Zum Ankauf empfohlen Kennwort: „Zu Schwabens Ehr“
Verfasser: Baug.eschäft Heilmann & Littmann, G. m. b. H., München, ZweigniederlassungjStuttgart, in Verbindung mit Archi
tekt Otto Baur aus Stuttgart, z. Zt. München
Guido O., der soeben vorbeiritt. Der Offizier trug einen
Schlüsselbeinbruch und ein Nervenleiden von dem Unfall
davon. Es wurden daher der Maurermeister Sichert, der
Polier Siebenhahn und die beiden Maurer unter Anklage
gestellt wegen Verletzung der §§ 230 (fahrlässige Körper
verletzung. 330 (Zuwiderhandlung gegen die Regeln der
Baukunst), 367,14 Nichtbeachtung der polizeil. angeordne
ten Sicherungsmaßregeln bei der Bauausführung) StGB.,
sowie wegen Uebertretung der Baupolizeiordnung der
Stadt Posen. Das Landgericht Posen hat jedoch am 18.
Oktober 1913 sämtliche Beschuldigten freigesprochen. Es
sei nicht entschieden, ob der Haken sich gelöst habe, weil
er nicht fest eingehakt oder weil er vom Sturm gelockert
worden sei. Den Sichert treffe kein Verschulden, da er
nichts näheres von den Klempnerarbeiten gewußt und we
der eine Verpflichtung noch wegen vielfacher anderer Ar
beiten genügende Zeit zu ihrer Beaufsichtigung gehabt
habe. Das nach seinen allgemeinen Angaben errichtete
Gerüst sei nicht unzweckmäßig erbaut, sondern entspreche
den Anforderungen der Baupolizei und den Regeln der
Baukunst. Auch Siebenhahn sei schuldlos, da er sich auf
seine Arbeiter bei derart untergeordneten Verrichtungen
habe verlassen dürfen. Zur Bestrafung der beiden Maurer
schließlich fehle es an einer geeigneten Grundlage, denn
einerseits sei nicht festgestellt, wer von beiden den Haken
unrichtig eingehakt habe, andererseits widersprächen sich
sogar die Sachverständigen über die Ursache der Los
lösung des Hakens. Gegen die Freisprechung verfolgte
der Nebenkläger Hauptmann O. Revision mit materieller
Beschwerde beim Reichsgericht. Der höchste Gerichts
hof erkannte jedoch auf Antrag des Reichsanwalts auf
Verwerfung der Revision, da kein Rechtsirrtum im ange-
Zum Ankauf
empfohlen
Kennwort;
„Zu
Schwabens
Ehr“
Erdgeschoß
grundriß