Volltext : Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1907, Jg. 6)

Heft 1. Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. 25

behandle, sondern von vornherein eine bessere
[solation vorschreibe. Eine gewöhnliche Gummi
ader liege in der Regel noch in einem Papierrohr
oder dergleichen und liege nicht so fest an Erde
Herr Passavant findet in den Ausführungen
les Herrn Dr. Cassirer das bestätigt, was er auch
schon wiederholt ausgesprochen hat, nämlich daß
ine Panzerader einen gewissen mechanischen Schutz
bietet, aber keinen Schutz gegen Feuchtigkeit, wes
halb er die Auffassung vertrete, daß man mit der
P’anzerader vorsichtig sein und eine absolute wasserdichte
 Abdichtung verlangen müsse. ;
Herr Zapf stimmt der Ansicht des Herrn Dr.
Cassirer zu und glaubt, daß Panzeradern nicht
weniger als mit 4000 Volt unter Wasser geprüft
werden sollten.
Er beantragt nun folgendes: »Panzeradern sind
Gummiaderleitungen, welche nach 24 stündigem
Liegen unter Wasser einer halbstündigen Einwirkung
3ines Wechselstromes von 4000 Volt zwischen Kupferseele
 und Wasser, dessen Temperatur 25° C nicht
übersteigen darf, widerstehen.«
Es wird nun wie folgt einstimmig beschlossen:
Für die Panzerdrähte ist folgende Bestimmung unter
den Pendelschnüren aufzunehmen: „Panzeradern sind Gummiaderleitungen,
 die als Einzel- oder Mehrfachleitungen eine
Hülle von Metallärähten (Geflecht, Umwicklung) erhalten.
Diese Metallhülle muß entweder eine Unterlage von einem
lichten imprägnierten Geflecht oder anderem dichten Material
 haben, das gegen das Durchstechen abgerissener Drähte
Schutz bietet.
Die hierzu verwendeten Gummiadern müssen wie Hochspannungsgummiadern
 geprüft werden, mindestens aber mit
4000 Volt.
Herr Zapf beantragt in bezug auf die Rohrleitungen
 folgendes: »Rohrleitungen müssen mit
Gummiaderleitungen hergestellt sein.«
Herr Passavant frägt, ob die Rohrdrähte in
das Kapitel Panzerleitungen aufzunehmen seien.
Herr Zapf ist der Ansicht, daß man ein besonderes
 Kapitel aufnehmen müsse. Das Verwen-Jungsgebiet
 sei in den Sicherheitsvorschriften festgelegt
 und es wäre nur noch zu sagen: Rohrdrähte
Nüssen mit Gummiaderleitungen hergestellt sein.
Herr Cassirer bemerkt, daß bei diesen Rohrdrahtleitungen
 öfter Mehrfachleitungen sind. Nach
den Vorschriften des Verbandes müssen dieselben
einen gemeinsamen Schutz haben. Er wisse nicht, ob
eine Blechhülle als ein gemeinsamer Schutz, der
über drei Leitungen komme, zu betrachten ist. Die
Bestimmung über die Mehfachadern lauten so, daß
die zusammengedrehte Ader eine gemeinsame Umklöppelung
 trägt. Er frägt, ob diese Messingblechnülle
 als gemeinsame Hülle zu betrachten ist, oder
»b darunter noch eine Baumwollumhüllung sein

nNüÜsse.

Er

Herr Zapf faßt diese Blechhülle als einen gemeinsamen
 Schutz auf. Er ziehe aber auch seinen
Antrag zugunsten eines weitergehenden zurück.
Herr Uppenborn bemerkt, daß es darauf
ankomme, ob man die Rohrdrähte so akzeptieren
volle, wie sie gemacht werden, oder ob man Herrn
KXuhlo sagen wolle, daß sie anders gemacht werden
sollen.
Man habe die Rohrdrähte des Herrn Kuhlo
von vornherein noch nicht für zulässig erklärt,
zondern es sei von seiten der Vereinigung an den
Verband der Antrag gerichtet worden, in die
Sicherheitsvorschriften einen Passus aufzunehmen,
wonach dieselben zulässig sind. Wenn man dieselben
 für zulässig erklärt, könne man auch besonlere
 Bedingungen daran knüpfen, inbezug auf die
Jimensionierung und sonstige Herstellung. Verangt
 man, daß die Rohrdrähte in bezug auf ihre
Konstruktion abgeändert werden sollen, so könne
nan z. B. über die Gummihülle noch eine Umspinnung
 verlangen.
Herr Cassirer glaubt, wenn man jetzt Nornalien
 schaffe, müsse man sie sinngemäß zu den
iibrigen Normalien schaffen.
Herr Uppenborn bemerkt man müsse sich
larüber klar werden, ob die Rohrdrähte so ausge-‘:ührt
 werden müssen wie Panzerader- oder Gummiaderleitungen.

Herr Meng ist dafür, daß man an den Verbandsnormalien
 festhalte.
Herr Uppenborn meint, man müsse sich zuaächst
 darüber klar werden, ob man den Draht in
zeiner Zusammensetzung so lassen will, wie er jetzt
istund sich begnügt, die Dimensionen vorzuschreiben,
der ob man wünscht, daß noch ein weiteres
Element in die Konstruktion aufgenommen werde.
Herr Passavant hält es am einfachsten, man
jetrachtet den Draht als Rohrdraht mit einfacher
ı1ormaler Gummiader oder als Draht, der mit
Messing oder anderem Metall umfaßt ist.
Herr Uppenborn hält den Rohrdraht als
*xummiaderleitung zulässig, sofern er den Bestimmungen
 über Gummiaderleitungen entspreche.
Herr Erhard macht speziell darauf aufmerk-3am,
 daß es mehr auf die Umklöppelung als auf
len Gummi selbst ankomme, denn gerade beim
\bschneiden der Drähte können sehr leicht Veretzungen
 vorkommen, wenn die Umklöppelung
ıicht ausgezeichnet ist. Man solle in den Vorschriften
 noch etwas weiter gehen, als bei den
4ummiaderdrähten.
Herr Uppenborn hält eine Rücksprache mit
Terrn Kuhlo für angezeigt.

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