmen.
Nachdem sodann der Vorsitzende den Bericht des Ver
bandsvorstandes und Prof. Lehnert den Kassenbericht
erstattet hatten, folgten die Berichte der Verbandsaus
schüsse. Der Ausscnuß für die Gebühren-Ordnung bean
tragte, die bereits im Vorjahre angenommene Gebühren
ordnung mit den inzwischen ausgearbeiteten Beispielen
endgültig zu genehmigen, was mit Einstimmigkeit er
folgte. Bezüglich der Wettbewerbs-Ordnung wurde auf
Antrag des zuständigen Verbandsausschusses beschlossen,
den bereits hiefür ausgearbeiteten Entwurf nochmals im
Zusammenhang mit den in jüngster Zeit erschienenen und
zum Teil von Behörden genehmigten Wettbewerbsbestim
mungen für die Architekten und Bildhauer nochmals
durchzuarbeiten, sodaß der nächstjährige Vertretertag die
Sache endgültig zu erledigen habe. Gemäß Antrag des
Verbandsausschusses für die Schiedsgerichts - Ordnung
wurde beschlossen, dem neugegründeten deutschen Ver
band für Schiedsgerichtswesen beizutreten.
Auf Antrag des Ausschusses für die Frage der Privat
schulen wurden die vom Aachener üewerbeschultag an
genommenen Leitsätze unter Streichung der Absätze 3 a
und 3 c, sowie der Worte „oder kunstgewerbliche“ in Ab
satz 5 b genehmigt; es wurde herbeigewünscht, daß die
deutschen Gewerbeschulmänner mit den Kunstgewerbe
vereinen in dieser Frage Zusammengehen.
Ferner wurde auf Antrag Weiß-Berlin noch folgender
Antrag des Verbandsausschusses angenommen: „Die
Kunstgewerbevereine zu ersuchen, die Lehrerschaft und
die Beratungsstellen für die Berufswahl zur Aufklärung
der Jugend zu interessieren, sie auf die städtischen und
staatlichen Schulen für ihre weitere Berufsbildung hinzu
weisen und sie vor der irreführenden Reklame von pri
vaten Schulen mit unzureichenden Leistungen zu warnen.
Eine kurz gefaßte Flugschrift soll diesen Akt der Selbst
hilfe unterstützen.“
Die Frage der Ausbildung weiblicher Lehrlinge wurde
bis zum nächstjährigen Delegiertentag zurückgestellt.
Folgender Antrag des zuständigen Ausschusses ge
langte noch zur einstimmigen Annahme: „Der Verband
möge seinen Ausschuß ersuchen, die Notwendigkeit einer
erhöhten Allgemeinbildung für kunstgewerbliche Berufe
in nähere Beratung zu ziehen.“
Der Antrag des Verbandsvorstandes auf Beitritt des
Werkbundes zum Verbände und auf Beitritt des Verbandes
zum Werkbunde gelangte nach längerer Aussprache mit
erdrückender Mehrheit gegen 1 Stimme zur Annahme.
Der Antrag des Elsaß-Lothringischen Kunstgewerbever
eins zu Straßburg, der vom Referenten A. Herborth ver
treten wurde, auf Errichtung einer Zentrale zur Förde
rung der Volkskunst-Bestrebungen wurde dem Verbands
ausschuß zur weiteren Bearbeitung überwiesen.
Zur Frage der Honorierung künstlerischer Forderun
gen, über die Prof. Karl Groß berichtete, wurde folgender
Antrag des Dresdener Kunstgewerbevereins gutgeheißen:
„Der Verbandsausschuß möge beauftragt werden, die
Frage zu erklären, inwieweit die Verpflichtung der Künst
ler, für Veröffentlichungen Honorar zu fordern, die kunst
gewerbliche Praxis beeinflussen wird.“
Prof. Dr. Lehnert erstattete dann das ausführliche Refe
rat des Vereins für deutsches Kunstgewerbe zu Berlin über
„Praktische Beispiele aus dem Rechtsleben des Kunstge
werblers“ unter besonderer Hervorhebung der Schwierig
keiten, welche sich der gesetzlichen Verfolgung von Dieb
stahl an geistigem Eigentum, von Fälschungen usw. ent
gegenstellen. Redner kam zu folgenden Schlußsätzen:
1. An sich entsprechen Geschmacksmustergesetz und
Kunstschutzgesetz den Anforderungen, die das Kunstge
werbe an den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums
stellen muß. Aber die Kenntnis der Gesetze und ihrer
Anwendungsmöglichkeiten läßt noch zu wünschen übrig;
sie zu fördern wäre Aufgabe der Kunstgewerbevereine.
2. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bietet
in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuche jede
notwendige Handhabe zum Vorgehen gegen unstatthafte
Konkurrenzmanöver. Aber die Anwendungsmöglich -
keiten des Gesetzes sollten die Kunstgewerbetreibenden
mehr beachten, als es bisher geschehen ist.
3. Der Kampf des Kunstgewerbes gegen die Fälschun
gen verspricht wenig Erfolg, wenn die als falsch erkann
ten Stücke nach wie vor im Verkehr bleiben; es muß daher
mit allen Mitteln dahin gewirkt werden, daß anerkannte
Fälschungen eingezogen werden.
Ueber die Anregungen des Württembergischen Kunst
gewerbevereins zu Stuttgart: Wie läßt sich der wachsen
den Zunahme von Fälschungen begegnen? verbreitete sich
Syndikus Dr. Marquard in anschaulicher Weise. Ueber
die Aufklärungsarbeit durch Presse und Museen empfahl
er, daß der Verbandsausschuß sich mit dem Reichstage in
Verbindung setzen soll zur besseren Ausgestaltung des
Patent- und Warenzeichengesetzes.
In der regen Aussprache über diese beiden wichtigen
Referate emptahl Prof. Hoflacker-Karlsruhe besonders die
bessere Erziehung der Käuferschaft zum guten Geschmack.
Geheimrat Muthesius befürwortete die Herausgabe einer
Broschüre, deren Vorbereitung Dr. Marquard übertragen
wurde.
Der nächstjährige Delegiertentag findet zu Karlsruhe
mit Ausflug nach Stra'ßburg statt.
Verantwortlich: Karl Schüler, Stuttgart, Richard Gebhardt, Stuttgart,
Druck: Guttav Stürner in Waiblingen.