Nr. 32
Wettbewerbe
ln dem Wettbewerb für Entwürfe zu Bauten in
den deutschen Schutzgebieten erhielten für: 1. die
Krankenhausanlage in der Südsee: den ersten Preis
(1000 M.) Architekt Richard Seel-Berlin, den zweiten
Preis (500 M.) Oberbauinspektor Freyschmidt u. Dipl.-Ing.
Hermann Graaf-Nürnberg. — 2. Das Regierungsstations
gebäude in Deutsch-Südwestafrika: drei gleiche Preise
Regierungsbaumeister Emil Brünesholz-Nürnberg, Archi
tekt Otto Volkers-München und Architekt Ernst Leistner-
Stuttgart. — 3. Das Wohnhaus in einem Küstenorte
Kameruns: den ersten Preis (500 M.) Königl. Oberlehrer
Dipl.-Ing. Nagl und Königl. Baurat Schütz-Posen, den
zweiten Preis (250 M.) die Architekten Gieseckeu. Wenzke-
Berlin-Charlottenburg. — 4. Das Wohnhaus in Deutsch-
Ostafrika: den ersten Preis (400 M.) Architekt Max
Krampe-Dresden, den zweiten Preis (200 M.) Regierungs
baumeister Emil Brünesholz-Nürnberg.
Kleine Mitteilungen
Berlin. Der „Ausschuß für gemeinsame Angelegen
heiten“ der sich aus Vertretern der architektonischen
Vereinigungen Berlins zusammensetzt, hat in der letzten
Sitzung beschlossen, die Vorstände der drei Vereine,
des „Architekten-Vereins" zu Berlin, der „Vereinigung
Berliner Architekten“ und der Ortsgruppe Berlin des
„Bundes Deutscher Architekten“ zu bitten, einen Vereins
beschluß in dem Sinne herbeizuführen, daß das öffent
liche Annoncieren zwecks Erwerbung von Aufträgen nicht
statthaft sein soll.
Der Krieg und das Wirtschaftsleben. Ultima ratio
regis — das letzte Mittel des Königs — so steht es auf
dem ehernen Leib der Kanonen eingegraben. An dieses
„letzte Mittel“ haben seit vielen Jahren die Praktiker wie
die Theoretiker der deutschen Volkswirtschaft gedacht.
Vergleicht man das, was sich in den letzten Tagen in
Deutschland abgespielt hat, mit den Vorgängen in anderen
Ländern, so kommt man zu dem Ergebnis, dass in Deutsch
land Industrie und Finanzwesen Kriegsstürmen gegenüber
besser gerüstet sind. Der Verkehr an den deutschen
Börsen hat am längsten aufrecht erhalten werden können.
Während selbst die Börsen neutraler Länder, Brüssel und
die schweizerischen Plätze, ja selbst die Börsen von Canada
und Egypten unter dem Drucke der internationalen Panik
geschlossen werden mussten, während im Zentrum des
Weltverkehrs, an der Londoner Stock Exchange für das
„goldgerändete“ englische Standardpapier, die englischen
Konsols, die Kursfestsetzung aufhörte, funktionierte die
Berliner Börse während des grössten Teils der ereignis
reichen letzten Woche. Gewiss, die Kurse gingen im
Eilzugstempo nach unten und für mehr als die Hälfte der
Papiere, zuletzt für kaum ein Drittel, liess sich eine Notier
ung nicht ermöglichen. Aber die deutschen Börsen funk
tionierten doch jedenfalls. Ausserdem muss bei der Sta
tistik über die nicht zur Notierung gelangenden Papiere
hervorgehoben werden, dass auch in ganz normalen Zeiten
viele hunderte von Papieren gar nicht, oder nur zum Schein
notiert werden. Das gilt besonders von den kleineren
Stadtanleihen und von vielen Industrie-Obligationen. Im
Uebrigen muss in dieser ernsten Stunde den Männern
der deutschen Industrie zugerufen werden:
„Kriegszeiten gehen genau so vorüber, wie die Zeiten
einer schweren industriellen Krisis. Wie immer auch
die eisernen Würfel fallen mögen: eine Industrie von
der Ueberlegenheil der deutschen kann durch einen
Krieg nicht vernichtet werden. Im Gegenteil, die Er
fahrung lehrt, dass jeder Krieg, da er ungeheure Werte
zerstört, der Industrie für den Wiederaufbau des Zer
störten gewaltige Aufgaben stellt. Ausserdem hat der
weitaus grösste Teil unsererlndustriegesellschaften durch
eine seit Jahren durchgeführte vorsichtige Dividenden
politik bedeutende Reserven angesammelt, die den Ge
sellschaften gestatten werden, weiter zu arbeiten, selbst
wenn der Weltmarkt vorerst die Fabrikate nicht auf
nehmen kann.“
Als ein günstiger Zufall muss es bezeichnet werden,
dass unsere Hypothekenbanken über sehr grosse Mittel
verfügen, weil sie seit vielen Monaten sich vom Beleih
ungsgeschäfte fast ganz zurückgezogen haben. Sie sind
also in der Lage, Hypothekenpfandbriefe, in denen ja ein
grosser Teil des deutschen Sparkapitals angelegt ist, auf
zunehmen. Auch unsere Banken sind gut ausgerüstet.
