Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

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BAUZEITUNG

Nr.  6

Wettbewerb  „Badische  Kleinwohnungshäuser“,  Einfamilienhaus  (Doppelhaus)  II.  Preis
Verfasser:  Architekt  Friedrich  Imbery-Karlsruhe-Stuttgart

und  von  Wandschränken  an  geeigneter  Stelle  ist  erwünscht. ­
  d)  Bei  den  Bauten  a,  b,  c  sind  Aborte  mit  gewöhnlichen ­
  Gruben  vorzusehen.  Die  Aborte  dürfen
nicht  entfernt  vom  Hause  auf  dem  Hofe  angeordnet  werden, ­
  sondern  müssen  von  der  Wohnung  unmittelbar  zugänglich ­
  sein.  Beim  Mietshaus  (d)  können  Aborte  mit
Wasserspülung  angenommen  werden,  e)  Für  jede  Familie ­
  ist  bei  den  Bauten  a,  b  und  c  ein  kleiner  für  2  Schweine
oder  2  Ziegen  oder  1  Kuh  bestimmter  Stall  samt  dem
nötigen  Futtervorratsraum  vorzusehen,  f)  Jede  Wohnung
des  Mietshauses  (d)  soll  für  sich  abgeschlossen  sein  und
eine  Veranda  oder  einen  Balkon  in  Verbindung  mit  der
Küche  haben,  g)  Es  genügt,  wenn  für  die  Wohnungen
a,  b,  c  zwei  Kellerräume  zur  Verfügung  stehen;  es  ist
deshalb  die  vollständige  Unterkellerung  dann  nicht  notwendig, ­
  wenn  in  sonst  einwandfreier  Weise  im  Interesse
der  Gesundheit  der  Bewohner  dafür  Ersatz  geschaffen  ist.
Für  die  Wohnungen  bei  d  genügt  je  ein  Kellerraum.
Bei  sämtlichen  Häusern  ist  ein  ausreichend  großer
Trockenspeicher  vorzusehen.
Dachverschneidungen  sollen  möglichst  vermieden  werden; ­
  sie  sind  teurer  in  der  Herstellung  und  Unterhaltung.
Bei  der  architektonischen  Durchbildung  der  Bauten
ist  der  Hauptwert  auf  klaren  Aufbau,  schöne  Umrißlmie
und  gute  Verhältnisse  zu  legen.  Es  können  die  Wohnsitten
  einer  bestimmten  Gegend  zu  Grunde  gelegt  werden.
Wo  das  der  Fall  ist,  soll  der  Erläuterungsbericht  einen
entsprechenden  Hinweis  enthalten.
Bezüglich  der  Mindestanforderungen  gelten  die  Bestimmungen ­
  der  Landesbauordnung  mit  der  Änderung  der
Verordnung  vom  13.  Januar  1913,  welche  den  Kleinwohnungsbau ­
  besonders  berücksichtigt.
In  besonderen  Fällen  sei  bemerkt:  a)  Für  die  Mauern
über  dem  Kellersockel  ist  reines  Backsteinwerk  oder  Fachwerk ­
  anzunehmen,  b)  Die  Treppen  sollen,  innerhalb  der
Zargen  gemessen  breit  sein:  bei  dem  Bau  a  und  b  75  cm,
bei  dem  Bau  c  90  cm,  bei  dem  Bau  d  100  cm.  c)  Die
lichte  Höhe  der  Zimmer  soll  bei  den  Bauten  a,  b,  c  im
Erdgeschoß  2,60  m  betragen.  Im  Obergeschoß  oder
Dachgeschoß  genügen  2,50  m.  Im  Falle  d  ist  eine  lichte
Höhe  von  2,80  m  zu  wählen.
Vorliegende  preisgekrönte  Entwürfe  zeigen  vor  allem
eine  gute  architektonische  Durchbildung.  Bei  aller  Einfachheit ­
  wurde  bei  den  einzelnen  Baugruppen  auf  eine

malerische  Gruppierung  der  Hauptwert  gelegt.  Das
Preisgericht  äußerte  sich  wie  folgt;  Die  Grundrisse  sind
einfach,  klar  und  übersichtlich,  lassen  indessen  den  Gesichtspunkt ­
  der  Wirtschaftlichkeit  namentlich  beim  freistehenden ­
  Einfamilienhaus  etwas  in  den  Hintergrund
treten.  Schön  ist  die  Lage  der  Nebenräume  in  dem
Sechsfamilienhaus,  gut  und  zweckmäßig  auch  die  Anlage
der  Veranden  daselbst.  Jedes  der  Zimmer  in  diesem
Hause  hat,  was  als  Vorzug  an  diesen  und  anderen  Entwürfen ­
  angesehen  wurde,  einen  besonderen  Eingang.  Im
Aeußeren  sucht  der  Verfasser  durch  verhältnismäßig  einfache ­
  Mittel  freundliche  Wirkung  zu  erzielen,  wobei  ihm
allerdings  auch  die  geschickte  Darstellungsweise  sehr  zugute ­
  kommt.  Nicht  einwandfrei  gelöst  ist  die  Frage  der
gegenseitigen  Gestaltung  von  Vorder-  und  Rückseiten  des
eingebauten  Sechsfamilienhauses.  Die  Rückseite  zeigt  der
Vorderseite  gegenüber  vollständig  andere  Architektur  und
bedeutet  insofern  eine  Inkonsequenz,  die  in  der  Dachausbildung, ­
  namentlich  beim  Anfang  der  Baugruppe  in  schädlicher ­
  Weise  zum  Ausdruck  kommen  kann.

Einfamilienhaus  (Doppelhaus)  Erdgeschoß
            
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