31. Januar 1914
BAUZEITUNG
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Grundriß zeigt eine wohldurchdachte, zweckmäßige, klare
Durchbildung. Die Architektur ist einfach und dem
Zweck und der Lage des Platzes vorzüglich angepaßt.
Sie entbehrt jeder unnötigen Zutat. Einige geringfügige
Aenderungen in den Grundrissen, die sich im Erdgeschoß
besonders auf bessere Verbindung der Geschäftsräume zu
erstrecken hätten, sind allerdings notwendig. Die Anlage
des Eingangs zu den Geschäftsräumen in der Tiefe von
etwa vier Metern schließt die Gefahr der Belästigung
für das Publikum in der Schalterhalle durch Zug so ziem
lich aus. Die Beleuchtung des rückwärtigen Teiles des
Kassenraumes in der Nähe des Schalters und damit des
gleichen Teiles der Schalterhalle könnte dadurch verbessert
werden, daß auf den Balkon in Segmentform im ersten
Obergeschoß verzichtet und an dessen Stelle ein Glasdach,
wenn auch nur von 6—8 qm Grundfläche angelegt wird,
oder aber dadurch, daß die Außenwände der Küche und
des daneben gelegenen Zimmers um etwa l]/ 2 bis 2 Meter
stand die Geschäftsführung des Verdingungsamtes vor
läufig dem bisherigen wissenschaftlichen Hilfsarbeiter der
Kammer, Herrn Dr. Frey übertragen hat.
Von letzterem wurde zur Frage der Aufstellung einer
Geschäftsordnung darauf verwiesen, daß es sich zunächst
nur darum handeln könne, für die Ausführung der in § 4
der Satzungen aufgeführten Aufgaben des Amtes gewisse
Direktiven aufzustellen. Vorerst sollte möglichst viel Er
fahrung gesammelt werden.
Die Aufgabe des Verdingungsamts, die Beschaffung
sämtlicher für das Handwerk seines Kammerbezirks in Be
tracht kommenden Ausschreibungen von Arbeiten und
Lieferungen nebst Unterlagen, kann insofern zur Zeit noch
nicht durchgeführt werden, als die für die Vergebung von
Arbeiten in Betracht kommenden Ministerien sich über die
Ueberlassung von Verdingungsunterlagen an das Verdin
gungsamt erst schlüssig machen werden.
Eine Hauptaufgabe erblickt der Verwaltungsrat in der
Rat- und Schulhaus für Zell bei Bühl Architekt: Baurat Professor Stürzenacker-Karlsruhe
gegen die Innenwände gerückt und dem Oberlicht dadurch
eine noch etwas günstigere Lage gegeben wird. Es will
den Preisrichtern scheinen, als ob ein Verzicht auf die
Mansardendachform und die Wahl eines einfachen Sattel
daches zu einer noch besseren und billigeren Ausführung
des Hauses führen könnte.
Verdingungsaml der Handwerks
kammer Stuttgart
Der Verwaltungsrat des Verdingungsamtes der Hand
werkskammer Stuttgart, dem die Kammermitglieder
Flaschnerobermeister Lorenz, Tapezierermeister Fischer,
Schmiedeobermeister Illig und Hofschreinermeister Kriech
angehören, hielt unter dem Vorsitz des Herrn Stadtrat
Rothenhöfer am 16. Januar d. J. seine erste Sitzung ab.
Einleitend berichtete Kammersekretär Dr. Gerhardt
über die Einrichtung des Verdingungsamtes, das auf
Grund des § 1 der in der Vollversammlung vom 10. Nov.
1913 beschlossenen Satzungen am 1. Jan. 1914 ins Leben
getreten ist, sowie über die inzwischen bezügl. der Auf
stellung von Sachverständigen und Preisverzeichnissen
eingeleiteten Vorarbeiten und gab bekannt, daß der Vor-
Aufstellung und Fortführung eines Preisverzeichnisses für
gleichbleibende Arbeiten und Lieferungen. Der Deutsche
Handwerks- und Gewerbekammertag hat hiefür Formu
larien für die einzelnen Gewerbe aufgestellt.
Auf dem Gebiete des kommunalen Submissionswesens
soll in Verbindung mit dem württembergischen Städtetag
eine Bessergestaltung des Submissionswesens angestrebt
werden.
Den großen Mißständen im privaten Submissions
wesen, Abschluß bezw. Nichtabschluß von Verträgen,
Zahlungsmethoden, Garantiezeit, Schlichtung von Strei
tigkeiten über Bauarbeiten usw., soll besondere Aufmerk
samkeit geschenkt werden.
Das Verdingungsamt soll gemeinsam mit den Archi
tekten- und Baumeisterverbänden darauf hinarbeiten, daß
wenigstens die größten Auswüchse, die jedjährlich eine
Schädigung der Handwerker um große Summen verur
sachen, beseitigt oder doch wenigstens zurückgedämmt
werden.
Die Frage der Aufstellung eines Verzeichnisses von ge
eigneten Sachverständigen soll ebenfalls sofort in Angriff
genommen werden. Die Sachverständigen sollen ja einer
seits den ausschreibenden Stellen bei Abfassung der Lie
ferungs-Bedingungen , Festsetzung der angemessenen
Preise, Ueberwachung der Arbeiten und Prüfung bei Ab-