Die Geldflüssigkeit und die industrielle Depression er
möglichten es ihnen, in der letzten Zeit grosse Barbestände
anzusammeln. Unsere Reichsbank aber verfügt über einen
Goldbestand, der ihr gestattet, durch Ausdehnung des
Notenumlaufes selbst dem stärksten Bedarf des Verkehrs
an Umlaufsmitteln zu befriedigen.
Bücher
Adreßbuch für das Baugewerbe in Baden. Nach amtlichen
Quellen bearbeitet, ist ein gutes Hilfsmittel. Preis 3.30 M.
J. J. Reiff, Verlag, Karlsruhe.
Zeitschrift für Kommunalwissenschaft. Unter ständiger Mit
wirkung von Oberverwaltungsgerichtsrat Ruffmann, Professor
Dr. R. van der Borght, Kaiserl. Präsidenten a. D., und Professor
Dr. Maas, Herausgeber der Bibliographie der Sozialwissenschaf
ten, herausgegeben von Diplom-Ingenieur Alfred Berlowitz.
Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart und Berlin. Jährlich 12
Hefte, Preis im Abonnement M. 15.—. Das schwierige und um
fangreiche Gebiet aller kommunalen Lebensäußerungen scheint
ein berufenes wissenschaftliches Organ gefunden zu haben. Das
vorliegende Heft der „Zeitschrift für Kommunalwissenschaft“
erweckt durchaus den Eindruck, als ob der Herausgeber und
seine Mitarbeiter mit Ernsthaftigkeit und Sachkenntnis an die
gestellte Aufgabe herangingen, und bringt eine Fülle wertvoller
Aufsätze und wichtigen Materials.
Sprechsaal
Anfrage. Im Villenviertel einer größeren Stadt befindet sich
in einem Garten, durch welchen eine künftige Straße führt und
zwar gerade auf der künftigen Straßenfläche ein zweistöckiges
Gartenhaus mit Freitreppe. Dieses Gartenhaus wird seit einiger
Zeit als Stall für ein Pferd benützt, wobei der I. Stock als Bur
schenkammer dient; nebenan wurde eine bedeckte zementierte
Dunglage erstellt, je ohneGenehmigung. Durch die Verwendung des
Gartenhauses als Stall fühle ich mich als Nebenlieger geschädigt,
sowohl in Bezug auf geringeren Pachtzinserlös für meinen eigenen
Garten, wie auch wegen erschwerter Verkaufsmöglichkeit. Dazu
kommt noch, daß der Besitzer des Gartenhauses durch die nun
mehrige Verwendung desselben als Stall für den abzutretenden
Straßenplatz nun einen weit höheren Preis fordert. Hierdurch wird
die Anlegung der Straße und Beseitigung des Gartenhauses noch
Jahre lang auf sich warten lassen. Ich bitte nun um gefl. Aus-
| kunft, ob hier nicht von Baupolizeiwegen eingeschritten werden
1 kann, wegen der veränderten Benutzungsweise wird zwar bau
polizeiliche Genehmigung kaum in Frage kommen? Stall und
Burschenkammer sind natürlich für fragl. Zwecke kaum geeignet
(Ersterer muß im strengen Winter, um das Erfrieren des Pferdes
zu verhindern, mit Mist umgeben werden.) U. C.
Antwort. Wir setzen voraus, daß über die mögl. Beseitigung
des fragl. Gartenhauses selbst baupolizeiliche Reverse im Sinne
des Art. 14 Abs. 2 und Art. 29 Abs. 2 der B.-O. nicht bestehen.
Im übrigen scheint uns nach dem vorgelegten Plan die Gemeinde
nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet anläßlich Ihrer Bauein
gabe die Enteignung der zur ortsbauplanmäßigen Anlage der Al
penstraße erforderlichen Grundfläche durchzuführen, wobei das
beanstandete Stallgebäude selbstverständlich in Wegfall käme.
Vergl. Art. 15 Abs. 4, Art. 17 Abs. 3 und Art. 22 Abs. 1 und 2
der B.-O. Die Frage, ob gegen die derzeitige Benützungsweise des
„Gartenhauses“ nicht polizeilich eingeschritten werden kann, aus
Gründen der Min.-Verfügung über die Wohnungsaufsicht und aus
veterinärpolizeil. Gründen läßt sich ohne nähere Kenntnis der betr.
Räume nicht beurteilen. Bdt.
Verleger ist; Bauzeitungs-Verlag Karl Schüler, Stuttgart — Druck der Buchdruckerei Oust. Stürner, Waiblingen.